Planungsdokumente: B-Plan Nr. 24 "Erweiterung Gewerbegebiet Kampkoppel" Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die heute anzutreffende Landschaftsform in der Gemeinde Owschlag hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Das Gebiet der Gemeinde Owschlag liegt am Rande der Jungmoränenlandschaft des Östlichen Hügellandes im Übergang zum großräumigen Niederungsbereich der (Niederen) Geest.

Der Eisrand der Weichsel-Eiszeit bewegte sich durch Klimaschwankungen vor und zurück. Dabei schoben die Gletscherzungen Moränen- und Sandermaterial (Lehm, Mergel und Sand) sowie Geröll zu Stauchmoränen zusammen. Mit dem Abfluss von Schmelzwässern am Rand der Eismassen kam es – je nach anfallender Wassermenge und Fließgeschwindigkeit – zur Ablagerung von Sanden und Kiesen im Vorfeld der eigentlichen Vereisungszone.

Der Untergrund besteht im Plangebiet vor allem aus solchen eiszeitlichen Schmelzwassersanden. Die geologische Karte des Landwirtschafts- und Umweltatlasses stellt für den Planbereich und angrenzenden Flächen glazifluviatile Ablagerungen (Sander) der Weichselkaltzeit dar. Zudem wird entlang des Plangebietes die Grenze der Weichselvergletscherung vermutet.

Die Bodenkarte des Landwirtschafts- und Umweltatlasses im Maßstab 1 : 25.000 zeigt für den Planbereich Podsol-Braunerde als Bodentyp an. Als vorherrschende Bodenart bis 2 m unter Gelände ist Sand genannt.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der sandigen Böden eingeschränkt und es ist eine mittlere bis hohe Grundwasserneubildung gegeben.

Die Böden des Planbereiches sind im Nahbereich der Ortschaft Owschlag typisch und großflächig vorhanden. Seltene Böden sind nicht vorhanden.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln gibt es bislang nicht. Gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Owschlag nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Gelände steigt nach Süden hin leicht an. Insgesamt variiert die Geländehöhe im Plangebiet zwischen 13 und 17 m über NN.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird das Plangebiet weiterhin durch den Gartenbaubetrieb bzw. als Acker genutzt. Es tritt kein Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen ein. Zusätzliche Flächen werden nicht versiegelt.

Auswirkungen der Planung

Durch erneute Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirken sich die vorhandene und die geplante Bebauung weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:

- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,

- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,

- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,

- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens), der Bundesbodenschutzverordnung (§ 12 BBodSchV), des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelungen

Das Plangebiet unterteilt sich in das Sondergebiet 'Garten- und Landschaftsbau/ Gartenmarkt' sowie in Gewerbeflächen. Mit der Planung werden Versiegelungen auf den Baugrundstücken (durch Gebäude, Stellplätze u.ä.) sowie für die neuen Erschließungsstraßen ermöglicht. Für das Sondergebiet wird das Maß der baulichen Nutzung auf eine überbaubare Grundfläche von 2.800 m² festgesetzt. Im Gewerbegebiet ist die Grundflächenzahl auf 0,6 festgesetzt.

Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Da auch bei diesem Becken versiegelte bzw. befestigte Flächen entstehen, diese aber derzeit nicht bekannt sind, wird pauschal ein Anteil von 20 % als versiegelte Fläche angenommen.

Für das 3,83 ha große Sondergebiet 'Garten- und Landschaftsbau/ Gartenmarkt' sieht der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundfläche von 2.800 m² vor. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundfläche von Lagerplätzen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von insgesamt 10.500 m² überschritten werden. Im Sondergebiet sind bereits Versiegelungen für Gebäude, Wege und Lagerflächen vorhanden, die im Rahmen der Bilanzierung zu berücksichtigen sind. Insgesamt sind bereits 9.865 m² versiegelt. Daraus ergibt sich im Sondergebiet eine zusätzlich mögliche Versiegelung von 635 m².

Weiterhin sieht der Bebauungsplan die nachfolgend genannten Flächennutzungen vor. In Klammern sind die möglichen Versiegelungsanteile genannt:

neue Gewerbegebietsflächen ca. 62.970 m² (60 %)

neue Verkehrsflächen ca. 3.785 m² (100 %)

neues Regenrückhaltebecken ca. 2.370 m² (20 %)

Aus der Aufstellung ergeben sich für die Gewerbeflächen ca. 62.970 m² überbaubarer Grundstücke. Für das Gewerbegebiet ist die Grundflächenzahl auf 0,6 festgesetzt. Diese ist entsprechend des § 19 Abs. 4 BauNVO für Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer maximalen Grundflächenzahl von 0,8 zu überschreiten. Damit sind die überbaubaren Flächen im Gewerbegebiet zu maximal 80 % (= 50.376 m²) versiegelbar.

Die neu herzustellenden Verkehrsflächen (Erschließungsstraße innerhalb des Gewerbegebietes, Fußweg entlang der Feldstraße) werden als vollständige Versiegelung gewertet (= 3.785 m²). Eine Aufrechnung von Straßen- und Wegegrünflächen erfolgt nicht. Für das neue Regenrückhaltebecken wird eine Fläche von 2.370 m² hergerichtet und zu 20 % versiegelt (= 474 m²).

Aus den oben genannten Flächen ergibt sich für das Plangebiet folgende, maximal mögliche Gesamtversiegelung von 65.135 m²:

Sondergebiet 10.500 m²

Gewerbegebiet 50.376 m²

Verkehrsflächen 3.785 m²

Regenrückhaltebecken 474

Gesamtversiegelung 65.135

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung negativ einzustufen. Die Böden sind zum Teil bereits versiegelt bzw. werden als Acker genutzt und zählen nicht zu den seltenen Bodenarten. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Als Oberflächengewässer ist im Planbereich der Teich im nordwestlichen Plangebiet zu nennen. Dieser ist in der Vergangenheit künstlich angelegt worden und dient dem Gartenbaucenter als Regenrückhaltebecken sowie zu Bewässerungszwecken. Im Bereich des Gartenbaubetriebes sind zudem zwei Zierteiche angelegt worden. Die Gewässer sind künstlich angelegt und werden durch den Gartenbaubetrieb genutzt, weswegen sie keinem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser.

Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Sand) grundsätzlich als hoch zu bewerten. Im nördlichen Plangebiet ist die Grundwasserneubildungsrate bereits durch die vorhandene Versiegelung vorbelastet. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt. Das Grundwasser wird jedoch ca. 2-3 m unterhalb der Geländeoberkante vermutet.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde eine Nutzung durch den Gartenbaubetrieb bzw. als Ackerfläche fortgeführt. Die Oberflächengewässer im nordwestlichen Plangebiet blieben erhalten. Auswirkungen auf das Grundwasser würden durch die fortgeführte Zufuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Aufgrund der Bodengegebenheiten ist insbesondere auf der unversiegelten Ackerfläche mit einer hohen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.

Auswirkungen der Planung

Durch die vorgesehene Planung wird es zu einer deutlichen Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen, da ein Großteil der Flächen versiegelt wird. Zum Umgang mit dem Niederschlagswasser ist daher ein Entwässerungskonzept gemäß der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser durch das Ing.-Büro Haase+Reimer erstellt worden.

Im Sondergebiet ist vorgesehen, anfallendes Niederschlagswasser weiter wie bisher vor Ort zu versickern bzw. Teilflächen zu sammeln und dem Teich im nordwestlichen Sondergebiet zuzuführen und von dort als Brauchwasser für die Bewässerung der Gärtnereiflächen zu verwenden.

Im Gewerbegebiet ist zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes vorgesehen, das anfallende Niederschlagswasser vorrangig zu versickern. Entsprechende Festsetzungen werden im Text (Teil B) getroffen. Für Betriebe, die gemäß des Arbeitsblattes DWA-A 138 das Niederschlagswasser von befestigten Flächen nicht versickern dürfen, wird eine Ausnahmeregelung formuliert, nach der das Niederschlagswasser auch vollständig abgeleitet werden darf, wobei der Abfluss jedoch zu begrenzen ist.

Im Plangebiet ist die Herstellung eines neuen Regenrückhaltebeckens vorgesehen, in dem das von den Gewerbegrundstücken abgeleitete Niederschlagswasser zusammen mit dem Oberflächenabfluss der öffentlichen Verkehrsflächen gesammelt und anschließend dosiert an den Vorfluter abgegeben wird.

Die vorhandenen Oberflächengewässer im Plangebiet werden im Zuge der Planung erhalten.

Ein positiver Nebeneffekt für die Qualität des Grundwassers ist, dass mit dem Beenden der landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet, die Zufuhr von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln eingestellt wird.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der großflächigen Versiegelung als erheblich eingestuft werden, Eine Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigungen wird durch Versickerung, Rückhaltung des Regenwassers und durch die geregelte Abgabe an die Vorflut erreicht.

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Owschlag herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern.

Die Jahresmitteltemperatur in der Region liegt bei ca. 8,0 °C. Der jährliche Niederschlag liegt im Mittel bei ca. 840 mm/Jahr.

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4 und 4,5 m/sec, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die Fläche weiterhin durch einen Gartenbaubetrieb genutzt bzw. als Acker bewirtschaftet. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas würden nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher unversiegelten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Vor diesem Hintergrund wird durch den Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Durch die neuen Gewerbeflächen werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet geringfügig erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahmen jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der relativ geringen Vorbelastung des Untersuchungsgebietes und wegen der regulierenden Wirkung des häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luft-austauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Owschlag und den bereits teilweise versiegelten Flächen haben die Planungen keine erheblich negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.