Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.3.2 Pläne der Ortsplanung

Im geltenden Flächennutzungsplan ist das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 als Sondergebiet 'Internat' dargestellt. Durch das Plangebiet verläuft ein Hauptwanderweg.

1.4.3.3 Pläne der Landschaftsplanung

Gemäß Landschaftsrahmenplan Planungsraum II liegt der Bereich Louisenlund in einem "Gebiet mit besonderer Erholungseignung". In der Karte 1 ist für den Bereich Louisenlund zudem ein "Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (hier: Schwerpunktbereich)" dargestellt. Gemäß detaillierterer Daten beginnt der Schwerpunktbereich westlich des geplanten Vorhabens. Nordwestlich des Vorhabengebiets beginnt ein FFH-Gebiet. Im Umfeld der Siedlungsbereiche von Louisenlund liegen zudem ein Landschaftsschutzgebiet und Waldbereiche mit Größen von mehr als 5 ha. Für den Bereich der westlich des Plangebiets gelegenen Niederung sind klimasensitiver Boden ausgewiesen.

Im Landschaftsplan ist der Vorhabenstandort als Baufläche dargestellt. Sie wird im Norden und Süden von Sportanlagen, im Osten von der Hauptallee und im Westen durch die obere Böschungskante der Niederung sowie durch Wald begrenzt. Durch das Plangebiet verläuft eine in Nord-Süd-Richtung durch Louisenlund führende Wegeverbindung.

1.4.3.4 Pläne des Naturschutzes

Spezielle Pläne des Naturschutzes, wie z.B. Managementpläne für Natura 2000-Gebiete oder der Landschaftsökologische Fachbeitrag zum Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem – Teilbereich Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg" (LANU 1999) enthalten für das konkrete Vorhabengebiet keine planerischen Darstellungen.

Für umgebende Bereiche ist der Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1423-491 "Schlei", Teilgebiet "Südseite der Schlei" zu beachten. In diesem Plan werden die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, um in den besonderen Schutzgebieten des Netzes Natura 2000 eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten zu vermeiden. Der Managementplan umfasst Flächen im Umfeld des Plangebiets vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5.

Der Managementplan ist in erster Linie eine verbindliche Handlungsanleitung für Behörden und eine fachliche Information für die Planung von besonderen Vorhaben, der für die einzelnen Grundeigentümer/-innen keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der dargestellten Maßnahmen entfaltet. Er beinhaltet notwendige Maßnahmen und weitergehende Entwicklungsmaßnahmen. Für Flächen im nordwestlichen Umfeld des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 sind, im Gutachten näher erläuterte, notwendige Erhaltungsmaßnahmen aufgeführt:

  • Erhaltung der Buchenwälder und des Erlen-Eschenwaldes (Kap. 6.2.10)
  • Erhaltung der Sonstigen Waldbestände (Kap. 6.2.11).

Des Weiteren wird als sonstige Pflege- und Entwicklungsmaßnahme aufgeführt:

  • Erhaltung der kulturhistorischen Garten- und Landschaftsparkanlage Louisenlund (6.4.4).