3.8 Umweltbericht
Vorhaben
Die Stiftung Louisenlund plant im Rahmen der Entwicklungen des Internats die Errichtung weiterer Gebäude für Schüler- und Elternwohnungen. Die Gemeinde Güby stellt zu diesem Zweck den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Louisenlund – westlich der Hauptallee" auf.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren Ergebnisse sind in dem Umweltbericht (siehe Teil II der Begründung) dokumentiert.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Umweltprüfung erfolgte unter Betrachtung der im BauGB aufgelisteten Umweltbelange. Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 BauGB zusammen.
Derzeitiger Zustand der Umwelt und Prognose der zukünftigen Entwicklung
Als zentraler Aspekt des Umweltberichtes erfolgt eine Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes der Belange Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft und Menschen sowie Kulturgüter und Sachgüter. Auf der Basis vorhabenspezifischer Wirkfaktoren werden die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf diese Umweltbelange sowie deren Wechselwirkungen beschrieben und deren Erheblichkeit bewertet. Zudem wird die Entwicklung gegenüber weiteren Belangen, wie Schutzgebieten und -objekten, Plänen, Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien, schwere Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung und Maßnahmen bezüglich des Klimawandels geprüft. Anschließend folgen Aussagen über Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen und eine Beschreibung und Bewertung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Folgende Inhalte sind von Bedeutung:
Derzeitiger Zustand der Umwelt: Das Plangebiet liegt im Bereich der historischen Schloss-, Hof- und Parkanlage Louisenlund. Es umfasst ein kleines Gebäudeareal mit vernetzenden Wegen und Freiraumflächen an der Hauptallee "Louisenlund". Die Grünflächen zwischen den Gebäuden bestehen aus Rasenflächen mit z.T. älterem Baumbestand. Im Unterwuchs sind teilweise Strauchbestände vorhanden. Als planungsrelevante Tiergruppen sind im Gebiet vor allem Brutvögel und Fledermäuse zu erwarten.
Nördlich und südlich des Plangebiets schließen sich ein Sportplatz und ein Tennisplatz an. Westlich des Geländes befindet sich eine naturnahe Parklandschaft mit Waldbeständen und einer Niederungsfläche. Auf der Ostseite des Plangebiets steht sich eine gesetzlich geschützte Lindenallee.
Bewertung: Der Plangeltungsbereich besitzt derzeit für Teilaspekte der Umweltbelange Pflanzen (Bäume und Baumgruppen), Tiere (Fledermausquartiere) biologische Vielfalt (Fledermausquartiere) und Mensch (Wohnen/Internat, Erholung) besondere Bedeutung. In anderen Teilaspekten und den restlichen zu bewertenden Umweltbelangen ist von einer allgemeinen Bedeutung auszugehen.
Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens: Ohne den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 ist die benötigte Aufstockung von Schülerunterkünften nicht umsetzbar.
Prognose erheblicher Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens: Erhebliche vorteilhafte oder erheblich nachteilige Umweltauswirkungen werden durch das geplante Vorhaben nicht ausgelöst.
Weitere Umweltbelange und Prognose der zukünftigen Entwicklung
Natura 2000: Nordwestlich des Plangebiets, im Abstand von ca. 20 m, beginnt das FFH-Gebiet DE-1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe". Die Erhaltungsziele und charakteristischen Arten der prägenden Lebensraumtypen werden durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Anderweitige naturschutzrechtliche Schutzgebiete und-objekte: Im Plangebiet sind folgende weitere Schutzgebiete und -objekten vorhanden: ein Naturpark, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten sowie ein denkmalgeschütztes Gebäude. Das denkmalgeschützte Lindenhaus bleibt im Bestand erhalten. Ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände kann im Rahmen der Vorhabenumsetzung durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.
Anderweitige Pläne: Das geplante Vorhaben steht anderweitigen Plänen nicht entgegen.
Vermeidung von Emissionen und Nutzung erneuerbarer Energien: Der Einsatz von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien wird im Rahmen der Vorhabenumsetzung geprüft.
Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen: Eine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen wird nicht ausgelöst.
Eingriffsregelung: Der Bebauungsplan bereitet Entwicklungen neuer Bauflächen vor. Hierdurch werden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst. Es sind Eingriffe in den Boden und in Vegetationsflächen besonderer Bedeutung (Bäume, Ruderalflur) zu erwarten. Die Kompensation erfolgt außerhalb des Plangebiets durch eine naturnahe Aufforstung in der Gemeinde Güby.
Maßnahmen bezüglich des Klimawandels: Mit dem Erhalt einiger prägender Bäume und der vollständigen Versickerung und Verdunstung des anfallenden Regenwassers wird Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen.
Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen: Durch eine Reihe an Festsetzungen können mögliche nachteilige Umweltauswirkungen verringert werden. Hierunter fallen u.a. Festsetzungen zur Erhaltung eines Gehölzes und von Bäumen.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten: Im Zuge der Planungen wurden mehrere Alternativen von Bauformen und Gebäudeanordnungen untersucht. Im Ergebnis wurde eine Variante gewählt, mit der eine Reihe an Konflikten bezüglich Umweltbelangen vermieden werden konnten.
Zusätzliche Angaben
Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung: Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammengestellt. Die Bewertung erfolgte verbal argumentativ. Die vorliegenden Geländeerfassungen, vorhandenen Daten und vorhabenbezogenen Gutachten reichen für eine Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.
Überwachung: Die Gemeinde Güby überwacht, dass eine Umweltbaubegleitung durchgeführt wird.