Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Der Planbereich der Gemeinde Güby wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021 als Gebiet im ländlichen Raum sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. In den Entwicklungsräumen für Tourismus und Erholung soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden.

Zudem befindet sich das Plangebiet in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft. Die Vorbehaltsgebiete sollen der Entwicklung und Erhaltung ökologisch bedeutsamer Lebensräume und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes dienen.

Louisenlund liegt weiterhin im 10 km-Umkreis um das Mittelzentrum Schleswig und am Rande des 10 km-Umkreises des Mittelzentrums Eckernförde.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III, 2000

Das Plangebiet in der Gemeinde Güby liegt laut Regionalplan für den Planungsraum III (2000) im ländlichen Raum und ist als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie als Gebiet mit besonderer Bedeutung von Natur und Landschaft dargestellt.

Im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den (neuen) Planungsraum II (2023) sind keine von den vorgenannten Inhalten abweichenden Darstellungen enthalten.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Güby (hier: 6. Änderung) sind die baulich genutzten Bereiche des Plangebietes als Sondergebiet 'Internat' dargestellt. Angrenzend sind im Westen Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, im Norden und Süden Grünflächen 'Sportanlagen' und im Osten Verkehrsflächen dargestellt. Inhaltlich wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.