2.1.7 Schutzgut Landschaft
Derzeitiger Zustand
Das Landschaftsbild ist im Westen der Gemeinde Owschlag durch eine größere zusammenhängende Waldfläche, die Bebauung der Ortschaft Owschlag und durch die Landesstraße 265 geprägt. Das Relief ist als eben einzustufen. Eine weite Einsehbarkeit der ebenen Landschaft ist aufgrund von Knicks und Gehölzstrukturen jedoch nicht gegeben. Nördlich der Ortschaft Owschlag befinden sich mehrere Windenergieanlagen, die aufgrund ihrer Höhe weithin sichtbar sind und eine Vorbelastung des Landschaftsbildes darstellen.
Das Landschaftsbild des Planbereiches ist durch die Lage am Rand der Bebauung Owschlags und durch die vorhandene Bebauung des Gartenbaubetriebes bestimmt. Östlich und nordwestlich grenzen bereits gewerblich genutzte Flächen an. Im Bereich des Gartenbaubetriebes sorgen Gehölze und angelegte Strukturen für eine Eingrünung der Betriebsfläche. Markant ist für das Landschaftsbild auch das Hügelgrab, welches sich mit einer Höhe von ca. 5 m deutlich von den ebenen Ackerflächen des südlichen Plangebietes abgrenzt. Nach Westen hin schließen weitere Ackerflächen an, die durch gehölzarme Knicks begrenzt sind. Der südlich verlaufende ‚Bennebeker Mühlenweg‘ führt durch einen Redder, der dicht mit aufgewachsenen Gehölzen (v.a. Rot-Buche, Stiel-Eiche) bestockt ist und die Einsehbarkeit nach Süden hin bzw. von Süden her stark beeinträchtigt.
Der Planbereich selbst hat für die Erholung im Gemeindegebiet aufgrund der bisherigen Nutzung keine Bedeutung. Das Hügelgrab als Kulturdenkmal befindet sich derzeit isoliert innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen und ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Wege innerhalb des Geltungsbereiches dienen der Erschließung des Gartenbaubetriebes bzw. der dazugehörigen Lagerflächen und enden innerhalb des Plangebietes. Sie bieten keine Möglichkeit als Spazierweg oder „Abkürzung“ für Fußgänger oder Radfahrer. Der südlich verlaufende ‚Bennebeker Mühlenweg‘ wird als Spurplattenweg mit Verbindung zum westlich verlaufenden Ochsenweg regelmäßig durch Spaziergänger und Radfahrer genutzt. Insofern ist dieser Weg Bestandteil der Naherholung der Gemeinde Owschlag.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung würde der Gartenbaubetrieb im nördlichen Planbereich weiter wie bisher betrieben werden. Im Süden würde der Acker weiter landwirtschaftlich genutzt. Die Knicks blieben an ihren Standort erhalten und würden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Eine Aufwertung des Grabhügels würde nicht erfolgen. Eine Veränderung des Landschaftsbildes bliebe aus.
Auswirkungen der Planung
Die neu entstehenden gewerblich genutzten Gebäude stellen eine Veränderung des Landschaftsbildes westlich von Owschlag dar. Die zusätzliche Bebauung verschiebt den Ortsrand mit gewerbegebietstypischen Gebäuden weiter nach Westen.
Im Sondergebiet sind bereits bauliche Anlagen vorhanden, die durch den Gartenbaubetrieb genutzt werden. Mit der Bauleitplanung wird dem Betrieb die Möglichkeit zur baulichen Entwicklung geboten, welche das Orts- und Landschaftsbild verändern wird. Die Firsthöhe wird im Sondergebiet auf maximal 10,0 m festgesetzt.
Durch neue Gewerbebetriebe im südlichen Geltungsbereich wird sich das Landschaftsbild vor allem von Süden und Westen her verändern. Gebäude von bis zu 12,0 m Firsthöhe werden das Landschaftsbild von hier aus beeinträchtigen. Eine Vorbelastung des Landschaftsbildes im Bereich des Plangebietes ist durch die östlich und nordwestlich angrenzenden Gewerbeflächen bereits gegeben. Das Maß der baulichen Nutzung wird sich an dem angrenzenden Gewerbegebiet orientieren, um die neuen Bauflächen in das vorhandene Ortsbild zu integrieren.
Diese Auswirkungen der Planung können durch den Erhalt und die Neunanlage von Grünstrukturen gemindert werden. Der Knick entlang der südlichen Planbereichsgrenze wird erhalten. Der Knick an der Flurstücksgrenze der Flurstücke 13 und 15/1 wird nach Norden hin bis zu einem vorhandenen Wirtschaftsweg erweitert. Zusätzlich wird entlang der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 15/1 parallel zum vorhandenen Knick ein mehrreihiger Sichtschutz mit heimischen Gehölzen gepflanzt. Dieser sorgt für eine zusätzliche Einbindung der Gewerbefläche in das Landschaftsbild.
Im Zuge der Planung ist die Aufwertung des Grabhügels vorgesehen. Es wird ein öffentlicher Zugang vom ‚Bennebeker Mühlenweg‘ zum Grabhügel geschaffen werden, der durch eine Sitzgelegenheit und eine Informationstafel ergänzt werden soll. Für die Naherholung und die kulturelle Bildung in Owschlag erfolgt damit eine positive Entwicklung im Plangebiet.
Durch die Planung sind insbesondere im südlichen Geltungsbereich erhebliche Auswirkungen durch neue Gewerbebetriebe auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Diese werden durch die getroffenen Festsetzungen, durch den Erhalt von Grünstrukturen und durch die vorgesehenen Neuanpflanzungen gemindert, so dass auf Dauer eine Einbindung des Gewerbegebietes in das Landschaftsbild erfolgen wird.