Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

Textliche Festsetzungen

TEXT (TEIL B)

1 Art der baulichen Nutzung

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 21a BauNVO)

1.1 Sonstige Sondergebiete (§ 11 BauNVO)

SO Internat

Zweckbestimmung: Das Sondergebiet 'Internat' dient der Unterbringung baulicher Anlagen und Einrichtungen des Internatsbetriebes der Stiftung Louisenlund (Schule und Wohnen) einschl. der erforderlichen Verwaltungs- und Versorgungsbereiche.

1.1.1 Zulässig sind Wohnungen, Lehr- und Lernräume sowie Stellplätze für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Verkehr.

1.1.2 Wohnungen sind nur zur Unterbringung von Schülern, Lehrern, Hauseltern oder sonstigen Angestellten der Stiftung Louisenlund zulässig.

1.1.3 Innerhalb des Sondergebietes Internat sind ebenerdige Terrassen der angrenzenden Wohnungen auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.

2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)

2.1 Die zulässige Grundfläche innerhalb des SO 'Internat' darf durch die Grundfläche von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Wegeflächen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von insgesamt 2.600 m² überschritten werden.