Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.2 Schutzgebiete und -objekte

Der Bereich Louisenlund liegt im Naturpark Schlei und im Landschaftsschutzgebiet Hüttener Vorland“ (VO vom 08.06.2000). Vom Landschaftsschutzgebiet ausgenommen ist dabei der Schlossbereich einschließlich des Plangeltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5.

Ca. 20 m nordwestlich des Plangebietes beginnt das FFH- Gebiet DE 1423- 394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“. Hier befindet sich ein Waldstandort.

Im Umfeld des Plangebiets liegen mehrere gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Dazu zählen gemäß der Landesbiotopkartierung (LLUR 2022) die Allee am Weg "Louisenlund", welche am südöstlichen Rand des Plangebiets verläuft, sowie ein ca. 60 m entfernt gelegenes Kleingewässer in der westlich gelegenen Niederung.

Nordwestlich des Plangebiets beginnt ein Wald gemäß Landeswaldgesetzes (LWaldG). Zwischen dem Wald und dem Plangebiet liegt ein Abstandsbereich von ca. 10-15 m Der forstrechtlich zu berücksichtigende 30 m Waldabstand ragt ca. 10-20 m in das Plangebiet hinein.

Unter den Tieren befinden sich besonders und streng geschützte Arten. Bezüglich des besonderen Artenschutzrechts sind im Gebiet europäische Vogelarten und Fledermäuse zu berücksichtigen.

Das Plangebiet liegt innerhalb des denkmalgeschützten Parks Louisenlund (Gartendenkmal). Zudem sind die angrenzende Hauptallee als Einzelobjekt und das Lindenhaus (ohne Anbau) als Baudenkmal gemäß § 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) geschützt. Hinsichtlich archäologischer Denkmale liegt das Plangebiet innerhalb eines archäologischen Interessengebiets.

Die westlich an das Plangebiet angrenzende Niederungslandschaft hat Bedeutung als Schwerpunktbereich des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein.

1.4.3 Pläne

1.4.3.1 Pläne der überörtlichen Raumplanung

Die Gemeinde Güby wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021 den Gebieten im ländlichen Raum zugeordnet.

Das Vorhabengebiet liegt in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. In diesen Räumen soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden. Zudem befindet sich das Plangebiet in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft. Die Vorbehaltsgebiete sollen der Entwicklung und Erhaltung ökologisch bedeutsamer Lebensräume und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes dienen.

Der Regionalplan für den Planungsraum III 2000 verdeutlicht die Darstellungen des Landesentwicklungsplans und stellt im Bereich des geplanten Vorhabens ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie ein Gebiet mit besonderer Bedeutung von Natur und Landschaft dar. Im derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalplan für den Planungsraum II – Neuaufstellung Entwurf 2023 sind keine abweichenden Darstellungen vorhanden.