Planungsdokumente: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Trittau

Begründung

1.3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Für die Gemeinde Trittau gilt der genehmigte Flächennutzungsplan von 1976 mit seinen Änderungen.

Ausschnitt aus der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Zusammenzeichnung, Entwurf Gemeinde Trittau, Architektur + Stadtplanung, Baum Schwormstede GbR, Hamburg)

1.4. Plangebiet

Das Gebiet liegt am südlichen Rand des Siedlungsgefüges der Gemeinde Trittau zwischen Goethering, und Lessingstraße, es ist über den Goethering an die Wohnquartiere angebunden. Im Süden schirmen parkähnliche Gehölzstrukturen und Waldflächen das Gebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,8 ha. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:Teilungslinie durch das Flst. 73/44.
Im Osten:Östliche Grundstücksgrenze der Flst. 73/44 und 72/74, Teilungslinien durch die Flst. 72/36, 72/38, 470 und 72/94.
Im Süden:Südliche Grundstücksgrenze der Flst. 72/94, 72/97.
Im Westen:Westliche Grundstücksgrenze der Flst. 469, 219, 221, und 72/36 .

Lage des Plangebietes in der Gemeinde Trittau

2. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung

Die bestehenden Angebote von Kindertagesstätten reichen in Trittau nicht mehr aus. Sie befinden sich in der zentralen und nördlichen Ortslage. Im Süden des Ortes sind keine Angebote zu finden. Dementsprechend ist ein zusätzlicher Standort einer Kindertagesstätte im Umfeld der Hamburger Straße wünschenswert. Die Gemeinde möchte auf diesen Sachverhalt reagieren und eine solche Einrichtung im Geltungsbereich des derzeit gültigen Bebauungsplanes Nr. 8, 6. Änderung realisieren. Zu diesem Zweck soll mit dieser Planung die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 vorbereitet werden. Der an dieser Stelle bereits vorhandene Spielplatz wird an den südlichen Rand des Geltungsbereiches innerhalb der bestehenden Grünanlage verschoben und neu angelegt.

Die Gemeinde hat sich intensiv mit den Auswirkungen einer Kindertagesstätte an diesem Standort auseinander gesetzt. Die Fläche ist Bestandteil eines attraktiven innerörtlichen Grünzuges mit einer gut frequentierten Wegeverbindung. Zu den Nachbargrundstücken sind Verwallungen und Gehölzbepflanzungen angelegt worden. Innerhalb der Grünflächen haben sich markante Bäume entwickelt. Diese bedeutsamen Gebietsmerkmale sollen bei der Planung berücksichtigt werden. Die Wegeverbindung bleibt bestehen und soll zukünftig durch einen zusätzlichen Weg in Richtung Sandfurtsmoor ergänzt werden. Die Verwallungen und der Grünbestand an den Übergängen zu den Wohnbaugrundstücken bleiben unverändert erhalten und können die neue Kindertagesstätte landschaftlich gut einbinden. Das Gebäude soll behutsam in das Gelände eingefügt werden, um den allergrößten Teil des Baumbestandes zu erhalten.

Weiterhin wurden die verkehrliche Erschließung und die Auswirkungen während des elterlichen Hinbring- und Abholverkehres betrachtet. Dabei ist der Gemeinde bewusst, dass die Mehrzahl der Kinder mit dem Auto gebracht werden. Durch die Offenhaltung der Anbindungen über die Schillerstraße, den Goethering und die Lessingstraße ist von einer Teilung der Verkehre auszugehen. Die Verkehrsflächen und die Stellplatzanlage sind dabei so zu planen, dass ein übersichtlicher Verkehrsablauf gewährleistet wird und Gefahrensituationen vermieden werden. Die Straßenquerschnitte sind im Bestand, auch unter Berücksichtigung der bestehenden Parksituation, ausreichend leistungsfähig.