2.2.8 Entwicklungen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie / § 1 Abs. 6 Nr. 7 f) BauGB
Die Nutzung erneuerbarer Energien wird im Bebauungsplan nicht geregelt. Das Anbringen von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen ist zulässig.