Bebauungsplan Nr. 75 - "Nördlich des Eschenweges" nebst örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 12 Tage –durchführende Organisation
Stadt SchwentinentalPlanungsanlass
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nachverdichtung des Siedlungsbereiches mit Wohngebäuden geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Klausdorf zwischen den Straßen Ritzebeker Weg, Dorfstraße und Eschenweg. Es ist rd. 0,5 ha groß.
Ansprechperson
Stadt Schwentinental
Herr Schröter: 04307/811-257
Frau Finkeldey: 04307/811-220
Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt
Theodor-Storm-Platz 1
24223 Schwentinental
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Ergänzende Unterlagen
weitere Information
An dieser Stelle erhalten Sie allgemeine Hinweise zum Planverfahren.
In vorangegangenen Beteiligungsverfahren sind Stellungnahmen eingegangen. Die Datei "vorläufige Abwägung" enthält Informationen dazu, in welcher Form diese voraussichtlich im weiteren Verfahren berücksichtigt werden sollen bzw. bereits berücksichtigt wurden.