Planungsdokumente: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 der Stadt Schleswig

Begründung

1.2 Bestand

Im Plangebiet befindet sich bereits seit vielen Jahren ein Famila-Markt einschl. der erforderlichen Stellplätze. Der ehemalige Gebäudebestand der Fachklinik auf dem nördlich angrenzenden Grundstück wurde im Jahr 2021 abgebrochen. Dieser Grundstücksbereich liegt seit dem in Erwartung einer neuen Nutzung brach.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat am 04.10.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 beschlossen. Die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes soll nach dem Verfahren für die 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für 'Bebauungspläne der Innenentwicklung sind:

  • Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, insbesondere durch Umnutzung und Verdichtung.
  • Die festzusetzende Grundfläche im Plangebiet liegt unter 20.000 m². Auch erfolgen im näheren Umfeld derzeit keine weiteren Bauleitplanungen, so dass entsprechend § 13a (1) Nr. 1 BauGB keine Flächen von Bebauungsplänen mitzurechnen sind, die in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
  • Durch den Bebauungsplan wird auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz bedürfen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beachten sind.

Die vorgenannten Voraussetzungen liegen für diese Änderung des Bebauungsplanes vor.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet eine 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich (bestehend aus zwei Teilbereichen) auf einer Gesamtfläche von ca. 0,27 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Zur Sicherung einer wohnungsnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sind unter Berücksichtigung des fortlaufenden Strukturwandels im Einzelhandel geeignete und verträgliche Standorte zu entwickeln und zu sichern. Bei dem Standort an der Friedrich-Ebert-Straße handelt es sich um einen gut integrierten Standort. Derzeit weist der Famila-Markt bei einer Grundfläche von ca. 4.400 m² eine Verkaufsfläche von ca. 3.000 m² auf. Die maximal zulässige Verkaufsfläche ist im Bebauungsplan mit 3.200 m² festgesetzt. Die Lagerflächen und die Anlieferung befinden sich aktuell auf der Südostseite des Marktes. Es zeigt sich immer wieder, dass die Lagerflächen des Marktes deutlich zu klein sind. Dadurch können die anliefernden Lkw nicht in den Lagerbereich hineinfahren sondern müssen davor halten und versperren dabei die gesamte Parkplatzzufahrt.

Da nun durch den Abbruch der Gebäude nördlich des Marktes dort zusätzlich Grundstücksfläche zur Verfügung steht, soll der zuvor beschriebene Missstand behoben werden. Hierzu plant der Vorhabenträger ca. 21 m des nördlich angrenzenden Grundstückes zu erwerben und dort einen neuen Lagerbereich als Anbau an das Bestandgebäude zu errichten. Hierdurch kann die interne Logistik und Lagerhaltung des Marktes deutlich verbessert und die Anlieferung aus dem direkten Zufahrtsbereich verlagert werden.

Eine Vergrößerung der Verkaufsfläche ist mit den vorgesehenen Änderungen nicht verbunden.

Um diesen Anbau erstellen zu können, muss der Bebauungsplan in einigen Aspekten geändert werden. Mit einer gewissen Nachverdichtung dieses gut integrierten Versorgungsstandortes kommt die Stadt Schleswig dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach. Ohne eine Anpassung des Bebauungsplanes wäre in absehbarer Zeit ein moderner Neubau an anderer Stelle erforderlich.

Der vorhandene Bebauungsplan muss in folgenden Bereichen angepasst werden:

  • Das Sondergebiet wird um ca. 2.230 m² in Richtung Norden vergrößert.
  • Die Baugrenzen werden an die Lage und Größe des geplanten Baukörpers angepasst.
  • Die maximal zulässige Grundfläche wird von 4.400 m² auf nun 6.000 m² erhöht.
  • Die Flächen für Anpflanzungen sowie die Baumpflanzungen werden in der Systematik des bestehenden Bebauungsplanes nach Norden erweitert.

Der umgebende Bebauungsplan Nr. 8A der Stadt Schleswig wird aktuell über eine 4. Änderung fortgeschrieben. Planungsziel ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten. In diesem Zusammenhang wurde in der südwestlichen Ecke des Plangebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 eine geringfügige Grundstücksanpassung vorgenommen. So wurden ca. 65 m² des Sondergebietes als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parkplatz) in die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8A übernommen. Im Gegenzug sollen nun ca. 5 m² des Flurstückes 2142 dem Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 zugeschlagen und hier als Sondergebiet 'Einzelhandel - Nahversorgung' festgesetzt werden.