2.1.4 Schutzgut Boden
Derzeitiger Zustand
Die heute anzutreffende Landschaftsform in der Gemeinde Owschlag hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Das Gebiet der Gemeinde Owschlag liegt am Rande der Jungmoränenlandschaft des Östlichen Hügellandes im Übergang zum großräumigen Niederungsbereich der (Niederen) Geest.
Der Eisrand der Weichsel-Eiszeit bewegte sich durch Klimaschwankungen vor und zurück. Dabei schoben die Gletscherzungen Moränen- und Sandermaterial (Lehm, Mergel und Sand) sowie Geröll zu Stauchmoränen zusammen. Mit dem Abfluss von Schmelzwässern am Rand der Eismassen kam es – je nach anfallender Wassermenge und Fließgeschwindigkeit – zur Ablagerung von Sanden und Kiesen im Vorfeld der eigentlichen Vereisungszone.
Der Untergrund besteht im Plangebiet vor allem aus solchen eiszeitlichen Schmelzwassersanden. Die geologische Karte des Landwirtschafts- und Umweltatlasses stellt für den Planbereich und angrenzenden Flächen glazifluviatile Ablagerungen (Sander) der Weichselkaltzeit dar. Zudem wird entlang des Plangebietes die Grenze der Weichselvergletscherung vermutet.
Die Bodenkarte des Landwirtschafts- und Umweltatlasses im Maßstab 1 : 25.000 zeigt für den Planbereich Podsol-Braunerde als Bodentyp an. Als vorherrschende Bodenart bis 2 m unter Gelände ist Sand genannt.
Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der sandigen Böden eingeschränkt und es ist eine mittlere bis hohe Grundwasserneubildung gegeben.
Die Böden des Planbereiches sind im Nahbereich der Ortschaft Owschlag typisch und großflächig vorhanden. Seltene Böden sind nicht vorhanden.
Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln gibt es bislang nicht. Gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Owschlag nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.
Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.
Das Gelände steigt nach Süden hin leicht an. Insgesamt variiert die Geländehöhe im Plangebiet zwischen 13 und 17 m über NN.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung wird das Plangebiet weiterhin durch den Gartenbaubetrieb bzw. als Acker genutzt. Es tritt kein Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen ein. Zusätzliche Flächen werden nicht versiegelt.
Auswirkungen der Planung
Durch erneute Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirken sich die vorhandene und die geplante Bebauung weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:
- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.
Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens), der Bundesbodenschutzverordnung (§ 12 BBodSchV), des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.
Versiegelungen
Das Plangebiet unterteilt sich in das Sondergebiet 'Garten- und Landschaftsbau/ Gartenmarkt' sowie in Gewerbeflächen. Mit der Planung werden Versiegelungen auf den Baugrundstücken (durch Gebäude, Stellplätze u.ä.) sowie für die neuen Erschließungsstraßen ermöglicht. Für das Sondergebiet wird das Maß der baulichen Nutzung auf eine überbaubare Grundfläche von 2.800 m² festgesetzt. Im Gewerbegebiet ist die Grundflächenzahl auf 0,6 festgesetzt.
Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Da auch bei diesem Becken versiegelte bzw. befestigte Flächen entstehen, diese aber derzeit nicht bekannt sind, wird pauschal ein Anteil von 20 % als versiegelte Fläche angenommen.
Für das 3,83 ha große Sondergebiet 'Garten- und Landschaftsbau/ Gartenmarkt' sieht der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundfläche von 2.800 m² vor. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundfläche von Lagerplätzen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von insgesamt 10.500 m² überschritten werden. Im Sondergebiet sind bereits Versiegelungen für Gebäude, Wege und Lagerflächen vorhanden, die im Rahmen der Bilanzierung zu berücksichtigen sind. Insgesamt sind bereits 9.865 m² versiegelt. Daraus ergibt sich im Sondergebiet eine zusätzlich mögliche Versiegelung von 635 m².
Weiterhin sieht der Bebauungsplan die nachfolgend genannten Flächennutzungen vor. In Klammern sind die möglichen Versiegelungsanteile genannt:
neue Gewerbegebietsflächen ca. 62.970 m² (60 %)
neue Verkehrsflächen ca. 3.785 m² (100 %)
neues Regenrückhaltebecken ca. 2.370 m² (20 %)
Aus der Aufstellung ergeben sich für die Gewerbeflächen ca. 62.970 m² überbaubarer Grundstücke. Für das Gewerbegebiet ist die Grundflächenzahl auf 0,6 festgesetzt. Diese ist entsprechend des § 19 Abs. 4 BauNVO für Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer maximalen Grundflächenzahl von 0,8 zu überschreiten. Damit sind die überbaubaren Flächen im Gewerbegebiet zu maximal 80 % (= 50.376 m²) versiegelbar.
Die neu herzustellenden Verkehrsflächen (Erschließungsstraße innerhalb des Gewerbegebietes, Fußweg entlang der Feldstraße) werden als vollständige Versiegelung gewertet (= 3.785 m²). Eine Aufrechnung von Straßen- und Wegegrünflächen erfolgt nicht. Für das neue Regenrückhaltebecken wird eine Fläche von 2.370 m² hergerichtet und zu 20 % versiegelt (= 474 m²).
Aus den oben genannten Flächen ergibt sich für das Plangebiet folgende, maximal mögliche Gesamtversiegelung von 65.135 m²:
Sondergebiet 10.500 m²
Gewerbegebiet 50.376 m²
Verkehrsflächen 3.785 m²
Regenrückhaltebecken 474 m²
Gesamtversiegelung 65.135 m²
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung negativ einzustufen. Die Böden sind zum Teil bereits versiegelt bzw. werden als Acker genutzt und zählen nicht zu den seltenen Bodenarten. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.