Planungsdokumente: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Trittau
Begründung
3.1. Städtebau
Die öffentliche Grünfläche Spielplatz wird in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung für soziale Zwecke geändert. Für die Gemeinbedarfsfläche werden keine weiteren Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung erforderlich. Das Bauvorhaben wird dem Nutzungszweck entsprechend durch die Gemeinde errichtet. Es ist geplant auf dem Grundstück ein KiTa-Gebäude mit ca. 1.000 m² Grundfläche für ca. 90 Kinder unterzubringen, aufgrund der bisherigen positiven Bevölkerungsentwicklung Trittaus soll eine Ausbaureserve von nochmals ca. 250m² vorgesehen werden. Die notwendigen Stellplätze sind ebenfalls innerhalb der Gemeinbedarfsfläche herzustellen.
Die Freiflächen südlich der Kindertagesstätte werden als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Die durch den Bau der Kindertagesstätte entfallenden Spielflächen können hierher verschoben werden. Die Verwallungen und Bepflanzungen entlang der Grenzen zu den Wohnbaugrundstücken bleiben als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Abschirmgrün bestehen. Die attraktive Wegebeziehung wird als öffentlicher Fußweg festgesetzt.
Der Baumbestand ist aufgenommen worden und in der Planzeichnung dargestellt. Der Gehölzbestand prägt das Plangebiet und soll erhalten werden. Einzelne Bäume innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf müssen im Zuge der Baumaßnahme entfallen. Dafür wird die Gemeinde entsprechende Ersatzpflanzungen vornehmen. Auf Erhaltungsgebote kann im Bebauungsplan verzichtet werden, da die Flächen im Gemeindeeigentum verbleiben.
Die textlichen Festsetzungen des Ursprungsplanes gelten für das Plangebiet weiterhin. Ein Bedarf an ergänzenden Regelungen besteht nicht.
3.2. Verkehrliche Erschließung
Das Gebiet liegt am südlichen Rand des Siedlungsgefüges der Gemeinde Trittau zwischen Goethering, Schillerstraße und Lessingstraße. Es ist über eine Wegeverbindung dieser Wohnquartiere angebunden. Zudem bestehen fußläufige Verbindungen entlang der Grünstrukturen, die im Rahmen einer Aufwertung des Siedlungsgebietes ebenfalls eine Stärkung erfahren sollen.
Die Erschließung der Kindertagesstätte erfolgt über den öffentlichen Parkplatz von der Schillerstraße / Goethering aus. Der Parkplatz ist dazu entsprechend umzugestalten und neu zu ordnen. Eine weitere zusätzliche Zufahrt ist von der Lessingstraße aus geplant und als Fahrweg mit seitlichem Fuß- und Radweg auszubauen. Dadurch kann der Verkehr verteilt werden. Die Verkehrsflächen sind für die zu erwarteten Verkehre ausreichend leistungsfähig.
Die Stellplatzanlage auf der Gemeinbedarfsfläche ist nach den Anforderungen der Bring- und Abholverkehre zu bemessen und auf dem Baugrundstück unterzubringen.