Bebauungsplan Nr. 41 der Gemeinde Bosau
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt Großer Plöner SeePlanungsanlass
Das Plangebiet am südlichen Ortsrand von Bosau östlich der Stadtbeker Straße und ist weit-gehend rückwärtig mit Wohngebäuden bebaut. Die Beurteilung von Bauvorhaben erfolgt nach den Vorschriften des § 34 BauGB. Es besteht der Wunsch der Eigentümer, durch Nach-verdichtung auf den großen Grundstücken weiteren benötigten Wohnraum in einer neuen Bauflucht in der 1. Reihe zu schaffen. Die Gemeinde unterstützt dieses, da die Inanspruch-nahme freier Landschaft vermieden wird und mit der Nachverdichtung den umweltschützen-den Belangen des Baugesetzbuches Rechnung getragen werden kann.
Die Gemeinde nimmt dieses zum Anlass, im Rahmen eines Bebauungsplanes das wohn-baulich genutzte und bislang unbeplante Gebiet im Bestand städtebaulich verträglich zu ord-nen und einen Rahmen für bauliche Erweiterungsmöglichkeiten sowie eine Bebauung in zweiter Reihe zu schaffen.
Ansprechperson
MarekLühr
Amt Großer Plöner See
Der Amtsvorsteher
Bauamt
Heinrich-Rieper-Straße 8
24306 Plön
Telefon 04522 7471-62
Telefax 04522 7471-33
E-Mail: m.luehr@amt-gps.de
Internetseite: www.amt-gps.de