Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.3.5 Sonstige Pläne

Im Jahr 2001 wurde vom Büro Dr. Jacobs & Hübinger aus Berlin für den Park Schloss Louisenlund ein gartendenkmalpflegerisches Gutachten erstellt. Das Gutachten beinhaltet eine ausführliche gartenhistorische Denkmaldokumentation des geschichtlichen Hintergrunds und einer Bestandsaufnahme aus dem Jahr 1999 sowie eine gartendenkmalpflegerische Leitkonzeption. Für das Vorhabengebiet werden keine konkreten planerischen Empfehlungen gegeben.

Gemäß des zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellten "Bewirtschaftungsplans "FGE Schlei/Trave für den 3. Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027" (MELUND 2021) ist der mengenmäßige und chemische Zustand des Grundwasserköpers ST-b "Angeln - östliches Hügelland West" jeweils gut. Als signifikante Belastung werden diffuse Quellen der Landwirtschaft angegeben. Die im Bewirtschaftungsplan dargestellten Maßnahmen sind auf rechtliche, administrative, konzeptionelle und wirtschaftliche Instrumente ausgerichtet. Diese fließen über die Beachtung rechtlicher Vorgaben, insbesondere wasserrechtlicher Vorschriften, sowie weiteren Informationen aus dem Beteiligungsverfahren in das Bauleitplanverfahren mit ein.

Das Maßnahmenprogramm Schlei/Trave baut auf dem Bewirtschaftungsplan auf. Es ist nach Maßgabe der Landeswassergesetze für die Behörden verbindlich und ist bei allen Planungen, die die Belange der Wasserwirtschaft betreffen, zu berücksichtigen. Grundlegende Maßnahmen des Maßnahmenprogramms fließen allgemein über öffentlich-rechtliche Vorschriften in ein Bauleitplanverfahren mit ein. Als ergänzende Maßnahmen werden für Teile des Grundwasserkörpers ST04 zurzeit Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in das Grundwasser durch Auswaschung aus der Landwirtschaft verfolgt.

1.4.4 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans

Das Plangebiet liegt in einem hinsichtlich Natur und Landschaft, Denkmalschutz und Erholungsqualität besonders schützenswerten Raum. Es ist von Schutzgebieten, wie FFH-Gebiet und Landschaftsschutzgebiet sowie Waldflächen gemäß LWaldG umgeben und liegt innerhalb des Gartendenkmals Park Louisenlund.

Lokal sind im Vorhabengebiet als schützenswerte Umweltbestandteile mehrere prägende Bäume und aus der Niederungsböschung kleinflächig hineinragende naturnahe Vegetation (Gehölzbestand, Ruderalvegetation) von Bedeutung. Schutzwürdige unmittelbar angrenzende Landschaftsbestandteile sind die im Westen gelegene Niederung einschließlich Böschung und eine im Osten angrenzende Lindenallee.

Allgemein sind die geltenden Vorschriften des besonderen Artenschutzes gemäß BNatSchG einzuhalten sowie weitere unter Kap. 1.4 genannte "Ziele des Umweltschutzes" vor dem Hintergrund der jeweiligen Verbindlichkeit in den Planungsprozess einzubeziehen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.5 berücksichtigt diese und weitere Anforderungen an den Umweltschutz u.a. durch:

  • Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und Einstellung von Hinweisen zum Artenschutz in den Bebauungsplan (§ 44 BNatSchG: Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten)
  • Erhaltung eines an der Böschung stehenden naturnahen Gehölzes und von prägenden Bäumen (§ 1a Abs. 3 BauGB: Berücksichtigung von Vermeidung voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - Eingriffsregelung BNatSchG - in der Abwägung)
  • Beachtung von Waldabständen (§ 1a Abs. 3 BauGB: Berücksichtigung von Vermeidung voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen der Umweltbelange Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild - Eingriffsregelung BNatSchG - in der Abwägung; §§1 und 24 LWaldG: Schutz von Wald und vor Gefahren)
  • Versickerung und Verdunstung von Regenwasser (§ 1a Abs. 5 BauGB: Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel, § 1a Abs. 3 BauGB: Berücksichtigung von Vermeidung voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts)
  • Vorgabe einer Umweltbaubegleitung (§ 1a Abs. 3 BauGB: Berücksichtigung von Vermeidung voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen der Umweltbelange Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild)
  • Hinweise zum Umgang mit archäologischen Funden (§ 15 DSchG: Mitteilung bei Funden)
  • Zuordnungsfestsetzungen für Kompensationsmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB: Ausgleich von Eingriffen).

2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen