Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet eine 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich (bestehend aus zwei Teilbereichen) auf einer Gesamtfläche von ca. 0,27 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Zur Sicherung einer wohnungsnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sind unter Berücksichtigung des fortlaufenden Strukturwandels im Einzelhandel geeignete und verträgliche Standorte zu entwickeln und zu sichern. Bei dem Standort an der Friedrich-Ebert-Straße handelt es sich um einen gut integrierten Standort. Derzeit weist der Famila-Markt bei einer Grundfläche von ca. 4.400 m² eine Verkaufsfläche von ca. 3.000 m² auf. Die maximal zulässige Verkaufsfläche ist im Bebauungsplan mit 3.200 m² festgesetzt. Die Lagerflächen und die Anlieferung befinden sich aktuell auf der Südostseite des Marktes. Es zeigt sich immer wieder, dass die Lagerflächen des Marktes deutlich zu klein sind. Dadurch können die anliefernden Lkw nicht in den Lagerbereich hineinfahren sondern müssen davor halten und versperren dabei die gesamte Parkplatzzufahrt.
Da nun durch den Abbruch der Gebäude nördlich des Marktes dort zusätzlich Grundstücksfläche zur Verfügung steht, soll der zuvor beschriebene Missstand behoben werden. Hierzu plant der Vorhabenträger ca. 21 m des nördlich angrenzenden Grundstückes zu erwerben und dort einen neuen Lagerbereich als Anbau an das Bestandgebäude zu errichten. Hierdurch kann die interne Logistik und Lagerhaltung des Marktes deutlich verbessert und die Anlieferung aus dem direkten Zufahrtsbereich verlagert werden.
Eine Vergrößerung der Verkaufsfläche ist mit den vorgesehenen Änderungen nicht verbunden.
Um diesen Anbau erstellen zu können, muss der Bebauungsplan in einigen Aspekten geändert werden. Mit einer gewissen Nachverdichtung dieses gut integrierten Versorgungsstandortes kommt die Stadt Schleswig dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach. Ohne eine Anpassung des Bebauungsplanes wäre in absehbarer Zeit ein moderner Neubau an anderer Stelle erforderlich.
Der vorhandene Bebauungsplan muss in folgenden Bereichen angepasst werden:
- Das Sondergebiet wird um ca. 2.230 m² in Richtung Norden vergrößert.
- Die Baugrenzen werden an die Lage und Größe des geplanten Baukörpers angepasst.
- Die maximal zulässige Grundfläche wird von 4.400 m² auf nun 6.000 m² erhöht.
- Die Flächen für Anpflanzungen sowie die Baumpflanzungen werden in der Systematik des bestehenden Bebauungsplanes nach Norden erweitert.
Der umgebende Bebauungsplan Nr. 8A der Stadt Schleswig wird aktuell über eine 4. Änderung fortgeschrieben. Planungsziel ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten. In diesem Zusammenhang wurde in der südwestlichen Ecke des Plangebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 eine geringfügige Grundstücksanpassung vorgenommen. So wurden ca. 65 m² des Sondergebietes als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parkplatz) in die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8A übernommen. Im Gegenzug sollen nun ca. 5 m² des Flurstückes 2142 dem Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 zugeschlagen und hier als Sondergebiet 'Einzelhandel - Nahversorgung' festgesetzt werden.