Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Die Vorgehensweise zur Erstellung einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung ist in Halbsatz 2 Buchstabe b) der Anlage 1 BauGB wie folgt vorgegeben:

"hierzu sind, soweit möglich, insbesondere die möglichen erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben auf die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a bis i zu beschreiben, unter anderem infolge

aa)des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben, soweit relevant einschließlich Abrissarbeiten
bb)Der Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, wobei soweit möglich die nachhaltige Verfügbarkeit der Ressourcen zu berücksichtigen ist
cc)Der Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Lichte, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
dd)Der Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung
ee)Der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen)
ff)Der Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen,
gg)Der Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
hh)der eingesetzten Techniken und Stoffe;

die Beschreibung nach Halbsatz 2 soll sich auf die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der geplanten Vorhaben erstrecken; die Beschreibung nach Halbsatz 2 soll zudem den auf Ebene der Europäischen Union oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen Rechnung tragen."

In den folgenden Kapiteln werden die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umwelt vor dem Hintergrund der in Kapitel 2.2.1 "Relevante Wirkfaktoren und Wirkintensität" aufgelisteten Faktoren beschrieben und bewertet.

Die in der Anlage 1 Halbsatz 2 Buchstabe b) Aufzählung aa) bis hh) BauGB genannten Einflüsse und Wirkzusammenhänge werden bezüglich ihrer Auswirkungen auf die nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a bis i BauGB zu prüfenden Umweltbelange sowie auf die ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz gemäß § 1a BauGB beschrieben und bewertet.

Zu den genannten Umweltbelangen gehören folgende Bestandteile: Schutzgüter, Natura 2000-Gebiete, Wechselwirkungen, Darstellung in Landschafts- und anderen Plänen, Emissionen, Abfall, Abwasser, erneuerbare Energien, effiziente Nutzung von Energie, Luftqualität, Unfälle und Katastrophen.

Die gemäß § 1a BauGB in der Umweltprüfung abzuhandelnden ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz mit den Themen "Sparsamer Umgang mit Grund und Boden", "Berücksichtigung der Eingriffsregelung", "Konfliktbewältigung Natura 2000-Gebiete" und "Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel" sind in der Anlage 1 BauGB nicht als gesonderter Gliederungspunkt des Umweltberichts benannt. Da sie eine besondere Planungsrelevanz besitzen, haben diese Themen in diesem Umweltbericht dennoch ein gesondertes Kapitel erhalten (Kap. 2.2.11 "Auswirkungen bezüglich ergänzender Vorschriften zum Umweltschutz"). Auch dem Thema "Schutzgebiete" wird zum besseren Verständnis ein zusätzliches Kapitel gewidmet (Kap. 2.2.5 "Auswirkungen auf sonstige Schutzgebiete und -objekte").

Die Erheblichkeit der Auswirkungen wird verbal-argumentativ hergeleitet. Hierfür werden Maßstäbe des UVPG und Informationen weiterer rechtlicher Vorgaben der verschiedenen Administrationsebenen herangezogen.

2.2.1 Relevante Wirkfaktoren und Wirkintensität

2.2.1.1 Wirkfaktoren und Wirkintensität des geplanten Vorhabens

In Kapitel 1.3.5 "Allgemeine Wirkfaktoren" sind die planbedingten potenziellen bau,- anlagen- und betriebsspezifische Wirkfaktoren des Bebauungsplans aufgelistet.

Die Auswirkungen auf die Umwelt werden vor dem Hintergrund des derzeitigen Zustandes des Umwelt bewertet. Sie hängen von der räumlichen Reichweite und der Intensität der Wirkfaktoren sowie von dem aktuellen Umweltzustand einschließlich seiner Vorbelastungen und der Empfindlichkeit der betroffenen Umweltbelange ab.

Im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 108 der Stadt Schleswig sind aktuell insbesondere folgende Vorbelastungen und anthropogene Nutzungen vorhanden:

  • Veränderungen des natürlichen Reliefs im Bereich des vorhandenen Betriebsgeländes
  • Gebäudebestand des ASF Haferteich
  • Insgesamt rund 1,5 ha versiegelte Flächen (Betriebsgelände, Straße)
  • Entwässerungseinrichtungen
  • Vorhandene Regenwasserbehandlungs- und -rückhalteanlagen
  • Geruchs- und Staubemissionen durch den Betrieb des Abfallwirtschaftshofs
  • Verkehrslärm der Bundesstraße B 201
  • Altablagerungen im westlichen Bereich des Betriebsgeländes
  • Zu- und Abfahrten von Betriebsfahrzeugen und Kunden des Recyclinghofs
  • Intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der südlichen Flächen
  • Eingestellte Grünlandnutzung und Einsetzen von Sukzession im Bereich des gesetzlich geschützten Mesophilen Grünlands.

Für die Umweltprüfung sind lediglich diejenigen Einwirkungen relevant, mit denen die Wirkfaktoren gegenüber den bestehenden Verhältnissen Veränderungen auslösen können.

In der folgenden Tabelle werden die für die Umweltprüfung relevanten Wirkfaktoren mit der jeweils auslösenden städtebaulichen Festsetzung und der prognostizierten Wirkintensität (Angabe von Wirkort und Größenordnung des Wirkfaktors) aufgelistet. Anhand dieser Informationen werden in den nachfolgenden Kapiteln die Auswirkungen und erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die aktuelle Umweltsituation bewertet.

Tab. 1: Relevante Wirkfaktoren der städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen

WirkfaktorAuslösende städtebauliche FestsetzungWirkintensität
WirkortGröße
Baubedingte Wirkfaktoren (temporär)
Temporäre Flächeninanspruchnahme durch Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Baustellenverkehr)Verkehrsflächen, Bauflächen, RRB im Süden z.T. GrünflächenGroßteil des PlangebietsCa. 4,7 ha
Temporäre Emissionen durch Baustellenbetrieb (Lärm, Staub, Licht, Bewegung durch Menschen und Fahrzeuge als visueller Reiz)Verkehrsflächen, Bauflächen, RRB im Süden, z.T. GrünflächenGroßteil des Plangebiets und der Umgebung Ca. 4,7 ha plus Umgebung
Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels (Grundwasserhaltung für Baugruben)BaufensterBaufenster und Umgebungsbereiche Im Rahmen von Baugruben für Gebäude
Abtransport von BodenaushubBauflächenTeilflächen des PlangebietsMassen und Qualitäten werden im Rahmen der Vorhabenumsetzung ermittelt
Unfälle (Leckagen) mit Eintrag von SchadstoffenVerkehrsflächen, Bauflächen, RRB im Süden, z.T. GrünflächenGroßteil des Plangebiets und UmgebungAllgemeiner Baustellenbetrieb
Anlagenbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft)
Flächeninanspruchnahme durch SiedlungsentwicklungBauflächen, RRB im Süden, GrünflächenMittlerer Teil des PlangebietsCa. 4,8 ha (neue Bauflächen ca. 2,8 ha, neue Fläche RRB ca. 0,3 ha, neue Grünflächen ca. 1,7 ha
Entfernen / Beeinträchtigung von Vegetation im Rahmen der BaufeldvorbereitungBauflächen und Regenrückhaltebecken sowie teilweise Grünflächenzweckbestimmungen im Bereich vorhandener VegetationsbeständeTeilflächen des PlangebietsVerlust von Vegetationsflächen mit besonderer Bedeutung auf ca.2,0 ha (davon ca. 0,7 ha Wertgrünland, 0,9 ha Ruderalvegetation, 0,1 ha Röhricht und 0,1 ha Gehölz, 660 m Knick) sowie 130 m Knickentwidmung
Inanspruchnahme durch neue VersiegelungsflächenBauflächenTeilflächen des PlangebietsCa. 2,5 ha
Vorhandensein von neuen Gebäuden und Nebenanlagen (gegenständliche und visuelle Barriere)Gebäudelängen, Gebäudehöhen BauflächenNeubauten mit Höhen bis 12,0 m über Gelände, Gebäudelängen über 50 m zulässig
Zusätzliche Ableitung von Oberflächenwasser aus dem PlangebietVerkehrsflächen und Bauflächen (GR) (2,5 ha Neuversiegelung)Teilflächen des Plangebiets Durch zusätzlich 2,5 ha Versiegelungsflächen
Zusätzliche Einleitung von Oberflächenwasser in die VorflutVerkehrsflächen und Bauflächen (GR) (zusätzlich 2,5  ha Versiegelungsflächen)VorfluterAus zusätzlich 2,5 ha Versiegelungsflächen
Abgrabungen, Aufschüttungen, Bodenaustausch sowie Vermischung von Boden zur Umsetzung neuer VorhabenBauflächen, GrünflächenBauflächen und Flächen für die Regenrückhaltung sowie z.T. Grünflächen südlich des BetriebshofsBereich der ca. 2,8 ha Neubauflächen auf Böden überwiegend allgemeiner Bedeutung
Betriebsbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft)
Zusätzlicher Verbrauch von Wasser, Energie Zusätzliche Entsorgung von Abfall und AbwasserBaugebietGebäudeIm Rahmen der Erweiterung des Betriebshofs um weitere Betriebsstätten und Personalbereiche
Emissionen durch zusätzlichen Straßenverkehr (Lärm, Luftschadstoffe)Verkehrsflächen, BaugebietPauschal Plangebiet und UmgebungDurch Erhöhung der privaten und gewerblichen An- und Abfahrten
Emissionen (Licht, Lärm, Geruch, Staub, Gase, visuelle Bewegungsreize) durch Aufstockung der Nutzungen (Abfallwirtschaftsbetrieb und Recyclinghof)BaugebietPauschal Plangebiet und UmgebungDurch Erhöhung des Wirtschaftsgeländes um pauschal ca. 80 %
Unfälle (Leckagen) im Rahmen der geplanten NutzungenVerkehrsfläche, BaugebietPlangebiet und UmgebungIm Rahmen des Umgangs mit Abfällen und Recyclingstoffen