Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 "Neubaugebiet Schmiederedder" der Gemeinde Kosel
Begründung
4.1 Standortalternativen
Die Gemeinde Kosel hat sich intensiv mit den Möglichkeiten der weiteren wohnbaulichen Entwicklung auseinandergesetzt. Hierzu wurden zunächst alle Möglichkeiten einer Bebauung im Innenbereich erfasst und bewertet. Damit folgt die Gemeinde dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung', der sowohl im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein als auch im Baugesetzbuch verankert ist. Die Innenentwicklungspotentialflächen befinden sich ausnahmslos in Privatbesitz und stehen aktuell überwiegend nicht für eine Bebauung zu Verfügung. Zudem reichen die vorhandenen Innenentwicklungspotentiale nicht aus, um den vorhandenen und den zu erwartenden Bedarf an Wohnbauflächen zu decken.
Da die Flächen im Innenbereich der Gemeinde nicht ausreichen, um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken in Kosel zu decken und die Gemeinde auch nur begrenzt Zugriff auf die Flächen hat, wurden auch die möglichen Perspektiven für die weitere Siedlungsentwicklung außerhalb des Innenbereichs betrachtet. Dabei möchte die Gemeinde gezielt den Hauptort Kosel stärken und nur einzelne Potenziale für die übrigen Ortsteile offenhalten, um auch dort in geringem Umfang Nachverdichtung und Entwicklung zu ermöglichen. Dies ist z.B. über den Bebauungsplan Nr. 17 in Weseby erfolgt. In der Analyse wurden daher ausschließlich größere Entwicklungsflächen im Hauptort untersucht. Diese Flächen sollen räumlich an die Ortslage Kosel angrenzen.
In Kosel wurden acht Flächen für eine Siedlungserweiterung untersucht, die in unterschiedlicher Ausprägung für eine Wohnbebauung geeignet sind. Augenscheinlich sind die Flächen E 2 und E 7 aus städtebaulicher Sicht besonders für die zukünftige Siedlungsentwicklung zu empfehlen. Zu diesem Ergebnis führten auch schon die Darstellungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan, die diese Bereiche für eine zukünftige Siedlungsentwicklung vorsehen.
Daneben sind auch die Flächen E 5 und E 6 gut für eine Siedlungsentwicklung geeignet, wobei aufgrund der feuchten Baugrundverhältnisse im Bereich der Fläche E 6 eine Bebauung dennoch schwer zu realisieren sein wird.
Im Ergebnis hat sich die Gemeinde für einen Teil der Entwicklungsfläche E 2 entschieden, da dieser Bereich nah am Ortszentrum liegt, die verkehrliche Erschließung problemlos hergestellt werden kann, die Flächen derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt werden, eine Erweiterung nach Osten und Westen möglich ist und die Flächen auch verfügbar sind.
Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde entschieden, zur Deckung des Bedarfes an Wohnbauflächen, solche Flächen am Rande der Ortslage von Kosel auszuweisen.
4.2 Planungsalternativen
Die im Bebauungsplan dargestellte Umsetzung berücksichtigt die vorhandenen Knicks und starken Überhälter. Von einem Erhalt der Knicks als geschützte Biotope wird abgesehen, da dies nicht nur mit größeren Abständen der Baugrenze einhergehen würde, sondern sich in der Vergangenheit entlang von privaten Wohngrundstücken als wenig praktikabel erwiesen hat (unzulässige gärtnerische Tätigkeiten).
Eine Nutzung der vorhandenen Koppelzufahrt als Zufahrt zum Wohngebiet würde aufgrund der Lage im Nordwesten der Fläche mehr Verkehrsfläche und weniger nutzbare Wohnbaufläche zur Folge haben. Der alternative Knickdurchbruch wird so schmal wie möglich gehalten, zudem wird die bestehende Koppelzufahrt mit einem bepflanzen Wall geschlossen.
Weitere Planungsalternativen ergeben sich für das Plangebiet nicht.