Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen - B-Plan 13 - Hesen

Begründung

3.5 Denkmalschutz

Zurzeit können keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gemäß § 2 (2) DSchG durch die Umsetzung der Planung festgestellt werden.

Der Digitale Atlas Nord der Landesregierung Schleswig-Holstein und der schleswig-holsteinischen Kommunen benennt den überplanten Bereich als ein archäologisches Interessengebiet, d.h. es ist mit archäologischen Denkmalen zu rechnen.

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. Auf § 15 DSchG wird weiterführend verwiesen.

3.6 Immissionsschutz

Immissionen durch Verkehrslärm von der Landesstraße 172 als auch Geruchimmission von landwirtschaftlichen Betrieben können aufgrund eines ausreichenden Abstands nicht negativ auf das Plangebiet einwirken.

Da sich das Vorranggebiet für Windenergie über 5,5 km entfernt befindet, ist auch hier mit keinen relevanten Auswirkungen zu rechnen.

3.7 Störfallbetriebe

In der näheren Umgebung zum Plangebiet sind keine Störfallbetriebe vorhanden. Das Plangebiet befindet sich insoweit nicht innerhalb eines Achtungsabstandes eines Betriebsbereiches nach der 12. BImSchV (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetze). Im Plangebiet selbst sind Störfallbetriebe nicht zulässig.