Für das Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt. Hierbei dürfen Gebäude nur mit einem seitlichen Grenzabstand zueinander errichtet werden und eine maximale Gebäudelänge von 50 m darf nicht überschritten werden.
Auf dem Plangebiet sind sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser zulässig. Zur Sicherung des Planungsziels dürfen je Einzelhaus höchstens zwei Wohnungen errichtet werden. Bei Doppelhäusern darf je Doppelhaushälfte höchstens eine Wohnung errichtet werden.
Die in der Planzeichnung dargestellten Baugrenzen definieren die überbaubare Grundstücksfläche. Zum öffentlichen Straßenraum wird dabei dort, wo es möglich ist, ein Abstand von 5,0 m eingehalten. Entlang der Planwege 2 und 3 wird ein Abstand von 3,0 m zur Straßenverkehrsfläche vorgesehen.
Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke ist ein Abstand von 5,0 m zu bestehenden und anzupflanzenden Knicks festgelegt. Aufgrund der östlich des Plangebietes befindlichen Teiche wird in diesem Bereich von den Baugrenzen ein größerer Abstand von 10,0 m zur Grundstücksgrenze eingehalten. Angrenzend an die Bestandsbebauung entlang der Straße Heese werden im WA 1 im Westen ebenfalls ein größerer Abstand von 8,0 m vorgesehen.