Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Pflanzen

UntersuchungsrahmenNutzungs- und Biotoptypen, Gesetzlich geschützte Biotope, Natura-2000-Gebiete.
Daten- grundlagenLandschaftsplan der Gemeinde Güby (1999), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby (BHF 2023), Daten des LfU (Biotoptypen, Gesetzlich geschützte Biotope, FFH-LRT 2022), Begehung der Waldstandorte mit der unteren Forstbehörde (2023) FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für das FFH-Gebiet DE 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ (BHF 2023).
BeschreibungZur Erfassung der aktuellen Bestandssituation im Plangebiet wurde im Frühjahr und Sommer 2023 eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. In diesem Rahmen erfolgte auch eine Überprüfung von ggf. vorhandenen gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen. Als Grundlage wurde das Dokument „Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein“ (LLUR 2022) verwendet. Hierbei wurden auch die vorhandenen Landesdaten (Biotoptypenkartierung Stand 2022) ausgewertet. Biotoptypen des Siedlungsbereiches Die Vegetation des Plangebiets lässt sich im Wesentlichen den Grünflächen zuordnen. Die direkte Umgebung der Gebäude und des Hofbereichs ist durch Rasenflächen und Zieranpflanzungen geprägt. Mehrere geschnittene Hecken bilden Sichtschutz gegenüber Verkehrsflächen und Wegen. In den weiter abseits gelegenen Flächen sind z.T. flächenhaft Strauchbestände vorhanden. Diese setzen sich in unterschiedlichen Anteilen aus heimischen Sträuchern und Ziersträuchern zusammen. Im nördlichen Bereich wirken die Strauchbestände, in denen sich auch Baumarten sukzessiv angesiedelt haben, naturnah. Auch hier sind allerdings Ziergehölze im Bestand vorzufinden und ein Aufwachsen höherer Bestände wird durch Pflegemaßnahmen begrenzt, so dass diese Bestände weiterhin den Grünflächen des Siedlungsbereichs zugeordnet werden. Auf dem Gelände stehen zudem mehrere Bäume. Rasenfläche, arten- und strukturarm (SGr): Außenanlagen Buchenhaus und Lindenhaus sowie wegbegleitende Säume. Urbanes Ziergehölz und Staudenbeet (SGs): Kleinflächig in den Außenanlagen Buchenhaus und Lindenhaus. Urbanes Gebüsch mit gebietsfremden Arten (SGf): Beet südwestlich des Buchenhauses aus überwiegend Pracht-Himbeere Rubus spectabilis, eine nichtheimische Art. Urbanes Gebüsch mit gebietsfremden Arten (SGf) mit Entwicklung zu einem Urbanen Gebüsch mit heimischen Arten (SGg) als Nebenbiotoptyp (SGf/SGg): Gebüsch im Norden im Umfeld der Garagen. Vorhandene Gehölzarten: Schneebeere, Stachelbeere, Pfeifenstrauch, Brombeere, Weißdorn, Gemeine Hasel, Pfaffenhütchen, Kornelkirsche und aufkommende Baumarten wie Ulme, Esche und Berg-Ahorn. Unversiegelter Weg (SVu): die Rasenflächen und Gebüsche sind von mehreren Fußpfaden durchzogen. Teilversiegelte Verkehrsfläche (SVt): Mehrere durch das Gebiet verlaufende Wege sowie ein Stellplatz sind mit Kies befestigt. Außerhalb des Plangebiets liegen im Norden und Süden je ein Sportplatz (SEb). Östlich des Plangebiets verläuft die Hauptallee, eine vollversiegelte Verkehrsfläche (SFs). Ruderalvegetation Am westlichen Gebietsrand befindet sich eine steile Böschung, die zu einem Niederungsgebiet führt. An zwei Standorten ragt die Böschung in das Plangebiet. Sie ist in diesen Bereichen mit einer Nitrophytenflur bewachsen, die teilweise von Giersch dominiert wird. Die Vegetation wird zur Unterbindung von Gehölzaufwuchs gelegentlich gemäht. Die Nitrophytenflur des südlichen Standorts ist mit jungen Berg-Ahornen bestanden, die mit weiterem Baumbestand außerhalb des Plangebiets ein zusammenhängendes Gehölz bilden. Der wesentliche, außerhalb des Plangebiets gelegene Böschungsbereich ist ebenfalls mit nitrophil geprägten Ruderalfluren bewachsen, die teilweise beginnen zu verbuschen. Auch dieser Bereich wird im Umfeld des Buchenhauses zur Zurückhaltung von Gehölzaufwuchs gelegentlich gemäht. Zudem ist hier eine Aussichtsterrasse eingelagert. Im unteren Hangbereich sind teilweise quellige Standorte vorhanden. Aufgrund der ausgeprägten Böschungsmerkmale und der naturnahen Vegetation wurde geprüft, ob ein Status als gesetzlich geschütztes Biotop vorliegt. Ab einer Neigung von 20° auf einer Länge von 25 m und einer Höhendifferenz von 2 m wären diese Bereiche als gesetzlich geschützter Artenreicher Steilhang im Binnenland (XHs) einzustufen. Aus den Höhenvermessungen ist zu erkennen, dass entsprechende Neigungen teilweise vorhanden sind. Allerdings werden die drei erforderlichen Parameter im Zusammenhang jeweils nicht erreicht, so dass anhand der derzeit vorliegenden Daten eine Qualität als gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG nicht vorgefunden wurde. Bäume Im Plangebiet befindet sich Baumbestand unterschiedlichen Alters. Es wurden Rotbuchen, Berg-Ahorne, Ulmen, Rotbuchen, Linden, Kastanien und eine Kirsche als Einzelbäume, im lockeren Verbund und als Baumgruppe vorgefunden. Mehrere Ulmen wiesen Schäden auf (einzelne Äste ohne Laub). Die Ulme nördlich der Garage war bereits vollständig laubfrei und vermutlich abgestorben. Als prägend wurden folgende Bäume eingestuft: eine Linde und eine Rotbuche im Eingangsbereich zu dem Grundstück, zwei Ahorne in der Anpflanzung südlich des Buchenhauses, mehrere den nördlich gelegenen Sportplatz einfassende Bäume (Buche, Ulme, Berg-Ahorn) und ein kleiner geschlossener Baumbestand (Baumgruppe) zwischen dem Buchenhaus und dem Lindenhaus. In dieser Baumgruppe stehen als dominante Bäume zwei Buchen mit Stammdurchmessern von 60 cm (im Norden) und 50 cm (Blutbuche im Süden). Weitere Bäume (Kastanien Stammdurchmesser 25 cm und 30 cm, Linde Stammdurchmesser 25+30 cm, Obstbaum Stammdurchmesser 30 cm) sind als Nebenwuchs vorhanden. Östlich des Plangebiets steht eine Lindenallee. Wald Westlich des Plangebiets, in einem Abstand von ca. 10-15 m zur Plangebietsgrenze und zu der derzeitig vorhandenen Garage, beginnen Waldflächen, die den Regelungen des Landeswaldgesetztes unterliegen. Die landesweite Biotopkartierung hat nördlich des Wanderwegs Flattergras-Buchenwald (WMm) und südlich des Wanderwegs Eschen-Buchenwald (WMe) erfasst. Der Randbereich dieses Bestandes ist noch durch Außeneinflüsse geprägt, was sich durch Gierschbestände im Unterwuchs zeigte. Gesetzlicher Schutz: Die östlich des Plangebiets stehende Lindenallee ist ein gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop. Die im Westen vorhandenen Waldflächen unterliegen den Bestimmungen des LWaldG. Zudem sind sie Lebensraumtyp 9130 "Waldmeister-Buchenwald" des ca. 20 m westlich des Plangebiets beginnenden FFH-Gebiets.
VorbelastungVersiegelungsflächen, vegetationsfreie Flächen, gärtnerische Pflege und Gestaltung, Erholungsnutzung.
BewertungBewertungskriterien: Naturnähe, Alter bzw. Ersetzbarkeit, Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Arten, Gefährdung / Seltenheit des Biotops. Allgemeine Bedeutung: Siedlungsflächen und Grünanlagen (Rasen, Gebüsch mit Ziersträuchern) sowie junger Baumbestand. Besondere Bedeutung: älterer Baumbestand, prägende Baumgruppen.

2.1.7 Tiere

UntersuchungsrahmenNatura 2000-Gebiete, faunistisches Potenzial, besonders bzw. streng geschützte Tierarten.
Daten- grundlagenLandschaftsplan der Gemeinde Güby (1999), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby (BHF 2023), Fachbeitrag Artenschutz gem. § 44 BNatSchG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby (C. Stolle 2023), Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby :Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag (B.i.A. 2019, FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für das FFH-Gebiet DE 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ (BHF 2023).
BeschreibungBezüglich der Tierwelt wurden im Rahmen eines Fachbeitrags Artenschutz eine Potenzialschätzung vorhabenrelevanter Tierarten vorgenommen und unterstützende Geländeaufnahmen zu Brutvögeln und Fledermäusen durchgeführt. Weitere Informationen zur Tierwelt wurden Gutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 aus dem Jahr 2019 entnommen (Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Potenzialanalyse und unterstützenden Geländeaufnahmen von Brutvögeln, Amphibien und Fledermäusen). Der Untersuchungsraum lag ca. 250 m weiter östlich, ebenfalls im Bereich der Parkanlage Louisenlund. Brutvögel Die Beurteilungen zu Brutvogelvorkommen im Bereich des 250 m weiter östlich gelegenen Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 weisen auf ein Vorkommen ganz überwiegend häufiger, weit verbreiteter Arten hin. Charakteristisch für die Brutvogelgemeinschaft des überwiegend parkartigen Geländes sind in erster Linie Gehölzbrüter, welche die Baum- und Gebüschbestände besiedeln. Der Fachbeitrag Artenschutz zum hier betrachteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 beschreibt ebenso ein Potenzial an wenig anspruchsvollen Gehölz brütenden Arten. Zudem bieten die vorhandenen Gebäude Potenzial für Gebäudebrüter, allerdings ist das Plangebiet aufgrund der Nutzung als Schüler-Unterkunft und als stark frequentierter Schulraum einer erhöhten Störintensität ausgesetzt. Im Rahmen von zwei Begehungen wurde hinsichtlich der Gebäudebrüter lediglich eine Grauschnäpper-Brut nachgewiesen. Fledermäuse Das parkähnliche und in den Randbereichen sehr feuchte Gelände des Internats Louisenlund mit einem Komplex aus z. T. denkmalgeschützten Gebäuden weist in besonderer Weise alle wesentlichen Lebensraumbestandteile auf, die von Fledermäusen benötigt werden: hochwertige gebäude- und gehölzgebundene Quartierpotenziale, feuchte und insektenreiche, dunkle Jagdhabitate sowie dunkle, lineare Landschaftselemente, welche die einzelnen Habitatelemente funktional verbinden („Fledermaus-Flugstraßen“). Mit Ausnahme der äußerst anspruchsvollen und sehr seltenen Arten Bechsteinfledermaus und Kleine Bartfledermaus sowie des nach aktueller Einschätzung in Schleswig-Holstein ausgestorbenen Großen Mausohrs, werden die Quartier- und Habitatansprüche aller heimischen Fledermausarten im Vorhabengebiet erfüllt. Im hier betrachteten Plangebiet sind von den 15 in Schleswig-Holstein heimischen Arten 12 Arten potenziell vorkommend. Eine Auswertung von Potenzialen und Geländeerfassungen ergab, dass vorhabenbedingt folgende Aspekte Relevanz besitzen: beim Gebäudebestand Wochenstubenquartiere von Zwergfledermaus und Mückenfledermaus sowie Winterquartiere von Zwergfledermaus, Mückenfledermaus und Breitflügelfledermaus, beim Baumbestand lediglich Tagesquartierpotenziale. Amphibien Während der Geländeerfassungen zum 250 m östlich gelegenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4, der auch Gewässer und Feuchtbiotope umfasste, wurden vereinzelte Nachweise des in Schleswig-Holstein auf der Vorwarnliste geführten Grasfroschs und zwei wandernde Individuen der weit verbreiteten Erdkröte registriert. Das hier betrachtete Grundstück mit dem Lindenhaus und dem Buchenhaus liegt erhöht in der Landschaft und stellt keinen für Amphibien besonders geeigneten Lebensraum dar. Vorhabenrelevante Amphibienvorkommen sind nicht zu erwarten. Lediglich Einzelvorkommen von Individuen weit verbreiteter Arten sind nicht ausschließbar. Sonstige Arten Generell ist in den Waldflächen, Gebüschen, Altbaumbeständen, Niederungsflächen, Gewässern und Brachflächen des Parks Louisenlund mit dem Vorkommen zahlreicher weiterer Tierarten zu rechnen. Als Säugetiere sind, neben den bereits genannten Fledermäusen, potenziell eine Reihe an weit verbreiteten Säugetierarten wie Reh, Feldhase, Wildkaninchen, Rotfuchs, diverse Marder- und Mausarten, Maulwurf und Igel vertreten. Von den Reptilien können sich gegebenenfalls Waldeidechsen im Gebiet aufhalten. Zudem sind voraussichtlich zahlreiche Insekten- und Arthropoden-Arten der Gruppen Heuschrecken, Schmetterlinge, Käfer und Spinnen sowie Mollusken im Gebiet vorhanden. Das Plangebiet ist durch die Pflege der Grünanlagen und durch den Aufenthalt von Menschen geprägt, so dass ein geringeres Lebensraupotenzial vorliegt und ein geringeres Arteninventar zu erwarten ist. Gesetzlicher Schutz: Europäische Vogelarten, Amphibien, Reptilien und einige Insekten- und Säugetierarten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Fledermäuse sind darüber hinaus Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie und gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 streng geschützt.
VorbelastungStörung durch betriebsbedingte Licht- und Lärmemissionen aus Häusern und Gartenbereichen im Rahmen der vorhandenen Nutzungen (Wohnen, Pausen- und Feierabenderholung, Unterricht) sowie aus den angrenzenden Sportanlagen.
BewertungBewertungskriterien: Seltenheit des Lebensraums (landesweite, regionale Bedeutung) sowie Vorkommen gefährdeter Arten mit enger Lebensraumbindung. Hinsichtlich der faunistischen Lebensraumqualität wird dem Plangebiet einschließlich seiner Umgebung für die Artengruppe der Fledermäuse aufgrund des Vorkommens von Fledermäusen in hoher Arten- und Individuenzahl eine hohe Bedeutung zugeordnet. Innerhalb des Plangebiets sind die potenziellen Fledermauswochenstuben- und Winterquartiere des Gebäudebestands von besonderer Bedeutung. Allen weiteren Tiervorkommen wird eine allgemeine Bedeutung zugeordnet.

2.1.8 Biologische Vielfalt

UntersuchungsrahmenBiotopverbundsysteme, Schutzgebiete, Arteninventar.
Daten- grundlagenLandschaftsplan der Gemeinde Güby (1999), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby (BHF 2023), Fachbeitrag Artenschutz gem. § 44 BNatSchG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby (C. Stolle 2023), FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für das FFH-Gebiet DE 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ (BHF 2023).
BeschreibungIm Plangebiet und der weiteren Umgebung sind bezüglich besonders geschützter Arten europäische Vogelarten (Gehölzbrüter und Gebäudebrüter), einige Säugetierarten und weitere Arten und Artengruppen zu erwarten. Das Plangebiet stellt sich als Lebensraum von Fledermäusen dar, die darüber hinaus gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt sind. Östlich des Vorhabengebiets befindet sich eine Lindenallee, die als gesetzlich geschütztes Biotop den Schutzbestimmungen des § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG unterliegt. Westlich an das Plangebiet schließen sich ein Landschaftsschutzgebiet und ein Schwerpunktbereich des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems SH an. 20 m nordwestlich des Plangebiets beginnt ein FFH-Gebiet.
VorbelastungVersiegelungsflächen, vegetationsfreie Flächen, gärtnerische Pflege und Gestaltung. Störung durch betriebsbedingte Licht- und Lärmemissionen aus Häusern und Gartenbereichen im Rahmen der vorhandenen Nutzungen (Wohnen, Pausen- und Feierabenderholung, Unterricht).
BewertungBewertungskriterien: Lage in Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen der verschiedenen Administrationsebenen sowie aktueller Zustand in Hinsicht auf das Arteninventar. Im Plangebiet sind vorhandene Wochenstuben- und Winterquartiere von Fledermäusen aufgrund des besonderen Artenschutzes von besonderer Bedeutung. Ebenso von besonderer Bedeutung ist das westlich gelegene FFH-Gebiet.