1.4.2 Schutzgebiete und -objekte
Der Bereich Louisenlund liegt im Naturpark Schlei und im Landschaftsschutzgebiet Hüttener Vorland“ (VO vom 08.06.2000). Vom Landschaftsschutzgebiet ausgenommen ist dabei der Schlossbereich einschließlich des Plangeltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5.
Ca. 20 m nordwestlich des Plangebietes beginnt das FFH- Gebiet DE 1423- 394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“. Hier befindet sich ein Waldstandort.
Im Umfeld des Plangebiets liegen mehrere gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Dazu zählen gemäß der Landesbiotopkartierung (LLUR 2022) die Allee am Weg "Louisenlund", welche am südöstlichen Rand des Plangebiets verläuft, sowie ein ca. 60 m entfernt gelegenes Kleingewässer in der westlich gelegenen Niederung.
Nordwestlich des Plangebiets beginnt ein Wald gemäß Landeswaldgesetzes (LWaldG). Zwischen dem Wald und dem Plangebiet liegt ein Abstandsbereich von ca. 10-15 m Der forstrechtlich zu berücksichtigende 30 m Waldabstand ragt ca. 10-20 m in das Plangebiet hinein.
Unter den Tieren befinden sich besonders und streng geschützte Arten. Bezüglich des besonderen Artenschutzrechts sind im Gebiet europäische Vogelarten und Fledermäuse zu berücksichtigen.
Das Plangebiet liegt innerhalb des denkmalgeschützten Parks Louisenlund (Gartendenkmal). Zudem sind die angrenzende Hauptallee als Einzelobjekt und das Lindenhaus (ohne Anbau) als Baudenkmal gemäß § 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) geschützt. Hinsichtlich archäologischer Denkmale liegt das Plangebiet innerhalb eines archäologischen Interessengebiets.
Die westlich an das Plangebiet angrenzende Niederungslandschaft hat Bedeutung als Schwerpunktbereich des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein.