Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"
Textliche Festsetzungen
1 Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 15 BauNVO)
1.1 Sonstiges Sondergebiet - Tourismus
(§ 11 Abs. 2 BauNVO)
(1) Das Sondergebiet 'Tourismus' dient zu dem Zweck des Tourismus wie z.B. Ferienwohnungen, Veranstaltungs- und Konferenzräume, Schank- und Speisewirtschaften sowie für Anlagen und Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung des Gebietes.
(2) Zulässig sind:
- Ferienwohnungen und Gästezimmer
- Schank- und Speisewirtschaften einschließlich Außensitzbereiche
- Veranstaltungsräume, Konferenzräume, Verwaltungsräume, Lagerräume
- Wellnessräume
- Wohnungen für betriebszugehöriges Personal
- Stellplätze für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Verkehr sowie
erforderliche Nebenanlagen