3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 19 der Gemeinde Damp ist ein Schallgutachten erstellt worden, aus dem die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung hervorgehen. Entlang des östlich außerhalb neu entstehenden Parkplatzes wird eine Lärmschutzwand hergerichtet, um die südöstlich gelegene Wohnbebauung zu schützen. In der vorliegenden Planung sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Im Zuge der Planung können mehrere Bäume, die überwiegend dem Waldrand zugeordnet sind, für die Schaffung einer neuen Zufahrt nicht erhalten werden. Die Rodung dieser Einzelbäume erfolgt in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar. Bei Berücksichtigung dieser Bauzeitenregelung wird gegenüber potentiell vorhandenen heimischen Brutvögeln das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG ausgeschlossen.
Zum Schutz des nicht überplanten Waldes vor den südlich angrenzenden Nutzungen wird auf Hinweis der Unteren Forstbehörde nördlich der Zufahrt ein Zaun errichtet. Dieser soll unerlaubte Nutzungen des Waldes (z.B. als Lagerfläche) verhindern und als eindeutige, strukturelle Abgrenzung des Plangebietes dienen.
Im Hinblick auf das „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ und den geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Verwendet werden sollte ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
- Die überplanten Böden sind typisch und großflächig in der Gemeinde Thumby verbreitet.
- Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen werden durch die Gemeinde Damp erbracht und im B-Plan Nr. 19 berücksichtigt.
Schutzgut Wasser
- Berücksichtigung der Zufahrt im Regenwasserbeseitigungskonzept nach A-RW 1 für den B-Plan Nr. 19 der Gemeinde Damp.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
- Minimierung der Beeinträchtigungen des Waldes.
- Keine Errichtung von hochbaulichen Anlagen mit Fernwirkung.
- Erhalt des vorhandenen Fußweges im westlichen Plangebiet.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.