Prüfungsablauf
Im Umland von Dörnick befinden sich FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete. Direkt angrenzend befinden sich das FFH-Gebiet DE 1828-392 "Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung" sowie das EU-Vogelschutzgebiet DE 1828-491 "Großer Plöner See-Gebiet". Es ist daher zu prüfen, ob die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 verträglich mit den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete ist.
Gemäß § 34 BNatSchG ist ein Projekt unzulässig, wenn es "zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann…". § 34 BNatSchG verlangt eine Verträglichkeitsprüfung, wenn ein Vorhaben ein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen könnte.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG gliedert sich in folgende Phasen:
1. Vorprüfung: Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen, die eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich machen, erfüllt sind. D. h., dass das Vorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets verursachen kann.
2. Hauptprüfung: Hier wird geprüft, ob das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen in eine für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führt.
3. FFH-Ausnahmeprüfung: Hier wird geprüft, ob die erforderlichen Ausnahmetatbestände gegeben sind, die eine Zulassung ermöglichen.
Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erfordern "Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen können, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung und vorbehaltlich des Absatzes 4 stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. dem Projekt nur zu, wenn sie festgestellt haben, dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird, und nachdem sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit angehört haben."
Die Begriffe 'Plan' und 'Projekt' werden allerdings in der Habitatrichtlinie nicht bestimmt.
Die Definition des Begriffs 'Projekt' gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 11 BNatSchG i. d. F. vom 25. März 2003 wurde aufgehoben mit dem ersten Gesetz zur Änderung des BNatSchG vom 12. Dezember 2007.
Entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom
07. September 2004 in der Rechtssache C - 127/02) ist nun der Vorhabenbegriff des UVP-Rechts maßgeblicher Anhaltspunkt für die Auslegung und Anwendung des Projektbegriffs (s. § 2 Abs. 4 UVPG).
Die Errichtung und der Betrieb einer technischen Anlage sowie die Durchführung einer sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahme nach Maßgabe der Anlage 1 UVPG fallen unter diesen Begriff.
A FFH-Verträglichkeitsprüfung
Gebietscharakterisierung
Das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1828-392 (FFH-Gebiet) "Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung" hat eine Fläche von ca. 6.648 ha. Es liegt "im Kernbereich der „Holsteinischen Schweiz“ und umfasst die durch die Schwentine miteinander verbundenen Hauptseen der Plön-Eutiner Seenplatte mit ihren umgebenden großflächigen Laubwäldern. Ein großer Teil der Seen und Wälder befindet sich im Eigentum des Landes. Teilbereiche sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Der Zentralbereich der „Holsteinischen Schweiz“ ist ausgesprochen gewässer- und waldreich. Es kommen sowohl von Natur aus nährstoffreiche Seen (3150) (unter anderem Kleiner Plöner See, Kellersee), als auch eine Reihe sehr sauberer, relativ nährstoffarmer, kalkhaltiger Seen (3140) (unter anderem Großer Plöner See, Vierer See, Schöhsee, Behler See, Suhrer See, Dieksee, Ukleisee) vor."
Gemäß des Gebietssteckbriefes sind nahezu alle Seen des FFH-Gebietes mit Ufern ausgestattet, die weitgehend naturnah und wenig belastet sind. "Die Flachwasser- und Uferbereiche mit Schilf- und Binsenröhrichten sowie stellenweiser Übergänge zu Bruchwäldern sind durch eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt gekennzeichnet. Die Schwentineabschnitte sind streckenweise naturnah mit flutender Vegetation ausgeprägt (6230). Die Seen sind in vielen Fällen von ausgedehnten Laubwaldbeständen umgeben. Unter den vertretenen Waldtypen nimmt der Waldmeister-Buchenwald (9130) den größten Anteil ein. Hinzu kommen kleinere Bestände des bodensauren Buchenwaldes (9110), des Eichen-Hainbuchenwaldes (9160) sowie der bodensauren Eichenwälder (9190). Auf einigen Feuchtstandorten ist kleinflächig der Moorwald (91D0) als prioritärer Lebensraumtyp ausgebildet."
Ebenfalls wird im Gebietssteckbrief aufgeführt, dass der Große Plöner See mit seinen direkt benachbarten Seen eine große Bedeutung als Wasservogellebensraum hat. Die Seen werden ebenfalls vom Fischotter genutzt und bieten einen Lebensraum für Steinbeißer und Teichfledermaus.
"Die Waldflächen repräsentieren die Vielfalt der Buchenwaldgesellschaften des östlichen Hügellandes im typischen Biotopkomplex mit großen und kleinen Seen der ostholsteinischen Seenplatte und deren Uferrandgesellschaften. Das gesamte Gewässersystem ist aufgrund der gut ausgebildeten Unterwasservegetation in Verbindung mit der Bedeutung als Lebensraum von Wasservögeln, Fischotter, Amphibien- und Schneckenarten besonders schutzwürdig. Übergreifendes Schutzziel ist die Erhaltung der naturnahen, wenig belasteten, von Natur aus nährstoffreichen Seen sowie der nährstoffarmen und kalkreichen Klarwasserseen. Hierzu gehören auch ihre naturnahen Uferrandbereiche sowie die Kontaktzonen zu angrenzenden Lebensräumen.
Für die Gewässerlebensräume, die kalkreichen Sümpfe sowie die Waldmeister-Buchenwälder soll ein günstiger Erhaltungszustand im Einklang mit den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten wiederhergestellt werden."
Die Gebietsbeschreibung auf der Seite des Landes Schleswig-Holsteins führt die nachfolgenden Lebensraumtypen für das FFH-Gebiet auf:
"- Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
- Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
- Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
- Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
- Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
- Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae
- Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
- Kalktuffquellen (Cratoneurion)
- Übergangs- und Schwingrasenmoore
- Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion
- Moorwälder
- Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
- Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]."
In derselben Beschreibung werden als vorkommende Arten die Zierliche Tellerschnecke, die Teichfledermaus, die Rotbauchunke, die Rauhhautfledermaus, der Fischotter, die Haselmaus, die Zwergfledermaus, die Bauchige Windelschnecke, der Kammmolch, der Steinbeißer, die Wasserfledermaus sowie die Mückenfledermaus aufgelistet.
Von besonderer Bedeutung sind davon gem. der 'Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1828-392' alle oben genannten Lebensraumtypen sowie der Steinbeißer, die Teichfledermaus und die Zierliche Tellerschnecke. Die Bauchige Windelschnecke, der Kammmolch, die Rotbauchunke sowie der Fischotter sind als 'von Bedeutung' beschrieben.
Das Vogelschutzgebiet DE-1828-491 "Großer Plöner See-Gebiet" hat eine Flächengröße von ca. 4.539 ha und liegt bei Plön. Es umfasst den Kleinen und Großen Plöner See, den Bischofs- und Vierer See sowie den Suhrer See mit den angrenzenden Waldbeständen des Hohenrader Forstes.
Der Große Plöner See ist der größte Binnensee Schleswig-Holsteins. Er gehört zu den nährstoffarmen Seen und weist ausgedehnte Flachwasserbereiche und eine ausgeprägte Unterwasservegetation auf. Typische Lebensräume der Uferbereiche sind Bruchwälder, Röhrichte, Feuchtwiesen, Großseggenbestände, trockenes Magergrünland, Feldgehölze und bewaldete Ufersäume. Hier und an den Nebenseen sind zahlreiche, weitgehend unbeeinflusste und bewaldete Inseln sowie „Möweninseln“, unter anderem mit Vorkommen der Schwarzkopfmöwe, vorhanden.
Das Große Plöner See-Gebiet hat besondere Bedeutung als Brut-, Rast- und Mausergebiet für zahlreiche Wasservogelarten. Neben der Reiherente, die zur Zeit der Mauser in besonders großer Zahl auftritt, kommen Schnatterente sowie Kormoran und Haubentaucher als Rastvogelarten, in zum Teil international bedeutenden Anzahlen, vor. Des Weiteren rasten Kiebitze im Bereich des Seen-Gebietes.
Unter den Brutvögeln der Seen ist die Kolbenente hervorzuheben. Der Große Plöner See ist für diese Art der Hauptbrutplatz in Schleswig-Holstein. Des Weiteren brüten Gänse- und Mittelsäger im Gebiet. Auf dem Ruhelebener Warder befindet sich eine große Brutkolonie von Nonnengänsen. Des Weiteren brütet die Flussseeschwalbe im Gebiet. Es handelt sich hierbei um das größte Brutvorkommen dieser Art im schleswig-holsteinischen Binnenland. Außerdem sind die Seen ständiges Nahrungsrevier eines in der Nähe brütenden Seeadlerpaares.
Unter den Brutvögeln der Uferrandzone sind Schilfrohrsänger und Rohrweihe zu nennen. Der Eisvogel findet geeignete Lebensräume im Bereich kleiner Abbruchkanten oder Wurzelteller umgestürzter Bäume. Typische Wiesenvögel wie der Kiebitz finden geeignete Brutplätze in den an die Seen angrenzenden Feuchtwiesen. In den verstreut liegenden Kleingehölzen und Einzelbüschen kommt der Neuntöter als Brutvogel vor.
Der Hohenrader Forst am Suhrer See ist Brutplatz von Wespenbussard, Mittel- und Schwarzspecht sowie Zwergschnäpper. Die naturnahen Laubwaldbestände im Gebiet des Großen Plöner Sees sind zudem Brutplatz des Uhus.
Das gesamte Seengebiet ist als Brut-, Rast- und Mauserlebensraum für viele Wasservogelarten, und hier insbesondere für Flussseeschwalbe, Nonnengans sowie für Brutvögel naturnaher Wälder, besonders schutzwürdig.
Das Gebiet ist Teil eines großen FFH-Gebietes.
Teilbereiche sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Übergreifendes Schutzziel ist die Erhaltung des Gebietes als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Hierzu ist die Erhaltung störungsarmer Gewässerbereiche während der Mauser- und Rastzeit besonders wichtig. Insbesondere sollen auch die Brutgebiete von Flussseeschwalbe, Nonnengans und der im Hohenrader Forst vorkommenden Waldvogelarten erhalten werden.
Vorkommende Vogelarten sind gem. Gebietsbeschreibung der Eisvogel, der Uhu, der Haubentaucher, das Braunkehlchen, der Drosselrohrsänger, der Zwergschnäpper, der Neuntöter, der Schwarzspecht, der Mittelspecht, die Flussseeschwalbe, die Reiherente, der Seeadler, die Rohrweihe, der Kiebitz, die Schwarzkopfmöwe, die Weißwangengans, die Schnatterente und der Wespenbussard.
Im Teil der Erhaltungsziele werden als Erhaltungsgegenstand Vogelarten von besonderer Bedeutung (a) und von Bedeutung (b) mit ihren Lebensräumen aufgezählt:
"a) von besonderer Bedeutung: (fett: Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie: B: Brutvögel; R: Rastvögel)
•Eisvogel (Alcedo atthis) (B)
•Schnatterente (Anas strepera) (R)
•Reiherente (Aythya fuligula) (R)
•Nonnengans (Branta leucopsis) (B)
•Schwarzspecht (Dryocopus martius) (B)
•Seeadler (Haliaeetus albicilla) (B)
•Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) (B)
•Gänsesäger (Mergus merganser) (B)
•Kolbenente (Netta rufina) (B)
•Kormoran (Phalacrocorax carbo) (R)
•Haubentaucher (Podiceps cristatus) (R)
•Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) (B)
•Kiebitz (Vanellus vanellus) (R)
b) von Bedeutung: (fett: Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie;
B: Brutvögel)
•Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) (B)
•Uhu (Bubo bubo) (B)
•Rohrweihe (Circus aeruginosus) (B)
•Mittelspecht (Dendrocopos medius) (B)
•Zwergschnäpper (Ficedula parva) (B)
•Neuntöter (Lanius collurio) (B)
•Mittelsäger (Mergus serrator) (B)
•Wespenbussard (Pernis apivorus) (B)
•Kiebitz (Vanellus vanellus) (B)"
Ziel ist die "Erhaltung des Gebietes mit dem Großen Plöner See als größten Binnensee Schleswig-Holsteins und kleinen Nebenseen mit zahlreichen teils bewaldeten Inseln und ausgedehnten Flachwasserbereichen als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung mit Brut-, Rast- und Mauserlebensraum für viele wassergebundenen Vogelarten. Hierfür sind u. a. störungsarme Gewässerbereiche während der Mauser- und Rastzeit zu erhalten. Das für Schleswig-Holstein bedeutendste binnenländische Brutvorkommen der Flussseeschwalbe sowie eine bedeutende Nonnenganskolonie auf dem Ruhlebener Warder ist zu erhalten. Weiterhin ist die Erhaltung von im Hohenrader Forst (Suhrer See) befindlichen Brutplätzen des Wespenbussards, Mittel- und Schwarzspechtes sowie Zwergschnäppers sicherzustellen."
Ein Monitoring findet für das Vogelschutzgebiet statt.
Wirkfaktoren
Das Vorhaben und die relevanten Wirkfaktoren werden in der Begründung im Kap. 3.2 und 3.2.2 beschrieben.
Relevante Wirkfaktoren auf das FFH-Gebiet ergeben sich aus den genannten Wirkfaktoren der Seite des BfN:
Wirkfaktor | Auswirkungen durch das Vorhaben |
Direkter Flächenentzug | Nein |
Veränderung der Habitatstruktur | Nein |
Veränderung abiotischer Faktoren | Nein |
Barriere- oder Fallwirkung/ Individuenverlust | Nein |
Nichtstoffliche Einwirkungen | Ja |
Stoffliche Einwirkungen | Nein |
Strahlung | Nein |
Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | Nein |
Sonstiges | Nein |
Als Wirkfaktoren sind im vorliegenden Fall die „Nichtstofflichen Einwirkungen“ zu betrachten. Diese gliedern sich in folgende Punkte auf:
Wirkfaktor „Nichtstoffliche Einwirkungen“
Akustische Reize | Ja |
Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) | Ja |
Licht | Nein |
Erschütterung/Vibration | Nein |
Mechanische Einwirkung (Wellenschlag/ Tritt) | Nein |
Mögliche Einwirkungen auf das FFH-Gebiet sind demnach insbesondere visuelle und akustische Störungen.
Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Die zukünftigen Wohngrundstücke nehmen keine Flächen des FFH-Gebietes und somit auch die Lebensraumtypen nicht in Anspruch. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass die in der Gebietscharakterisierung genannten Lebensraumtypen durch die Planung und Errichtung der Vorhaben durch z. B. Stoffausträge oder Strahlung nicht beeinträchtigt werden. Da die Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nicht gefährdet werden, bleibt nun zu prüfen, ob sich durch die vom Plangebiet ausgehenden akustischen und visuellen Störungen Beeinträchtigungen für die vorkommenden Tierarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ergeben. Eine Prüfung der im Plangebiet vorkommenden Vogel- und Fledermausarten sowie der Haselmaus erfolgte bereits in Kapitel 3.2.
Gemäß der Gebietsbeschreibung werden als vorkommende Arten die Zierliche Tellerschnecke, die Teichfledermaus, die Rotbauchunke, die Rauhautfledermaus, der Fischotter, die Haselmaus, die Zwergfledermaus, die Bauchige Windelschnecke, der Kammmolch, der Steinbeißer, die Wasserfledermaus sowie die Mückenfledermaus aufgelistet.
Von besonderer Bedeutung sind davon gem. der 'Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1828-392' alle oben genannten Lebensraumtypen sowie der Steinbeißer, die Teichfledermaus und die Zierliche Tellerschnecke. Die Bauchige Windelschnecke, der Kammmolch, die Rotbauchunke sowie der Fischotter sind als von Bedeutung beschrieben.
Steinbeißer
In den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes wird zu dem Steinbeißer Folgendes aufgeführt:
"Erhaltung
sauberer Fließgewässer mit kiesig-steinigem Substrat,
vegetationsarmer sandig-kiesiger Brandungsufer in Seen,
barrierefreier Wanderstrecken zwischen Seen und ihren Zuflüssen,
möglichst geringer anthropogener Feinsedimenteinträge,
von größeren, zusammenhängenden Rückzugsgebieten, in denen die notwendige Gewässerunterhaltung räumlich und zeitlich versetzt durchgeführt wird,
bestehender Populationen."
Zum Lebensraum des Steinbeißers wird auf der Seite des BfN aufgeführt, dass langsam fließende oder stehende Gewässer der Niederungen wie z. B. Bäche, Flüsse, unverschlammte Altgewässer, Weiher oder Seen als Lebensräume der Steinbeißer dienen. "Die Eiablage findet an flachen, strömungsberuhigten Stellen statt." "Die Hauptgefährdungsursache ist in der Wasserverschmutzung sowie der Vernichtung oder Ausräumung von Kleingewässern zu sehen. Auch Aalüberbesatz stellt eine Beeinträchtigung dar." Zum Schutz des Steinbeißers sind Nährstoffeintrag, der sich negativ auf die Laichsubstrate auswirken kann sowie erhöhter Besatz von Raubfischen zu vermeiden.
Die Errichtung der Wohnhäuser beeinträchtigt die Laichgewässer und die Landlebensräume im FFH-Gebiet nicht.
Akustische Reize sind laut der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) für Steinbeißer gegebenenfalls relevant. Die Reaktionen von Fischen auf akustische Reize können vielfältig sein. Da das Ufergehölz nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist und ihm vorgelagert eine knickähnliche Struktur sowie eine 10 m breite Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Schutzgrün' festgesetzt wird, ist nicht von einer Beeinträchtigung dieses Bereiches auszugehen. Der Gewässerschutzstreifen von 50 m wird ebenfalls dargestellt, sodass die zukünftigen Hauptgebäude einen Abstand von 50 m zum Wasser einhalten. Die Geräusche finden daher nicht unmittelbar am bzw. im Wasser statt. Es ist davon auszugehen, dass nicht mehr akustische Reize in dieser Entfernung entstehen, als es bisher durch die landwirtschaftliche Nutzung der Fall war.
Mit einer Beeinträchtigung der Population des Steinbeißers im FFH-Gebiet ist nicht zu rechnen, zumal die festgestellten Populationen laut Managementplan nur im 'Suhrer See' sowie im 'Kronsee' und Fuhlensee' nachgewiesen wurden.
Teichfledermaus
In den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes wird zu der Teichfledermaus Folgendes aufgeführt:
"Erhaltung
aller Wochenstuben,
störungsarmer Fließgewäsersysteme und größerer Gewässer- mit naturnahen Uferbereichen und offenen Wasserflächen,
von Jagdgebieten mit reichem Insektenangebot,
von Stollen und Bunkern und anderen unterirdischen Quartieren als Überwinterungsgebiete."
Auf der Seite des BfN wird zum Lebensraum der Teichfledermaus das nachfolgende aufgeführt: "Der Sommerlebensraum der Teichfledermaus befindet sich in gewässerreichen Tieflandregionen und Flusstälern. Dort jagt sie über größeren Stillgewässern, langsam fließenden breiten Flüssen und Kanälen, vereinzelt auch entlang von Waldrändern und über Wiesen (Dense et al. 1996, Dietz et al. 2007, Meschede & Heller 2000, Roer 2011, Sluiter et al. 1971, Van de Sijpe et al. 2004)."
"Die Teichfledermaus ist eine in erster Linie gebäudebewohnende Art. Ihre Wochenstubenquartiere befinden sich an oder in Gebäuden wie Wohnhäusern, Ställen oder Kirchen (Dense et al. 1996, Mundt et al. 2010, Schikore & Zimmermann 2000, Sluiter et al. 1971), wobei sie ihre Hangplätze an Firstbalken im Dachraum oder in Spalten versteckt wählt (Dense et al. 1996, Dolch 2001, Mundt et al. 2010, Schikore & Zimmermann 2000, Sluiter et al. 1971). In den Wochenstubenquartieren können sich einige Dutzend bis zu mehrere Hundert erwachsener Weibchen versammeln (Limpens et al. 2000, Roer 2011). Neben dem Wochenstubenquartier nutzen diese zusätzlich mehrere Ausweichquartiere in der Umgebung (Dietz et al. 2007, Mundt et al. 2010, Petermann & Boye 2006). Die Männchen beziehen im Sommer einzeln oder in Männchenkolonien Quartiere in bzw. an Gebäuden oder in Nistkästen und Baumhöhlen (meist Einzelquartiere) in Gewässernähe (Ciechanowski et al. 2007, Dense et al. 1996). Die Jagdgebiete der Teichfledermaus liegen oft
10 - 15 km vom Quartier entfernt (Boye et al. 2004, Limpens et al. 2000). Auf dem Weg dorthin orientiert sie sich an linearen Lebensraumelementen wie Baumreihen, Hecken, Wassergräben, langsam fließenden breiten Flüssen und Kanälen. Diese nutzt sie neben größeren Stillgewässern ebenfalls zur Jagd (Britton et al. 1997, Dense et al. 1996, Dietz et al. 2007, Kuijper et al. 2008, Limpens et al. 2000, Meschede & Heller 2000, Roer 2001, Schikore & Zimmermann 2000, Sommer & Sommer 1997, Van de Sijpe et al. 2004)."
Die Errichtung der Wohnhäuser beeinträchtigt das Gewässer und die Landlebensräume im FFH-Gebiet nicht. Es werden jedoch Gebäude beseitigt, die als Quartier der Teichfledermaus genutzt werden könnten. Vor Abriss von Gebäuden sind diese daher auf Fledermauspopulationen zu untersuchen und ggf. sind Maßnahmen zu ergreifen.
Akustische Reize können laut der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) auf unterschiedliche Weise zu Beeinträchtigungen von Fledermäusen führen. "Fledermäuse sind in ihren Quartieren empfindlich gegenüber Störungen, die auch aus akustischen Reizen resultieren können, zumal diese häufig kumulativ mit anderen störenden Wirkfaktoren (z. B. 5-3, 5-4) verbunden und von diesen ursächlich nicht immer eindeutig zu unterscheiden sind. […]
Konsequenzen von akustischen Störungen in Quartieren können die Aufgabe der Quartiere oder Abwanderung bzw. Vergrämung eines hohen Anteils an Individuen und somit Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-) Bestände sein. Fledermäuse orientieren sich im Flug und bei der Beutesuche insbesondere aktiv akustisch mittels Echoortung. Bei einzelnen Arten (insbesondere Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Braunes und Graues Langohr) spielt daneben aber auch eine passiv akustische Orientierung eine Rolle, d. h., sie nutzen die Geräusche der Beutetiere, um diese zu finden. Durch z. B. verkehrsbedingte Verlärmung der Jagdhabitate können diese Beutetiergeräusche teilweise "maskiert" werden. Dadurch kann der Jagderfolg dieser Arten in trassennahen Jagdhabitaten reduziert werden."
Optische Reize können laut der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unterschiedlich auf Fledermäuse wirken. "Das Sehvermögen von Fledermäusen ist unterschiedlich gut entwickelt, woraus eine artspezifisch unterschiedliche Empfindlichkeit gegenüber optischen Reizauslösern resultiert. Ein Teil der Arten verfügt in der Dämmerung über ein besseres Sehvermögen als der Mensch (Neuweiler 1993:237f.). Bei nachgewiesenen Störereignissen in Quartieren ist oft nicht klar zu unterscheiden, welchen Anteil die häufig kumulativ auftretenden Wirkfaktoren 5-1 bis 5-5 jeweils daran hatten."
Da der Gewässerschutzstreifen von 50 m eingehalten wird, haben auch die zukünftigen Hauptgebäude einen Abstand von 50 m zum Wasser. Sämtliche Gehölze in diesem Bereich werden erhalten. Die Leitstrukturen der Fledermäuse bleiben daher auch erhalten. Es werden sogar weitere Gehölze neu angepflanzt. Die Geräusche finden zudem nicht unmittelbar am bzw. im Wasser statt. Es ist davon auszugehen, dass nicht mehr akustische und optische Reize in dieser Entfernung entstehen, als es bisher der Fall durch die landwirtschaftliche Nutzung ist. Es werden jedoch Gebäude beseitigt, weshalb vor dem Abriss eine Untersuchung auf Fledermauspopulationen erforderlich wird. Ggf. werden Maßnahmen erforderlich. Mit einer Beeinträchtigung der Population der Teichfledermaus im FFH-Gebiet ist nicht zu rechnen, wenn die Gebäude vor dem Abriss auf Besatz kontrolliert werden.
Zierliche Tellerschnecke
In den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes wird zu der Zierlichen Tellerschnecke Folgendes aufgeführt:
"Erhaltung
Erhaltung der natürlichen Lebensräume wie meso- bis eutrophe Seen, klare wasserpflanzenreiche Altgewässer und Kalkflachmoore sowie der Sekundärlebensräume wie nährstoffarme, wasserpflanzenreiche Gräben und Torfstiche in der Kulturlandschaft,
Erhaltung naturnaher Röhrichtgürtel und Verlandungsbereiche der Seen,
Erhaltung unterseeischer Characeenwiesen und Wasserpflanzenbestände in Seen,
Erhaltung naturnaher Niedermoore und Sümpfe im Bereich oligo- bis mesotropher, vergleichsweise basenreicher, oft kalkhaltiger nass-feuchter oder quelliger Moor- und Gleyböden (Kalkflachmoore) und ihres natürlichen Wasserregimes,
Erhaltung sonnendurchfluteter, nährstoffarmer und wasserpflanzenreicher Flachwasserbereiche in Altgewässern und Weihern,
Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Gräben durch extensive Grabenpflege unter Vermeidung der weiteren Absenkung des Grundwasserspiegels,
Erhaltung bestehender Populationen in den natürlichen Lebensräumen durch die
möglichst ungestörte und naturnahe Entwicklung der Habitate."
Auf der Seite des BfN wird zum Lebensraum der Zierlichen Tellerschnecke das nachfolgende aufgeführt:
"Die Art ist v. a. in Mittel- und Osteuropa verbreitet. In Deutschland liegen aktuelle Lebendnachweise fast nur aus dem Norden bzw. Nordosten (Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) sowie dem Süden (Baden-Württemberg, Bayern) vor. Die Art bewohnt pflanzenreiche, meist kalkreiche, klare Stillgewässer und Gräben. […] Hauptgefährdungsursache ist das Austrocknen der Wohngewässer durch Eingriffe in das Gewässer selbst, durch Trockenlegungen und Grundwasserabsenkungen im Umfeld, aber auch durch Verlandung der Gewässer. Auf letzteres kann die Nährstoffanreicherung durch Einträge aus der Landwirtschaft oder anderen Quellen deutlich beschleunigenden Einfluss haben. […] Neben dem Erhalt der Wohngewässer sind die wichtigsten Schutzziele der Erhalt oder die Verbesserung der Wasserqualität, die Extensivierung der Nutzung und der Erhalt bzw. die Wiederherstellung von günstigen Wasserverhältnissen im Umfeld."
Die Errichtung der Wohnhäuser beeinträchtigt die Laichgewässer und die Landlebensräume im FFH-Gebiet nicht.
Hinweise auf eine Relevanz der Wirkfaktoren 'akustische Reize' und 'optische Reize' liegen laut der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) nicht vor.
Mit einer Beeinträchtigung der Population der Zierlichen Tellerschnecke im FFH-Gebiet ist nicht zu rechnen, zumal die festgestellten Populationen laut Managementplan nur am 'Kellersee', am 'Suhrer See', am 'Schöhsee' und am 'Großen Plöner See' nachgewiesen wurden.
Bauchige Windelschnecke
In den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes wird zu der Bauchigen Windelschnecke Folgendes aufgeführt:
"Erhaltung
von Seggenriedern, Wasserschwaden-, Rohrglanzgras- und sonstigen Röhrichten auf basenreichen Substraten,
weitgehend ungestörter hydrologischer Verhältnisse,
der relativen Nährstoffarmut der Bestände,
bestehender Populationen."
Auf der Seite des BfN wird zum Lebensraum der Bauchigen Windelschnecke das nachfolgende aufgeführt:
"Der Verbreitungsschwerpunkt der Art liegt in West- und Mitteleuropa. Die deutschen Hauptvorkommen sind im Nordosten und im Süden (Oberrheingraben und Alpenvorland). Feuchtgebiete mit Röhrichten und Großseggenrieden, seltener feuchte bis nasse nährstoffarme Wiesenbiotope sind Habitate der Art. Sie lebt dort v. a. auf hoher Vegetation, seltener in der Streu. […] Die Art reagiert empfindlich auf eine Veränderung des Wasserhaushalts, sowie Mahd oder intensive Beweidung. Durch die Mahd werden die senkrechten Pflanzenstängel und die Blätter entfernt, die wichtiger Aufenthaltsort der Tiere sind. Mittelfristig kann sich auch Nährstoffanreicherung durch Verbuschung oder starke Verschilfung negativ auswirken. […] Entwässerungsmaßnahmen der Lebensräume sollten unterbleiben und gestörte Habitate wieder hergestellt werden. Maßnahmen, die zur Zerstörung von Pflanzenstängeln und Blättern führen, sollten unterlassen werden."
Die Errichtung der Wohnhäuser beeinträchtigt die Laichgewässer und die Landlebensräume im FFH-Gebiet nicht.
Hinweise auf eine Relevanz der Wirkfaktoren 'akustische Reize' und 'optische Reize' liegen laut der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
Mit einer Beeinträchtigung der Population der Bauchigen Windelschnecke im FFH-Gebiet ist nicht zu rechnen, es wird der 50 m Gewässerschutzstreifen dargestellt und innerhalb einer 10 m breiten Fläche, die als Grünfläche der Ufervegetation vorgelagert wird, dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden. Diese Fläche wird bereits jetzt als Weidefläche genutzt und entsprechend kurz gehalten. Zudem wurden die festgestellten Populationen laut Managementplan nur am 'Kellersee', zwischen 'Dieksee' und 'Behler See', am Südostufer des 'Vierer Sees' sowie bei der Rohrdommelbucht und am Südufer des 'Kleinen Plöner Sees' nachgewiesen.
Kammmolch
In den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes wird zu dem Kammmolch Folgendes aufgeführt:
"Erhaltung
- eines Mosaiks verschiedener Stillgewässertypen in enger räumlicher Nachbarschaft,
- von flachen und stark besonnten Reproduktionsgewässern ohne Fischbesatz in Wald-und Offenlandbereichen,
- und Sicherung einer hohen Wasserqualität in den Reproduktionsgewässern,
- von Nahrungshabitaten, insbesondere Feuchtbrachen und Stillgewässer fortgeschrittener Sukzessionsstadien,
- von geeigneten Winterquartieren im Umfeld der Reproduktionsgewässer, insbesondere strukturreiche Gehölzlebensräume, Lesesteinhaufen u. ä.,
- geeigneter Sommerlebensräume wie extensiv genutztem Grünland, Brachflächen, Gehölzen u. ä.,
- von durchgängigen Wanderkorridoren zwischen den Teillebensräumen,
- bestehender Populationen."
Auf der Seite des BfN wird zum Lebensraum des Kammmolchs das nachfolgende aufgeführt:
"Im Gegensatz zu anderen Molcharten verbringt der Kammmolch einen großen Teil des Jahres im Wasser. Bei entsprechender Witterung wandert er bereits im Februar ins Gewässer ein und bleibt dort bis in den August. Das optimale Kammmolchgewässer weist einen ausgeprägten Ufer- und Unterwasserbewuchs auf und ist frei von räuberischen Fischen. Wichtig sind eine gute Besonnung und ein reich gegliederter Gewässergrund. Der Landlebensraum befindet sich idealerweise in unmittelbarer Nachbarschaft der Laichgewässer und ist reich an Versteckmöglichkeiten unter Holz- oder Steinhaufen, im Wurzelbereich der Bäume oder auch in Kleinsäugerbauen. […] Größere Feuchtgrünlandbestände im Wechsel mit Hecken, Feldgehölzen und Wäldern und einem guten Angebot an Kleingewässern stellen den idealen Lebensraum des Kammmolches dar. Besonders beliebt sind bei Kammmolchen fischfreie Gewässer mit reichem Unterwasserbewuchs. […] Paarung und Eiablage erfolgen zwischen Ende März und Juli in reich strukturierten Gewässern. Eine ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation, ein reich strukturierter Gewässerboden (mit Ästen, Steinen, Höhlungen usw.) sowie ein hoher Besonnungsgrad müssen gegeben sein. Zur Überwinterung dienen frostsichere Hohlräume wie Nagerbauten. […] Besonders die Laichgewässer sind durch die Intensivierung der Landwirtschaft (Entwässerung, Pestizidanwendung, Nährstoffeintrag u. ä.), durch Flurbereinigung und die Rekultivierung ehemaliger Abbaugebiete gefährdet. Auch Grundwasserabsenkungen können zum Verlust von Laichgewässern führen. Fischbesatz mindert die Qualität der Gewässer. […] Die Hauptgefährdung des Kammmolchs stellt die Zerstörung und Verinselung von Lebensräumen durch Forst-, Land- und Fischereiwirtschaft dar. Weiterhin wirken sich der Aus- und Neubau von Verkehrswegen und die damit einhergehende Zerschneidung der Landschaft ungünstig auf den Kammmolch aus. […] Die Laichgewässer und Landlebensräume sollten erhalten werden, wobei insbesondere Eingriffe in den Wasserhaushalt zu vermeiden sind. Künstlicher Fischbesatz ist besonders für die Larven schädlich und sollte aus den Laichgewässern entfernt werden. Eine Vernetzung der einzelnen Vorkommen sollte angestrebt werden, damit sich die Populationen austauschen können.
Die Errichtung der Wohnhäuser beeinträchtigt die Laichgewässer und die Landlebensräume im FFH-Gebiet nicht. Der geschützte Uferbereich ist nicht Bestandteilteil des Bebauungsplanes. Ihm vorgelagert wird eine knickähnliche Struktur sowie eine 10 m breite Grünfläche mit der Zweckbestimmung Schutzgrün. Damit soll der bestmögliche Schutz des Bereiches gewährleistet werden. Es wird zudem ein Gewässerschutzstreifen von 50 m dargestellt und der Abstand mit den Hauptgebäuden eingehalten.
Hinweise auf eine Relevanz der Wirkfaktoren 'akustische Reize' und 'optische Reize' liegen laut der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand nicht vor.
Mit einer Beeinträchtigung der Population des Kammmolches im FFH-Gebiet ist aus den oben genannten Gründen nicht zu rechnen. Zudem wurden die festgestellten Populationen laut Managementplan nur nordöstlich des 'Lebebensees', am 'Schöhsee' und bei Sepel, westlich des 'Plöner Sees' nachgewiesen.
Rotbauchunke (Bombina bombina)
In den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes wird zu der Rotbauchunke Folgendes aufgeführt:
"Erhaltung
- eines Mosaiks verschiedener Stillgewässertypen in enger räumlicher Nachbarschaft,
- von flachen und stark besonnten Reproduktionsgewässern ohne Fischbesatz in Wald-und Offenlandbereichen,
- und Sicherung einer hohen Wasserqualität in den Reproduktionsgewässern,
- von Nahrungshabitaten, insbesondere Feuchtbrachen und Stillgewässer fortgeschrittener Sukzessionsstadien,
- von geeigneten Winterquartieren im Umfeld der Reproduktionsgewässer, insbesondere strukturreiche Gehölzlebensräume, Lesesteinhaufen u. ä.,
- geeigneter Sommerlebensräume wie extensiv genutztem Grünland, Brachflächen, Gehölzen u. ä.,
- von durchgängigen Wanderkorridoren zwischen den Teillebensräumen,
- bestehender Populationen."
Zum Lebensraum der Rotbauchunke wird auf der Seite des BfN aufgeführt, dass die Auen der Tieflandflüsse mit ihrem vielfältigen Angebot an Stillgewässern und die Flachwasserzonen der Tieflandseen die bevorzugten Lebensräume der Rotbauchunke sind. "Als Larvalgewässer werden gut besonnte, fischfreie und pflanzenreiche Stillgewässer besonders gerne angenommen."
Die Errichtung der Wohnhäuser beeinträchtigt die Laichgewässer und die Landlebensräume im FFH-Gebiet nicht.
Rotbauchunken sind laut der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) relativ unempfindlich gegen akustische und visuelle Störungen, sofern sie nicht direkt in der unmittelbaren Umgebung stattfinden. Der geschützte Uferbereich ist nicht Bestandteilteil des Bebauungsplanes. Ihm vorgelagert wird eine knickähnliche Struktur sowie eine 10 m breite Grünfläche mit der Zweckbestimmung Schutzgrün. Damit soll der bestmögliche Schutz des Bereiches gewährleistet werden. Es wird zudem ein Gewässerschutzstreifen von 50 m dargestellt und der Abstand mit den Hauptgebäuden eingehalten.
Zudem wurde die Rotbauchunke gem. Managementplan zwischen 'Freudenholm' und 'Lebebensee' im Nordosten des FFH-Gebiets und nördlich des 'Schöhsees' nachgewiesen. Störungen durch die zukünftigen Wohnhäuser, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Rotbauchunke führen, können daher ausgeschlossen werden. Mit einer Beeinträchtigung der Population der Rotbauchunke im FFH-Gebiet ist nicht zu rechnen.
Fischotter
In den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes wird zu dem Fischotter Folgendes aufgeführt:
"Erhaltung
großräumig vernetzter Systeme von Fließ- und Stillgewässern mit weitgehend unzerschnittenen Wanderstrecken entlang der Gewässer,
naturnaher, unverbauter und störungsarmer Gewässerabschnitte mit reich strukturierten Ufern,
der Durchgängigkeit der Gewässer,
der natürlichen Fließgewässerdynamik,
einer gewässertypischen Fauna (Muschel- Krebs- und Fischfauna) als Nahrungsgrundlage, bestehender Populationen."
Auf der Seite des BfN wird zum Lebensraum des Fischotters das nachfolgende aufgeführt:
"Der Fischotter besiedelt in Mitteleuropa Lebensräume, die vielerorts zu finden sind: Ufer von Gewässern. Wichtig sind für ihn reich gegliederte Ufer, mit wechselnd flachen und steilen Böschungsabschnitten, Kolken, Unterspülungen und ausreichender Breite. Dabei nutzt die Art auch vom Menschen geschaffene Gewässer wie Talsperren, Teichanlagen oder breite Gräben als Lebensraum. Wichtige Bestandteile dieser Lebensräume sind neben ausreichenden Möglichkeiten zur Nahrungssuche besonders störungsarme Versteck- und Wurfplätze, d. h. vom Menschen nicht genutzte Uferabschnitte. Die Reviere des Otters umfassen je nach Nahrungsangebot zwischen 2 und 20 km Uferstrecke (Görner & Hackethal 1988). Ein Männchenrevier überlagert meist mehrere Weibchenreviere (Teubner & Teubner 2004). Der große Raumanspruch des Fischotters macht ihn in der dicht besiedelten und stark von Verkehrswegen durchschnittenen Landschaft Mitteleuropas sehr anfällig gegenüber Verkehrsverlusten, insbesondere da, wo die Verkehrswege Gewässer mit nicht von den Tieren zur Querung nutzbaren Brücken und Durchlässen kreuzen. […] Jungtiere des Fischotters können in jeder Jahreszeit geboren werden. Die Art hat keine feste Paarungszeit, allerdings kommen nach Elmeros & Madsen (1999) in Dänemark die meisten Jungen zwischen Juni und November, der Zeit mit den höchsten Fischbeständen, zur Welt. Als Wurfplätze werden gut geschützte und ruhige Uferbereiche gewählt. Hier werden die meist 1 - 3 Jungen in natürlichen Uferhöhlungen oder in selbst gegrabenen Erdhöhlen, deren Zugang meist unter Wasser liegt, geboren (Reuther 1993, Görner & Hackethal 1988). Die Jungen sind sehr lange von ihrer Mutter abhängig. Zunächst werden sie ein halbes Jahr lang gesäugt, dann dauert es nochmals bis zu über einem halben Jahr, bis sie selbständig sind (Reuther 1993). Die erste Zeit verbringen die Jungen im Bau, sie lernen mit ungefähr 6 Wochen zu schwimmen. Mit zunehmender Körpergröße der Jungtiere vergrößert sich nach und nach ihr Aktionsradius, spätestens nach 14 Monaten löst sich der Familienverband auf (Reuther 1993). […] Der Fischotter ist vor allem durch Habitatzerstörung (Zerschneidung) und das Verenden in Fischreusen sowie durch verkehrsbedingte Verluste gefährdet."
Zu Erhaltungsmaßnahmen werden aufgeführt:
"- Umbau bestehender Gewässerquerungen von Straßen und Schienenwegen zu fischottergerechten Durchlässen;
- bei Neu- und Ausbaubaumaßnahmen von Straßen und Schienenwegen: ausschließlich Planung fischottergerechter Durchlässe (siehe z. B. bei der Arbeitsgruppe „Semiaquatische Säugetiere des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ oder beim Freistaat Sachsen;
- Verzicht auf Gewässerausbau in Gebieten mit Vorkommen des Fischotters;
- Die Verhinderung illegaler Verfolgung (Jagdverbot) ist für den Schutz der Art wesentlich."
Gemäß Managementplan kommt der Fischotter entlang der Schwentine vor und wurde im gesamten FFH-Gebiet nachgewiesen.
Akustische Störungen sind gem. der Seite des BfN dann relevant, wenn bei der Jungenaufzucht Störungen auftreten. Die Sicherheit, Ruhe und ein gutes Beuteangebot sind wichtig bei der Aufzucht. Ebenfalls tritt ein erhöhtes Störungspotential durch eine touristische Erschließung der Gewässer mit ihren Uferzonen auf.
Die optischen Reize werden gem. Seite des BfN als regelmäßig relevant bezeichnet. Menschliche Aktivitäten und das Auftreten von Hunden an den Gewässern können zu Störungen führen. Es wird ausgeführt, dass die breite Uferstruktur einen starken Einfluss auf die Markiertätigkeit des Otters ausübt. "Mit zunehmender Breite und Dichte der Vegetation markieren die Tiere vermehrt. Dies lässt sich damit erklären, dass die scheuen Otter sich bevorzugt an Gewässern mit Deckung aufhalten. Selbst an Gewässerabschnitten, an denen die Störungsintensität durch Nationalparkbesucher als hoch eingeschätzt wurde, wirkt sich dies nicht negativ auf das Markierungsverhalten aus, solange ausreichend Sichtschutz vorhanden ist."
Da im vorliegenden Fall der geschützte Uferbereich nicht Bestandteilteil des Bebauungsplanes ist und ihm vorgelagert eine knickähnliche Struktur sowie eine 10 m breite Grünfläche mit der Zweckbestimmung Schutzgrün festgesetzt wird, ist von einer akustischen und optischen Störung des Fischotters nicht auszugehen.
Mit diesen Festsetzungen soll der bestmögliche Schutz des Bereiches gewährleistet werden. Es wird zudem ein Gewässerschutzstreifen von 50 m dargestellt und der Abstand mit den Hauptgebäuden eingehalten.
Weiterhin wird durch ein Gehrecht der Bewohner der angrenzenden zukünftigen Wohngrundstücke ermöglicht, dass diese durch ihren Garten zur vorhandenen Badestelle gelangen, ohne sich einen neuen Weg durch die Uferstruktur zu bauen.
Mit einer Beeinträchtigung der Population des Fischotters im FFH-Gebiet ist nicht zu rechnen. Ein Wohngebiet führt zudem nicht zu starken Emissionen, wie Lärm oder Geruch.
Vogelarten
Vorkommende Vogelarten sind gem. Gebietsbeschreibung der Eisvogel, der Uhu, der Haubentaucher, das Braunkehlchen, der Drosselrohrsänger, der Zwergschnäpper, der Neuntöter, der Schwarzspecht, der Mittelspecht, die Flussseeschwalbe, die Reiherente, der Seeadler, die Rohrweihe, der Kiebitz, die Schwarzkopfmöwe, die Weißwangengans, die Schnatterente und der Wespenbussard.
Im Teil der Erhaltungsziele werden als Erhaltungsgegenstand Vogelarten von besonderer Bedeutung (a) und von Bedeutung (b) mit ihren Lebensräumen aufgezählt:
"a) von besonderer Bedeutung: (fett: Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie: B: Brutvögel; R: Rastvögel)
•Eisvogel (Alcedo atthis) (B)
•Schnatterente (Anas strepera) (R)
•Reiherente (Aythya fuligula) (R)
•Nonnengans (Branta leucopsis) (B)
•Schwarzspecht (Dryocopus martius) (B)
•Seeadler (Haliaeetus albicilla) (B)
•Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) (B)
•Gänsesäger (Mergus merganser) (B)
•Kolbenente (Netta rufina) (B)
•Kormoran (Phalacrocorax carbo) (R)
•Haubentaucher (Podiceps cristatus) (R)
•Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) (B)
•Kiebitz (Vanellus vanellus) (R)
b) von Bedeutung: (fett: Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie;
B: Brutvögel)
•Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) (B)
•Uhu (Bubo bubo) (B)
•Rohrweihe (Circus aeruginosus) (B)
•Mittelspecht (Dendrocopos medius) (B)
•Zwergschnäpper (Ficedula parva) (B)
•Neuntöter (Lanius collurio) (B)
•Mittelsäger (Mergus serrator) (B)
•Wespenbussard (Pernis apivorus) (B)
•Kiebitz (Vanellus vanellus) (B)"
Ziel ist die "Erhaltung des Gebietes mit dem Großen Plöner See als größten Binnensee Schleswig-Holsteins und kleinen Nebenseen mit zahlreichen teils bewaldeten Inseln und ausgedehnten Flachwasserbereichen als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung mit Brut-, Rast- und Mauserlebensraum für viele wassergebundenen Vogelarten. Hierfür sind u. a. störungsarme Gewässerbereiche während der Mauser- und Rastzeit zu erhalten. Das für Schleswig-Holstein bedeutendste binnenländische Brutvorkommen der Flussseeschwalbe sowie eine bedeutende Nonnenganskolonie auf dem Ruhelebener Warder ist zu erhalten. Weiterhin ist die Erhaltung von im Hohenrader Forst (Suhrer See) befindlichen Brutplätzen des Wespenbussards, Mittel- und Schwarzspechtes sowie Zwergschnäppers sicherzustellen."
Ein Monitoring findet für das Vogelschutzgebiet statt.
Das FFH-Gebiet sowie das EU-Vogelschutzgebiet werden vollständig erhalten. Es wird zudem ein 50 m Gewässerschutzstreifen eingehalten. Weiterhin ist der geschützte Uferbereich nicht Bestandteilteil des Bebauungsplanes und ihm vorgelagert wird eine knickähnliche Struktur sowie eine 10 m breite Grünfläche mit der Zweckbestimmung Schutzgrün festgesetzt. Innerhalb der Grünfläche sind jegliche Bebauungen unzulässig. Somit werden auch die Brutgebiete vollständig erhalten und ggf. noch weitere geschaffen. Es ist davon auszugehen, dass die Nachnutzung der verhältnismäßig kleinen landwirtschaftlichen Hoffläche keine negativen Auswirkungen auf das Vorkommen der Vogelarten hat.
Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte
Eine Relevanz anderer Pläne und Projekte besteht, wenn sie gemeinsam mit diesem Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Schutzgebietes auslösen können.
Es sind derzeit keine anderen Projekte oder Pläne geplant, die auf das FFH-Gebiet wirken könnten.
B Vorprüfung
Feststellung, ob diese Planung die Kriterien für ein Vorhaben nach § 2 Abs. 4 UVPG erfüllt:
a) Feststellung, ob es sich um die Errichtung, die Änderung und den Betrieb von technischen und sonstigen Anlagen handelt (§ 2 Abs. 4 Nr. 1 a, 1 b, 2 a und 2 b und Anlage 1 UVPG)
Der Bebauungsplan Nr. 2 lässt die Errichtung von technischen und sonstigen Anlagen nicht zu, da ein Bau eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen mit einer Flächengröße von unter 20.000 m² in der Anlage 1 des UVPG nicht aufgeführt ist.
b) Feststellung, ob es sich um die Durchführung einer sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahme handelt (§ 2 Abs. 4 Nr. 1 c und 2 c UVPG)
Mit dem Bebauungsplan Nr. 2 werden Flächenversiegelungen und -modellierungen vorbereitet, die ausgeglichen werden können. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Größe des Vorhabens kann nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes ausgegangen werden, zumal eine Vorbelastung in Form einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit ihren Haupt- und Nebenanlagen bereits vorhanden ist. Zudem ergab die Prüfung der Wirkfaktoren in den Kapiteln 3.2 und 3.2.1, dass eine Verträglichkeit mit den Erhaltungs- und Schutzzielen des FFH-Gebietes gegeben ist.
Fazit
Die Kriterien für den Vorhabenbegriff nach § 2 Abs. 4 UVPG werden von dem Bebauungsplan Nr. 2 nicht erfüllt. Die zukünftige Planung ist nicht geeignet, selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Handlungen eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes DE 1828-392 und des EU-Vogelschutzgebietes DE 1828-491 herbeizuführen. Eine weitergehende FFH-Prüfung ist daher nicht erforderlich.