Planungsdokumente: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Lütjensee

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

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2. Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) 1 BauGB

Überschreitungen der festgesetzten zulässigen Grundflächenzahl durch die in § 19 (4) BauNVO aufgeführten Anlagen sind bis zu einer GRZ von insgesamt max. 0,9 zulässig.

Gemeinde Lütjensee, Bebauungsplan Nr. 26, 1. Änderung

Auslegungsexemplar gem. §3 (2) BauGB, GV 11.10.2016

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