In der folgenden Tabelle sind die in den vorstehenden Kapiteln aufgezeigten zu erwartenden erheblichen vorteilhaften und nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltbelange in der Übersicht dargestellt.
Umweltbelange und Prüfpunkte | Erhebliche Auswirkungen |
Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bis i BauGB |
Fläche | - |
Boden | - |
Wasser | Nachteilig: Der Wasserhaushalt wird gemäß der Wasserhaushaltsbilanz nach dem Regelwerk A-RW 1 extrem geschädigt. Hierzu ist anzumerken, dass die Bewertungen sich auf einen potenziell naturnahen Referenzzustand beziehen und die vorhandenen Versiegelungen nicht als Vorbelastung berücksichtigen. |
Klima | - |
Luft | - |
Pflanzen | Nachteilig: Durch die geplanten Nutzungen geht ein Komplex aus vielfältigen Vegetationsbeständen besonderer Bedeutung (Mesophiles Grünland, Ruderalvegetation, Gehölz, Röhricht, Knicks) auf rund 2,0 Hektar verloren. |
Tiere | - |
Wirkungsgefüge (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima) | - |
Biologische Vielfalt | - |
Landschaft | Nachteilig: In einer Knicklandschaft mit Bedeutung als historische Kulturlandschaft und mit örtlichen planerischen Vorgaben für extensive Landnutzungsformen werden ca. 3,1 ha, davon ca. 2 ha naturnah ausgeprägt, mit Gebäuden und Infrastruktur überplant. |
Mensch | |
Kulturgüter und sonstige Sachgüter | - |
Natura 2000 | - |
Wechselwirkungen | - |
Sonstige Schutzgebiete und -objekte | - |
Darstellung in Plänen | - |
Vermeidung von Emissionen, Umgang mit Abfällen und Abwässern | - |
Nutzung erneuerbarer Energien und effiziente Nutzung von Energie | - |
Erhaltung bestmöglicher Luftqualität | - |
Anfälligkeit für Unfälle und Katastrophen | - |
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Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz gem. § 1 a BauGB |
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden | - |
Berücksichtigung Eingriffsregelung | - |
Vorgehen bei möglichen erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten | - |
Klimaschutz und Anpassung an Klimawandel | - |