7 Artenschutzrechtliche Hinweise
7.1 Die Räumung des Baufeldes und die Entfernung von Gehölzen erfolgt außerhalb von Brut- und Schonzeiten oder anderenfalls nach vorheriger Überprüfung des Konfliktrisikos unter Einbezug einer ökologischen Baubegleitung.
7.2 Bei Gehölzfällungen und Gebäudesanierungen sind bei Konfliktlagen Höhleninspektionen und Besatzklärungen bezüglich Fledermäusen durchzuführen.
7.3 Zu Beginn und während der Bauphase ist unter Einbezug einer Baubegleitung ein mobiler Amphibienzaun zu errichten und zu betreuen.
7.4 Bei Erfordernis sind Nisthilfen (Brutvögel) an Gebäuden zu installieren.
7.5 Bei Erfordernis sind Quartierstrukturen (Fledermäuse) zu installieren.
7.6 Zum Schutz von Amphibien sind Vorgaben bezüglich Bordsteinkanten und Gullis zu beachten.