Bebauungsplan Nr. 61 Gemeinde Trittau
Trittau
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 15 Tage –Institution
Gemeinde TrittauPlanungsanlass
Mit dem Bebauungsplan Nr. 61 werden Bebauungsabsichten der Kirche in Kooperation mit der Wohnstättengenossenschaft planungsrechtlich vorbereitet. Zielsetzungen sind die städtebauliche Ordnung der Nachverdichtung sowie die Sicherung der bestehenden Siedlungsstrukturen.
Ansprechperson
Frau M. Wolkewitz
Fachdienst Planung und Bauverwaltung
Europaplatz 5
22946 Trittau
E-Mail: M.Wolkewitz@Trittau.de
Aktuelle Mitteilungen
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Begründung
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