Planungsdokumente: 3. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet südlich des Postweges, nördlich der Möllner Landstraße und westlich des Barsbütteler Weges

Begründung

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen 3

1.1 Rechtliche Grundlagen und Verfahrensablauf 3

1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen 4

1.3 Räumlicher Geltungsbereich 4

1.4 Angaben zum Bestand 4

2. Anlass und Ziele der Planung 4

2.1 Anlass der Planung 4

2.2 Ziele der Planung 5

3. Inhalte des Bebauungsplans 6

3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise usw. 6

3.2 Landschaftspflege und Artenschutz 8

3.2.1 Ermittlung des Eingriffs 12

3.4 Immissionsschutz 15

3.5 Hinweise 17

3.6 Verkehr, Ver- und Entsorgung 18

3.7 Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden 20

4. Kosten 20

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen

1.1 Rechtliche Grundlagen und Verfahrensablauf

Grundlagen dieses Bauleitplanverfahrens sind

- das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634),

- die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786),

- die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1063),

- die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009 (GVOBl. Sch.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 369).

Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß dem durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte eingefügten § 13 a BauGB Anwendung. Bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Oststeinbek handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die in § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB genannten Voraussetzungen, der Bauleitplan dürfe die festgesetzte Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von 20.000 m² nicht erreichen und nicht in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit anderen Bebauungsplänen stehen, sind erfüllt. Ferner ist nicht erkennbar, dass die Planung zu einer Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten führen könnte.

Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gelten in formeller Hinsicht die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Danach wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen, ohne jedoch die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, außer Acht zu lassen. Für den Flächennutzungsplan, der derzeit eine 'Wohnbaufläche' (W) darstellt, bedarf es keiner Änderung.

Verfahrensschritte: Datum:

Aufstellungsbeschluss 24.06.2017

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 17.12.2018

TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 31.01.2019

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 08.02-15.03.2019

Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

TÖB-Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Erneute öff. Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB