Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.10 Auswirkungen auf Landschaft

AuswirkungenBei der Anordnung der zukünftigen Gebäude sowie hinsichtlich der Dach- und Fassadengestaltung wurde darauf geachtet denkmalpflegerische und gartendenkmalpflegerische Aspekte soweit wie möglich zu berücksichtigen. Das geplante Vorhaben erwirkt eine Verdichtung der vorhandenen Bebauung und ermöglicht größere Gebäude, als bisher am Standort vorhanden. Die maximale Höhe der Gebäude orientiert sich an den Höhen der Bestandsgebäude. Die bauliche Erweiterung wird voraussichtlich hauptsächlich im Nahbereich, im Rahmen der Nutzung der Hauptallee, wahrnehmbar sein. Aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch die Bestandsgebäude und der Begrenzung von Gebäudehöhen sind einschneidende weitreichende Auswirkungen auf das Landschaftsbild nach aktuellen Kenntnissen nicht anzunehmen. Die Erhöhung von Übernachtungsmöglichkeiten kann am Vorhabenstandort und im weiteren Umfeld ein zusätzliches Aufkommen von Fahrzeugverkehr auf dem Gelände erwirken und optische Belastungen des Landschaftsparks auch durch wildes Parken innerhalb von Grünflächen und geschützten Alleen verstärken. Da im Zufahrtsbereich zu Louisenlund ein Großparkplatz angeboten wird und es sich bei den zukünftigen Bewohnern vordergründig um Schüler handelt, sind erheblichen nachteilige Auswirkungen nicht zu erwarten.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.11 Auswirkungen auf den Menschen

AuswirkungenMit der Herstellung weiterer Unterkünfte wird der nach der Erweiterung des Schulbetriebs noch fehlende Restbedarf an zusätzlichem Wohnraum für Internatsschüler gedeckt. Aus Sicht der Umweltbelange wird hierfür ein bereits durch Siedlungsnutzung vorbelasteter Standort in Anspruch genommen. Die Funktion des Wanderwegs, der das Gebiet quert, bleibt erhalten.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.12 Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

AuswirkungenZur Vermeidung größerer Konflikte wurden im Vorwege der Planung mehrere Varianten zukünftiger Gebäudeformen und -anordnungen geprüft. Die gewählte Variante war mit den Belangen verschiedener Fachdisziplinen am besten vereinbar. Durch die gewählten etwas größeren Grundkörper konnten etwas niedrigere Bauhöhen mit geringerer Fernwirkung im denkmalgeschützten Areal von Louisenlund ermöglicht werden. Das denkmalgeschützte Lindenhaus bleibt im Bestand erhalten. Durch die Entfernung der Anbauten am Lindenhaus wird ein größerer Abstand zwischen Gebäuden und den Linden geschaffen. Auf dem Gelände geht ein Großteil des zum Gartendenkmal gehörenden Baumbestands verloren. Neben Verlusten durch die Neubauten werden einzelne Bäume auch als pflegerische bzw. gartengestalterische Maßnahme entfernt, um landschaftsprägende Bäume freizustellen. Zudem werden einzelne Bäume aufgrund vorhandener Schäden als entfallend angenommen. Im Resultat verbleiben mehrere gestalterisch wirkende Bäume und eine vorhandene Blutbuche wird das Zentrum der neuen Hofsituation bilden. Insgesamt entsteht durch das geplante Vorhaben vor dem Hintergrund keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf denkmalgeschützte Objekte. Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens ist eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. In diesem Zuge werden weitere denkmalpflegerische Belange geklärt. Die geplante Baufläche liegt innerhalb eines archäologischen Interessengebiets. Sollten während der Baufeldvorbereitungen Veränderungen im Boden auffallen, ist das Archäologische Landesamt unverzüglich zu informieren.
Erhebliche Auswirkungen-