Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
BOB-SH – Tipps für Starter!
Haben Sie Fragen zur Nutzung von BOB-SH? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick! Für Fragen steht Ihnen auch gerne der Support von BOB-SH zur Verfügung: bobsh@dataport.de – Schildern Sie Ihr Anliegen per E-Mail direkt an das Supportteam. 0431/3295-444 – Teilen Sie Ihr Anliegen telefonisch dem Dataport-Callcenter mit und erhalten Sie vom Fachsupport Antwort.
Wie gehe ich vor, wenn ich ein Verfahren aufgerufen habe?
Alle Verfahren, in denen Ihre Organisation um Stellungnahmen gebeten wird, befinden sich in der Verfahrensübersicht auf der „Startseite“ sowie im Bereich „Planverfahren“.
Sichten Sie zunächst die Dokumente im jeweiligen Verfahren in den Rubriken „Planungsdokumente“ und „Planzeichnung“.
Wo starte ich mit der Abgabe einer Stellungnahme?
Sie können Ihre Stellungnahme(n) im Bereich „Planungsdokumente“ sowie im Bereich „Planzeichnung“ abgeben. Dabei stehen Ihnen unter „Planungsdokumente“ mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: die Abgabe einer „Gesamtstellungnahme“ sowie Stellungnahmen zu einzelnen Absätzen der „Textlichen Festsetzung“ und der „Begründung“. Rufen Sie dazu unter „Planungsdokumente“ den gewünschten Bereich auf:
- Ein Klick auf „Gesamtstellungnahme“ öffnet die Eingabemaske für eine Stellungnahme zum gesamten Verfahren. Hier haben Sie nun die Möglichkeit, den Text Ihrer Stellungnahme einzugeben sowie ggf. ein Dokument anzuhängen und die Gesamtstellungnahme in der Planzeichnung zu verorten. Bestätigen Sie die Eingabe mit „Speichern“.
- Mit einem Klick auf „Textliche Festsetzung“ gelangen Sie zur absatzweisen Darstellung der Textlichen Festsetzung. Unter jedem Absatz haben Sie die Möglichkeit, über „Neue Stellungnahme“ eine Stellungnahme zum jeweiligen Absatz abzugeben. Dasselbe gilt für die „Begründung“.
Um eine Stellungnahme direkt in der Planzeichnung zu verorten, gehen Sie wie folgt vor:
- Klicken Sie unter „Planungsdokumente“ auf „Planzeichnung“; hier steht Ihnen die Funktion „Neue Stellungnahme“ zur Verfügung.
- Alternativ können Sie die Planzeichnung direkt in der Reiternavigation aufrufen.
Wie gelangen die Stellungnahmen zum Verfahrensträger?
Bitte achten Sie darauf, im Bereich „Eigene Stellungnahme (Entwürfe)“ alle verfassten Stellungnahmen im ersten Schritt freizugeben und im Bereich „Stellungnahmen der Gruppe (Freigaben)“ einzureichen. Erst mit der Einreichung kann der Verfahrensträger Ihre Stellungnahmen sehen.
Das Verfassen von Entwürfen und die Freigabe von Stellungnahmen kann von TöB-Sachbearbeitern und TöB-Koordinatoren erledigt werden. Stellungnahmen an den Verfahrensträger einzureichen, ist den TöB-Koordinatoren vorbehalten.
Weitere Informationen
Im Menü „Informationen“ finden Sie Schulungsunterlagen sowie Dokumente zum Download. Die Schulungspräsentationen führen Ihnen bestimmte Abläufe vor und bieten damit Antworten auf Ihre Fragen.
Kontakt
Sollten Sie Rückfragen, Anregungen oder auch einfach nur eine kleine Hilfestellung benötigen, wenden Sie sich gerne an den Support:
bobsh@dataport.de – Schildern Sie Ihr Anliegen per E-Mail direkt an das Supportteam.
0431/3295-444 – Teilen Sie Ihr Anliegen telefonisch dem Dataport-Callcenter mit und erhalten Sie vom Fachsupport Antwort.