Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig
Begründung
1.3.1 Ziele und Inhalte des Bebauungsplans
Das ca. 8,97 ha große Plangebiet liegt nördlich der Ortslage der Stadt Schleswig, im Landschaftsraum nördlich der Bundesstraße B 201. Es umfasst den derzeitigen Standort des ASF Haferteich sowie südlich anschließende Flächen, die für die Erweiterung des Betriebsstandorts vorgesehen sind. Westlich des Vorhabenstandorts befindet sich die Deponie Haferteich.
Der Betriebsstandort ist weitgehend versiegelt und ist mit einer Umschlaghalle, einem Verwaltungsgebäude und einem Gebäude mit Lager- und Werkstattbereich ausgestattet. Die befestigten Flächen werden als Stell- und Lagerplatz sowie zur Containerbewirtschaftung genutzt. Nördlich davon liegen zwei Gewässer, die der Niederschlagswasserreinigung- und Rückhaltung dienen.
Bei den Plangebietsflächen südlich Betriebsstandorts handelt es sich um eine bis an die B 201 heranreichende reliefreiche Knicklandschaft mit landwirtschaftlich genutzten Flächen, Brachflächen und Gehölzbeständen sowie einem kleinen Waldstück.
Die steigenden angelieferten Abfallmengen, einhergehend mit einem ansteigenden Aufkommen von An- und Abtransporten sowie das Erfordernis, Kapazitäten und Flächen für die weitergehende Abfalltrennung im Sinne des Kreislaufgesetzes (KrWG) anzubieten, haben die ASF veranlasst, zur zukunftssicheren Entwicklung eine Erweiterung des Betriebsstandortes vorzubereiten.
Zur zukunftssicheren Entwicklung sind folgende Maßnahmen geplant, die abschnittsweise und im laufenden Betrieb umgesetzt werden sollen:
- Verlegung des Recyclinghofes mit einer eigenen Zu- und Ausfahrt zur Entkoppelung der gewerblichen und privaten Verkehrsströme,
- Neubau von Umschlaghallen mit verbesserten Logistikflächen und einer zukunftsangemessenen Flächenbemessung,
- Vergrößerung und Optimierung des Behältermanagements mit Werkstatt und Behälterwaschanlage zur Bewirtschaftung des „Mehrtonnensystems“,
- Schaffung von Fahrzeug- und Containerstellflächen für die Sammel- und Transportfahrzeugflotte.
Perspektivisch können die Erfordernisse einer operativen Tätigkeitserweiterung folgende zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden lassen:
- Erweiterung der Personalunterkünfte, mit Schwarz-Weiß-Bereichen,
- Erweiterung der Werkstattbereiche,
- Erweiterung der Verwaltungs- und Büroflächen,
- Ausweisung von Mitarbeiterparkplätzen.
Für die Nutzungserweiterung und Neuordnung werden zwei südlich des Betriebsstandorts gelegene Flurstück in Anspruch genommen. Zwischen den geplanten Bauflächen und der Bundesstraße B 201 verbleibt ein unbebauter Korridor mit dem kleinen Waldstück, Ausgleichsflächen und einem Regenrückhaltebecken.
1.3.2 Festsetzungen des Bebauungsplans
In der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 108 werden folgende für die Umweltbelange relevante Festsetzungen getroffen:
- Die Flächen des zukünftigen Betriebshofs sind als Sonstiges Sondergebiet (SO) 'Abfallwirtschaft' festgesetzt.
- Die Bebaubarkeit des Sondergebiets wird über die Anordnung mehrerer Baufenster und die Zuordnung einer Grundfläche (GR) in einer Größe von 12.600 m² begrenzt.
- Die Gebäudehöhen (GH) werden auf maximal 12 m über Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt, bei Erdgeschossfertigfußbodenhöhen zwischen 41,5 m ü.NN und 43,8 m ü.NN.
- Nördlich und südlich des Sondergebiets sind Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallbeseitigung und Abwasserbeseitigung positioniert. Sie haben die Zuordnung als "Flächen für die Abwasserbeseitigung" (hier: Regenrückhalte- und -klärbecken und für Regenrückhaltebecken) und als "Flächen für Versorgungsanlagen" (hier: Elektrizität).
- Ein Teil der Straße Haferteich liegt im Bereich des Bebauungsplans und ist als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
- Die Außenränder des Sondergebiets sind überwiegend von privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Schutzgrün" gesäumt. Zwei weitere Grünflächenzüge, u.a. mit den Zweckbestimmungen 'Betriebsgrün' und 'Versickerung von Regenwasser' verlaufen quer durch das Sondergebiet und teilen dieses in drei Areale.
- Ein Abschnitt der Straße Haferteich wird von einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Verkehrsgrün' gesäumt.
- Innerhalb der Grünflächen sind z.T. "Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" sowie "Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" festgesetzt. Mehreren geplanten Anpflanzflächen ist die Funktion als Knick zugeordnet.
- Im Norden des Sondergebiets gibt es Erhaltungsfestsetzungen für Einzelbäume.
- Südlich des Betriebserweiterungsgebiets werden "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" festgesetzt.
- Im Südwesten befindet sich eine Fläche für Wald.
Über die textlichen Festsetzungen wird die Planung u.a. durch folgende Inhalte ergänzt:
- Beschreibung der zulässigen Nutzungen
- Zulässigkeit von Gebäuden mit Längen von mehr als 50 m und Überschreitungsmöglichkeiten der bebaubaren Grundflächen bis zu einer Grundfläche von insgesamt 38.000 m²
- Vorgaben zum Schutz von Knicks (zulässige Pflegmaßnahmen, Schutzabstände)
- Schutz- und Entwicklungsvorgaben für Gehölzanpflanzungen und Maßnahmenflächen
- Festsetzung relevanter artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen
- Vorgaben für faunaverträgliche Beleuchtung
- Schutzmaßnahmen für die Bauphase und Einbindung einer Umweltbaubegleitung
- Zuordnungsfestsetzungen für externe Kompensationsflächen.