3.3. Immissionen
Durch die Kindertagesstätte und die Verlagerung des Spielplatzes ergeben sich keine erheblichen Veränderungen der Immissionssituation. Die zusätzlichen Verkehre durch das Wohngebiet bedeuten keine relevanten Lärmpegelerhöhungen. Die Geräuschentwicklung aus Kinderspiel sind sozialadäquat und führen nicht zu unzulässigen Beeinträchtigungen. Eine Konfliktvermeidung wird durch die großen Abstände und bepflanzten Grünanlagen zu den Wohngrundstücken erreicht.