3.8.1 Biotope
Im Dezember 2021 erfolgte eine Begehung des Plangebietes, bei der die vorhandenen Biotoptypen aufgenommen wurden. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Ortschaft Kosel. Die Fläche wird derzeit als Grünland mit Rindern beweidet. Als Bewuchs sind neben Weidel- und Knäuelgras auch Sauer-Ampfer, Schafgarbe, Vogelmiere, Gundermann und Scharfer Hahnenfuß auf der Weide vorzufinden. Das Grünland wird als mäßig artenreich eingeordnet (GYy). Nach Süden fällt das Gelände stetig ab. Am westlichen, südlichen und östlichen Rand des Grünlandes befinden sich Knicks (HWy). Die Knicks sind mit heimischen Gehölzen bestockt. Zu den nördlich gelegenen Wohngrundstücken sind Hecken und Zäune als Begrenzung angelegt.
Westlich des Grünlandes verläuft ein Weg, der von Norden her zunächst voll asphaltiert ist und dann in einen Spurplattenweg übergeht (SVs/SVp). Über den asphaltierten Wegabschnitt soll die Erschließung des neuen Wohngebietes erfolgen.
In Richtung Westen ist eine weitere fußläufige Anbindung an das Ortszentrum von Kosel vorgesehen. Die hierfür überplante Fläche wird derzeit als größere Ackerfläche (AAy) genutzt. Als nördliche Begrenzung des Ackers sind ein Knick (HWy) sowie eine durch einen Wildschutzzaun gesicherte Laubgehölzfläche (HGy) vorhanden.
Außerhalb befinden sich nördlich und nordwestlich des Grünlandes bereits bebaute Wohngrundstücke. Im Osten grenzt eine weitere Grünlandfläche an. Im Süden befindet sich ein Acker.
Knicks
Die Knicks am Rand des Grünlandes bzw. nördlich des Ackers sind als geschützte Biotope gem. § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG zu berücksichtigen. Die Knicks gestalten sich wie folgt:
Westl. Knick: Der Knickwall ist mit Hasel, Schlehe und Brombeere bewachsen. Als Überhälter stocken drei starke Stiel-Eichen auf dem Knick. Diese weisen Stammdurchmesser von ca. 50 cm (2x) bzw. 65 cm auf. Im Norden dieses Knicks ist eine Koppelzufahrt vorhanden.
Südl. Knick: Auf dem Knick südlich des Grünlandes stocken Hasel, Schlehe, Rotbuche und Brombeere. Im westlichen Abschnitt des Knicks stockt eine Stiel-Eiche mit ca. 50 cm Stammdurchmesser als Überhälter.
Östl. Knick: Der Knick ist dicht mit Schlehe, Holunder, Weiß-Dorn, Pfaffenhütchen und Rot-Buche bewachsen. Als Überhälter sind eine Rot-Buche mit ca. 50 cm Stammdurchmesser sowie zwei Stiel-Eichen mit ca. 50 cm bzw. 85 cm Stammdurchmesser vorhanden.
Nördl. Knick (Acker): Der Knick grenzt den westlich des Weges gelegenen Acker zu einem wohnbaulich genutzten Grundstück ab. Als Bewuchs dominiert Hasel auf dem Knick. Überhälter sind nicht vorhanden.
Die Knicks am Rand der neuen Wohngrundstücke werden rechtlich entwidmet und als einbindende Grünstruktur erhalten. Die Baugrenze wird in 4,0 m Entfernung zu den entwidmeten Knicks festgesetzt. Die entwidmeten Knicks sowie ein 2,0 m breiter Streifen entlang der Knicks werden als private Grünflächen festgesetzt. Die Knickentwidmung wird entsprechend den „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 im Verhältnis 1 : 1 ausgeglichen. Insgesamt werden 365 m Knick entwidmet. Die starken Überhälter auf den zu entwidmenden Knicks werden als zu erhaltend festgesetzt. Zudem berücksichtigen die Baugrenzen den Kronentraufbereich dieser Bäume, um Beeinträchtigungen durch die hauptbaulichen Anlagen zu vermeiden.
Für die verkehrliche Erschließung des Wohngebietes wird ein Durchbruch im Knick westlich des Grünlandes notwendig. Eine Nutzung der vorhandenen Koppelzufahrt würde aufgrund der Lage im Nordwesten der Fläche mehr Verkehrsfläche und weniger nutzbare Wohnbaufläche zur Folge haben. Dies ist nicht im Sinne der Gemeinde, die eine sinnvolle Flächennutzung anstrebt. Die vorhandene Koppelzufahrt wird im Zuge der Erschließungsarbeiten geschlossen und mit heimischen Gehölzen bepflanzt, um eine künftige Nutzung als alternative Grundstückszufahrt zu unterbinden. Für die neue Zufahrt wird ein Durchbruch von ca. 10 m Breite notwendig. Die Knickrodung wird entsprechend den rechtlichen Vorgaben im Verhältnis 1 : 2 ausgeglichen. Überhälter sind von der Knickrodung nicht betroffen.
Für die Eingriffe in das Knicknetz werden insgesamt 365 m (Entwidmung) + 20 m (Rodung) = 385 m Knickausgleich notwendig.
Der Knick nördlich der Ackerfläche wird als Biotop gem. § 21 LNatSchG erhalten. Südlich angrenzend an den Knick wird eine öffentliche Grünfläche festgesetzt, durch die ein öffentlicher Fußweg verlaufen wird. Der Fußweg hält einen Abstand von mindestens 1,0 m zum Knickfuß ein. Beeinträchtigungen des Knicks sind hierdurch nicht zu erwarten.
Knickausgleich
Der Knickausgleich soll im Gemeindegebiet erbracht werden. Ca. 290 m Knickausgleich erfolgen auf Flurstück 1/21 der Flur 7, Gemarkung Kosel. Es handelt sich bei der Fläche um die sog. „Holtkoppel“ südlich des Langsees. Der Knick wird als westliche, nördliche und östliche Begrenzung des als Weide genutzten Flächenteils dienen.
Die verbleibenden ca. 95 m Knick werden im Bereich des Sportplatzes der Gemeinde Kosel auf Flurstück 41/1 der Flur 4, Gemarkung Kosel entstehen. Der Sportplatz befindet sich nordwestlich des Bültsees. Der Knick wird östlich der Zuwegung zum Sportlerheim aufgesetzt. Zum westlich des Weges gelegenen Knick wird ein Abstand von ca. 8 m eingehalten. Zudem wird im Knick eine ca. 3 m breite Knicklücke vorgesehen, um den Blick auf den derzeit ungenutzten Sportplatz zu erhalten.
Die neuen Knicks werden mit einer Fußbreite von ca. 3,0 m und einer Höhe von ca. 1,3 m angelegt. Auf der ca. 1,5 m breiten Wallkrone werden in einer Mulde zwei Gehölzreihen in einem Abstand von ca. 80 cm versetzt zueinander angelegt. Die Knicks wird mit einer Pflanzdichte von 25 Gehölzen je 10 Meter bepflanzt. Es sind heimische, orts- und knicktypische Arten (z.B. Stiel-Eiche, Rot-Buche, Birke, Weiß-Dorn, Schlehe, Pfaffenhütchen, Haselnuss, Schneeball) zu verwenden. Die Gehölze werden in der Qualität Heister (Baumarten) 100 – 125 cm und als leichte Sträucher 70 – 90 cm verwendet.