Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Textliche Festsetzungen

1.3

Im WA 1 und 2 sowie im WA 4 bis 7A darf die maximale Gebäudehöhe um bis zu 1,0 m für technische Aufbauten einschließlich Aufzügen sowie Geländer auf einer Fläche von maximal 20 % der darunterliegenden Dachfläche überschritten werden.

1.4

Im WA 2 darf die zulässige Grundflächenzahl nach § 19 (4) 2 BauNVO für Stellplätze mit ihren Zufahrten und Zuwegungen um mehr als 50 % überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6. (§ 19 (4) 3 BauNVO)

2. Bauweise / überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) 2 BauGB i.V.m. § 9 (1) Nr. 24 BauGB)