Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Überwachung

Die Gemeinde Güby überwacht durch Kontrolle einer Beauftragung und Anforderung der Protokolle, dass eine Umweltbaubegleitung durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt wird.

Bei der Umweltbaubegleitung ist insbesondere dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Vorhabenumsetzung die westlich anschließende Niederung an der oberen Böschungskante (einschließlich des im Plangebiet zur Erhaltung festgesetzten Gehölzbestands) und die gesetzlich geschützte Lindenallee während der Bauphase durch Schutzzäune gesichert und von jeglichem Bau- und Lagerbetrieb sowie Einträgen von Baustoffen und Abräummaterial freigehalten werden. Zudem wird auch die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Umsetzung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen und der Einhaltung von Bauzeitenregelungen überwacht.

3.3 Zusammenfassung

Vorhaben

Die Stiftung Louisenlund plant im Rahmen der Entwicklungen des Internats die Errichtung weiterer Gebäude für Schüler- und Elternwohnungen. Die Gemeinde Güby stellt zu diesem Zweck den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Louisenlund – westlich der Hauptallee" auf.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren Ergebnisse sind in diesem Umweltbericht dokumentiert.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Die Umweltprüfung erfolgte unter Betrachtung der im BauGB aufgelisteten Umweltbelange. Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 BauGB zusammen.

Derzeitiger Zustand der Umwelt und Prognose der zukünftigen Entwicklung

Als zentraler Aspekt des Umweltberichtes erfolgt eine Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes der Belange Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft und Menschen sowie Kulturgüter und Sachgüter. Auf der Basis vorhabenspezifischer Wirkfaktoren werden die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf diese Umweltbelange sowie deren Wechselwirkungen beschrieben und deren Erheblichkeit bewertet. Zudem wird die Entwicklung gegenüber weiteren Belangen, wie Schutzgebieten und -objekten, Plänen, Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien, schwere Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung und Maßnahmen bezüglich des Klimawandels geprüft. Anschließend folgen Aussagen über Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen und eine Beschreibung und Bewertung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Folgende Inhalte sind von Bedeutung:

Derzeitiger Zustand der Umwelt: Das Plangebiet liegt im Bereich der historischen Schloss-, Hof- und Parkanlage Louisenlund. Es umfasst ein kleines Gebäudeareal mit vernetzenden Wegen und Freiraumflächen an der Hauptallee "Louisenlund". Die Grünflächen zwischen den Gebäuden bestehen aus Rasenflächen mit z.T. älterem Baumbestand. Im Unterwuchs sind teilweise Strauchbestände vorhanden. Als planungsrelevante Tiergruppen sind im Gebiet vor allem Brutvögel und Fledermäuse zu erwarten.

Nördlich und südlich des Plangebiets schließen sich ein Sportplatz und ein Tennisplatz an. Westlich des Geländes befindet sich eine naturnahe Parklandschaft mit Waldbeständen und einer Niederungsfläche. Auf der Ostseite des Plangebiets steht sich eine gesetzlich geschützte Lindenallee.

Bewertung: Der Plangeltungsbereich besitzt derzeit für Teilaspekte der Umweltbelange Pflanzen (Bäume und Baumgruppen), Tiere (Fledermausquartiere) biologische Vielfalt (Fledermausquartiere) und Mensch (Wohnen/Internat, Erholung) besondere Bedeutung. In anderen Teilaspekten und den restlichen zu bewertenden Umweltbelangen ist von einer allgemeinen Bedeutung auszugehen.

Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens: Ohne den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 ist die benötigte Aufstockung von Schülerunterkünften nicht umsetzbar.

Prognose erheblicher Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens: Erhebliche vorteilhafte oder erheblich nachteilige Umweltauswirkungen werden durch das geplante Vorhaben nicht ausgelöst.

Weitere Umweltbelange und Prognose der zukünftigen Entwicklung

Natura 2000: Nordwestlich des Plangebiets, im Abstand von ca. 20 m, beginnt das FFH-Gebiet DE-1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe". Die Erhaltungsziele und charakteristischen Arten der prägenden Lebensraumtypen werden durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Anderweitige naturschutzrechtliche Schutzgebiete und-objekte: Im Plangebiet sind folgende weitere Schutzgebiete und -objekte vorhanden: ein Naturpark, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten sowie ein denkmalgeschütztes Gebäude. Das denkmalgeschützte Lindenhaus bleibt im Bestand erhalten. Ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände kann im Rahmen der Vorhabenumsetzung durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.

Anderweitige Pläne: Das geplante Vorhaben steht anderweitigen Plänen nicht entgegen.

Vermeidung von Emissionen und Nutzung erneuerbarer Energien: Der Einsatz von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien wird im Rahmen der Vorhabenumsetzung geprüft.

Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen: Eine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen wird nicht ausgelöst.

Eingriffsregelung: Der Bebauungsplan bereitet Entwicklungen neuer Bauflächen vor. Hierdurch werden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst. Es sind Eingriffe in den Boden und in Vegetationsflächen besonderer Bedeutung (Bäume, Ruderalflur) zu erwarten. Die Kompensation erfolgt außerhalb des Plangebiets durch eine naturnahe Aufforstung in der Gemeinde Güby.

Maßnahmen bezüglich des Klimawandels: Mit dem Erhalt einiger prägender Bäume und der vollständigen Versickerung und Verdunstung des anfallenden Regenwassers wird Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen.

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen: Durch eine Reihe an Festsetzungen können mögliche nachteilige Umweltauswirkungen verringert werden. Hierunter fallen u.a. Festsetzungen zur Erhaltung eines Gehölzes und von Bäumen.

Anderweitige Planungsmöglichkeiten: Im Zuge der Planungen wurden mehrere Alternativen von Bauformen und Gebäudeanordnungen untersucht. Im Ergebnis wurde eine Variante gewählt, mit der eine Reihe an Konflikten bezüglich Umweltbelangen vermieden werden konnten.

Zusätzliche Angaben

Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung: Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammengestellt. Die Bewertung erfolgte verbal argumentativ. Die vorliegenden Geländeerfassungen, vorhandenen Daten und vorhabenbezogenen Gutachten reichen für eine Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.

Überwachung: Die Gemeinde Güby überwacht, dass eine Umweltbaubegleitung durchgeführt wird.

3.4 Quellen

Vorhabenbezogene Gutachten

BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH 2023: FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 5 "Louisenlund – westlich der Hauptallee" der Gemeinde Güby für das FFH-Gebiet DE-1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe".

BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH 2023: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Louisenlund – westlich der Hauptallee'" der Gemeinde Güby.

Ingenieurgesellschaft Nord GmbH (IGN) 2023: Stiftung Louisenlund, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "Louisenlund – westlich der Hauptallee" in der Gemeinde Güby – Regenwasserkonzept einschließlich Wasserhaushaltsbilanz nach A-RW 1.

Stolle, C. 2023: Fachbeitrag Artenschutz, besonderer Artenschutz nach § 44 BNatSchG, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby.

Literatur, Pläne

Archäologisches Landesamt Schleswig Holstein 2023. Archäologische Interessengebiete im Archäologie-Atlas SH (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/ ArchaeologieSH/index.html?lang=de).

Gemeinde Güby 1999: Landschaftsplan der Gemeinde Güby.

Dr. Jacobs Hübner 2001: Park Schloss Louisenlund. Gartendenkmalpflegerisches Gutachten. Berlin.

Ministerium für energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung 2023: Überwachungsplan zur Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung in Schleswig Holstein. Anhang 1: Verzeichnis der Betriebsbereiche in Schleswig-Holstein. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/Downloads/12VO-Betriebsbereiche.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig Holstein 2021: Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein. Fortschreibung 2021.

Kreis Rendsburg-Eckernförde 2017: Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Rendsburg-Eckernförde Fortschreibung 2018-2022.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) 2021: Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein. 6. Fassung (Stand April 2021). Flintbek.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein 2022: Luftqualität in Schleswig Holstein. Jahresübersicht 2020.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und digitalisierung 2021: Bewirtschaftungsplan (gem. Art. 13 EG-WRRL bzw. § 83 WHG) FGE Schlei/Trave. 3. Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und digitalisierung 2021: Maßnahmenprogramm (gem. Art. 13 EG-WRRL bzw. § 83 WHG) FGE Schlei/Trave. 3. Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027.

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur 2022: Umweltportal Schleswig-Holstein. https://umweltportal.schleswig-holstein.de/portal/.

MINISTERium FÜR Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes S.-H. 2020: Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde), Kiel.

Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein 2001: Fortschreibung 2000 des Regionalplans für den Planungsraum III – Schleswig-Holstein Mitte (kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde), Kiel.

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein 2002: Regionalplan für den Planungsraum II Neuaufstellung – Entwurf 2023. Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.

ministerium für umwelt, natur und forsten des landes S.-H. 1999: Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein 1999.

Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien, Hinweise, Merkblätter

Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der geltenden Fassung.

BIOTOPVERORDNUNG (BiotopV): Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung) vom 13. Mai 2019.

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) in der geltenden Fassung.

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. 2009 Teil I, S. 2542) in der geltenden Fassung.

Denkmalschutzgesetz (DSchG): Gesetz zum Schutz der Denkmale vom 30. Dezember 2014 in der aktuellen Fassung.

Denkmalliste Rendsburg-Eckernförde (2023): Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege.

FFH-Richtlinie (FFH-RL): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebenden Tiere und Pflanzen. (ABL. EG Nr. L206/7 vom 22.7.1992), geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (Abl. EG Nr. L 305/42).

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG): Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz  LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVBl. Sch.-H. 2010, Nr. 6, S. 301) in der aktuellen Fassung.

LANDESWASSERGESETZ (LWG): Landeswassergesetz vom 13. November 2019 (GVOBl. S. 425) in der aktuellen Fassung.

Runderlass Eingriffsregelung im Baurecht: Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht vom 9. Dezember 2013.

Runderlass Eingriffsregelung im Baurecht: Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht – Anlage: Hinweise zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung vom 9. Dezember 2013.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2528) in der geltenden Fassung.

Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser: Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein. Teil 1: Mengenbewirtschaftung (A-RW 1). Regelwerk des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom Dezember 2019.

Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Güby vom …………. gebilligt.

Güby, den ………………………..

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Der Bürgermeister