2.2.11.1 Prüfung bezüglich der Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
Mit der ermöglichten dichten Bauweise wird einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen.
Mit der ermöglichten dichten Bauweise wird einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen.
Gemäß § 1a Absatz 3 BauGB sind die in §§ 13-15 BNatSchG genannten Erfordernisse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich nicht vermeidbarer erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung zu berücksichtigen.
Der Bebauungsplan Nr. 108 ermöglicht eine Entwicklung baulicher Anlagen. Da die neuen Bauflächen einen Verlust von Bodenfunktionen und die Beseitigung von Vegetationsbeständen besonderer Bedeutung auslösen, werden mit dem Bebauungsplan Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet.
Die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erfolgte gemäß der Anlage des Gemeinsamen Runderlasses "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" (IM und MELUR 2013) und wird in einem gesonderten Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (BHF 2023) erläutert. Im Folgenden wird geprüft, ob im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 103 die Berücksichtigung der Vermeidung und des Ausgleichs voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistung- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts vor dem Hintergrund des § 1a Absatz 3 BauGB in der Abwägung erfolgt ist.
Vermeidung von Eingriffen
Die Minimierung und Vermeidung von Eingriffen wird durch folgende Maßnahmen erwirkt:
Ausgleich von Eingriffen
Gemäß des Runderlasses zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung wurden Ausgleichserfordernisse für Eingriffe in den Boden und zusätzlich für Eingriffe in Landschaftsbestandteile besonderer Bedeutung bilanziert.
Überschlägig entstehen durch die Planungen des Bebauungsplans Nr. 108 Eingriffe in Natur und Landschaft durch Neuversiegelungen in einer Größenordnung von rund 1,4 ha und durch Verlust von Vegetationsbeständen besonderer Bedeutung auf einer Fläche von ca. 2,0 ha (Gehölze, Mesophiles Grünland, Röhricht, Ruderalvegetation, Knicks) sowie durch Entwidmung von Knicks. Hierfür wurde ein Ausgleichsbedarf von rund. 2,2 ha zur Kompensation von Eingriffen in den Boden und in Ruderalfluren, je ca. 0,1 ha zum Ausgleich von Gehölzen und Röhricht, ca. 0,7 ha zum Ausgleich von Mesophilem Grünland und 790 m Knickneuanlagen ermittelt. Der Kompensationsbedarf für Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope (Röhricht, Mesophiles Grünland, Knicks) wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Als Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet werden Ackerflächen zu Extensivgrünland entwickelt, Gehölzflächen angepflanzt, ein Feuchtbiotop hergestellt und Knicks angelegt.
Die Kompensation von Eingriffen kann im Plangebiet nicht vollständig umgesetzt werden und war außerhalb des Plangebiets vorzusehen. Hierfür sind Abbuchungen von rund 1,0 ha aus dem Ökokonto Gelting, Abbuchungen von 390 m Knick aus einem Knickökokonto in Rabenkirchen-Faulück sowie die Herstellung von ca. 0,7 ha Gehölzanpflanzungen in der Gemarkung Kleinvollstedt vorgesehen.
Fazit
Die vorgenannten Angaben werden durch geeignete Festsetzungen des Bebauungsplans und über vertragliche Vereinbarungen gesichert. Damit werden die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne des § 1a BauGB vollständig berücksichtigt.
Natura 2000-Gebieten sind im Umgebungsbereich nicht vorhanden.