Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 "Neubaugebiet Schmiederedder" der Gemeinde Kosel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare Beeinträchtigungen und mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die Knicks am Rand der neuen Wohngrundstücke werden rechtlich entwidmet und als einbindende Grünstruktur erhalten. Die Knickentwidmung wird entsprechend den „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 im Verhältnis 1 : 1 ausgeglichen. Insgesamt werden 365 m Knick entwidmet. Die starken Überhälter auf den zu entwidmenden Knicks werden als zu erhaltend festgesetzt.

Für die verkehrliche Erschließung des Wohngebietes wird ein Durchbruch im Knick westlich des Grünlandes notwendig. Eine Nutzung der vorhandenen Koppelzufahrt würde aufgrund der Lage im Nordwesten der Fläche mehr Verkehrsfläche und weniger nutzbare Wohnbaufläche zur Folge haben. Dies ist nicht im Sinne der Gemeinde, die eine sinnvolle Flächennutzung anstrebt. Die vorhandene Koppelzufahrt wird im Zuge der Erschließungsarbeiten geschlossen und mit heimischen Gehölzen bepflanzt, um eine künftige Nutzung als alternative Grundstückszufahrt zu unterbinden. Für die neue Zufahrt wird ein Durchbruch von ca. 10 m Breite notwendig. Die Knickrodung wird entsprechend den rechtlichen Vorgaben im Verhältnis 1 : 2 ausgeglichen. Überhälter sind von der Knickrodung nicht betroffen.

Für die Eingriffe in das Knicknetz werden insgesamt 365 m (Entwidmung) + 20 m (Rodung) = 385 m Knickausgleich notwendig.

Der Knickausgleich wird im Rahmen es eines Ökokontos zur Verfügung gestellt, welches in Kapitel 3.4 näher beschrieben wird.

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Es liegen im Plangebiet keine seltenen Böden vor. Bei den Eingriffsflächen handelt es sich aufgrund der bisherigen Nutzung und bei Berücksichtigung der Umlegung der Ausgleichsfläche um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes ist eine Grundflächenzahl von 0,25 (= 25 %) bzw. bei kleineren Grundstücken von 0,30 (= 30 %) für die Bebauung vorgesehen. Diese Grundfläche darf z.B. für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten auf den Grundstücken um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung überschritten werden. Diese maximale Versiegelung von 37,5 % bzw. 45 % wird als Grundlage für die Ermittlung der Flächenversiegelung auf den Baugrundstücken herangezogen. Neue Straßen- und Wegeflächen werden als vollständig versiegelte Flächen in die Bilanzierung aufgenommen. Zudem wird die Verbreiterung des Schmiederedders bei der Bilanzierung berücksichtigt.

Gesamtfläche Versiegelung

Baugrundstücke, max. Versiegelung 37,5 % 7.371 m² 2.764 m²

Baugrundstücke, max. Versiegelung 45 % 6.261 m² 2.817 m²

Straßen- und Wegefläche neu 100 % 2.673 m² 2.673

max. Flächenneuversiegelung 8.254

Entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Runderlasses ist für die Bodenversiegelungen ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,5 zur Verfügung zu stellen. Dies führt zu einem Ausgleichserfordernis von 8.254 m² x 0,5 = 4.127 m².

Der Ausgleich wird im Rahmen es eines Ökokontos zur Verfügung gestellt, welches in Kapitel 3.4 näher beschrieben wird.

Schutzgut Landschaft

Zur Durchgrünung des Baugebietes werden an den neu entstehenden öffentlichen Parkplätzen Einzelbäume als Straßenbäume gepflanzt. Gepflanzt werden kleinkronige Laubbäume als Hochstamm mit einem Stammumfang von mind. 16 cm. Als Arten kommen beispielsweise Mehlbeere, Feld-Ahorn oder Kugel-Ahorn in Frage.

3.3 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

3.1 Die Höhe der baulichen Anlagen darf höchstens 8,50 m ab Erdgeschossfertigfußbodenhöhe betragen.

5.1 Der in der Planzeichnung gekennzeichnete und als ‚zu erhaltend‘ festgesetzte Knick ist dauerhaft zu sichern. Alle Maßnahmen, die den Fortbestand gefährden, wie Verdichtung des Bodens, Eingriffe in den Wurzelraum und Grundwasserabsenkung sind zu unterlassen.

5.2 Die festgesetzten Pflanzgebote für Einzelbäume in den Straßenverkehrsflächen sind mit kleinkronigen Laubbäumen mit einem Stammumfang von mind. 16 cm zu bepflanzen.

5.3 Auf den Baugrundstücken ist die Errichtung von baulichen Anlagen, Garagen und Stellplätzen gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO in den privaten Grünflächen ‚Knickschutzstreifen‘ nicht zulässig.

5.4 Stellplätze und Zufahrten sind aus fugenreichem Material herzustellen (z.B. Schotterasen, Betongrassteine, Pflaster).

5.5. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist durch geeignete Vorkehrungen (Versickerungsmulden, -gräben, -schächte) auf den Baugrundstücken zu versickern.

5.6 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 18 folgende Flächen zugeordnet:

  • Abbuchung von 4.127 Ökopunkten (entsprechend 3.302 m²) aus dem Ökokonto ‚Kosel 11‘ (Az. 67.20.35-Kosel-11), Flurstück 91/3, Flur 5, Gemarkung Kosel, Gemeinde Kosel
  • Abbuchung von 385 m Knick aus dem Ökokonto (Az.: 661.4.04.091.2018.00) in der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück (Kreis Schleswig-Flensburg)

Auf der Planzeichnung (Teil A) sind folgende Festsetzungen und nachrichtliche Übernahmen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Darstellung eines vorhandenen, zu erhaltenden Knicks
  • Darstellung der entwidmeten Knicks (Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen)
  • Darstellung privater Grünflächen ‚Knickschutzstreifen‘
  • Darstellung öffentlicher Grünflächen ‚Parkanlage‘ und ‚Verkehrsgrün‘
  • Pflanzgebot für Einzelbäume
  • Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (bepflanzter Wall)

3.4 Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen

Flächenausgleich

Die Ausgleichsfläche für die Eingriffe im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 18 wird über ein Ökokonto der ecodots GmbH zur Verfügung gestellt. Das Ökokonto wird beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35-Kosel-11 geführt. Das Ökokonto befindet sich ebenfalls in der Gemeinde und umfasst das Flurstück 91/3 der Flur 5, Gemarkung Kosel. Es befindet sich südwestlich der Ortslage Kosel.

Die Gemeinde Kosel hat über einen Vertrag die notwendigen 4.127 Ökopunkte erworben. Das entspricht einer Fläche von 3.302 m² im Ökokonto. Die vertragliche Regelung wird dem Kreis Rendsburg-Eckernförde bis zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

Auf der zuvor als Acker genutzten Fläche wurde Regiosaat ausgebracht, um ein artenreiches, extensiv gepflegtes Grünland als geschütztes Biotop und als Lebensraum bzw. Nahrungshabitat für verschiedene Tierarten (z.B. Amphibien, heimische Brutvögel) zu entwickeln. Darüber hinaus wurde auf der Fläche ein Stillgewässer angelegt, welches weitere Habitate für Amphibien bietet.

Aus dem Ökokonto wird eine tatsächliche Fläche von 3.302 m² als Ausgleich für die Eingriffe im Rahmen des B-Planes Nr. 18 der Gemeinde Kosel beansprucht. Dieser reduzierte Flächenausgleich ergibt sich aus dem Ausgangszustand des Ökokontos mit besonders hohem ökologischen Aufwertungspotenzial, durch die durchgeführten Maßnahmen zur Biotop- und Lebensraumentwicklung und durch die Verbesserung der Lebensraumqualität für heimische Tierarten wie z.B. Amphibien und heimische Brutvögel.

Vor diesem Hintergrund der erhöhten naturschutzfachlichen Wertigkeit der Ökokontofläche wird der flächenmäßig notwendige Ausgleich von 4.127 m² auf eine tatsächliche Ausgleichsfläche von 3.302 m² reduziert. Die flächenscharfe Darstellung der Ausgleichsfläche (hier: Flurstück 91/3, Flur 5) im Ökokonto ist dieser Begründung als Anlage beigefügt.

Knickausgleich

Die Ausgleichsknicks für die Eingriffe im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 18 werden über ein Ökokonto der ecodots GmbH zur Verfügung gestellt. Das Ökokonto wird beim Kreis Schleswig-Flensburg unter dem Aktenzeichen 661.4.04.091.2018.00 geführt. Das Ökokonto befindet sich in der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück. Eine Karte mit der konkreten Lage der Ausgleichsknicks ist dieser Begründung als Anlage beigefügt.