1.4.3.6 Pläne des Immissionsschutzrechts
Lärmaktionsplan der Stadt Schleswig
Die Stadt Schleswig hat im Jahr 2013 einen Lärmaktionsplan gem. § 47d BImSchG aufgestellt und im Jahr 2018 fortgeschrieben. Demgemäß ist das Gebiet der Stadt Schleswig hinsichtlich der relevanten Lärmquellen von den Hauptverkehrsstraßen BAB A7, B 76 und B 201 sowie von Lärmimmissionen durch Schienenverkehr betroffen. Ruhige Gebiete sind innerhalb der Stadt Schleswig nicht festgesetzt.