2.1.7 Schutzgut Landschaft
Das Landschaftsbild in der Gemeinde Dannewerk ist geprägt vom Übergang der bewegten Jungmoränenlandschaft in die ebene Schleswiger Vorgeest. Das Gemeindegebiet ist landwirtschaftlich genutzt, Acker- und Grünlandflächen wechseln sich ab. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch das z.T. dichte Knicknetz untergliedert. Eingestreut in die Agrarlandschaft finden sich kleine Waldflächen, markante Einzelbäume, feuchte Senken und Moorreste. Besonders charakteristisch sind die kulturhistorisch bedeutsamen Wallanlagen des Danewerks, die sich quer durch das Gemeindegebiet ziehen.
Die Ortschaften von Dannewerk haben hat sich bandartig entwickelt. Die Bebauung ist von Einfamilienhäusern unterschiedlichen Alters und (ehemaligen) landwirtschaftlichen Höfen geprägt. Insgesamt sind die Siedlungen Dannewerks als dörflich einzustufen.
Im Nahbereich des Plangebietes dominiert der Hauptwall des Danewerks das Ortsbild. Zudem sind einzelne Gebäude vorhanden. Durch die Knicks und Gehölzstrukturen nehmen die nahegelegenen Siedlungen kaum Einfluss auf das Plangebiet.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Haithabu-Dannewerk“ (Verordnung vom 04.04.1989), weswegen der Schutz des Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung ist.
Die teilweise überplante Wiese weist als öffentliche Sport- und Freizeitfläche der Gemeinde eine Bedeutung für die lokale Erholungsnutzung auf. Die Fläche kann als Bolzplatz genutzt werden und dient als Standort für verschiedene gemeindliche Veranstaltungen. Unmittelbar nördlich verlaufen die Fernradwege Ochsenweg und Wikinger-Friesenweg, die quer durch Schleswig-Holstein führen. Die Fernradwege sind insbesondere in den Sommermonaten stark genutzt.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die bisherige Flächennutzung fortgeführt und keine Veränderungen des Landschaftsbildes verursacht. Die vorhandenen Straßenbäume sowie der Knick blieben in ihrer jetzigen Form erhalten.
Auswirkungen der Planung
Parallel zu diesem Bauleitverfahren wird eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Damit würde das Plangebiet künftig nicht mehr Bestandteil des LSG sein, aber an Flächen angrenzen, für die die Schutzverordnung weiterhin Gültigkeit besitzt. Demnach ist der Schutz des Landschaftsbildes weiterhin besonders zu berücksichtigen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen die Herstellung von Spielbahnen, Nebenanlagen und Ausstattungselementen im Zusammenhang mit der Adventuregolfanlage sowie wassergebundene Wege. Gebäude, z.B. für die Ausgabe von Spielutensilien oder Toiletten, sind innerhalb des Plangebietes nicht zulässig, sie werden westlich außerhalb entstehen. Die geänderte Nutzung wird zu einer Veränderung im Ortsbild führen, aber keine erheblichen Fernwirkungen verursachen.
Der Knick an der östlichen Grenze des Plangebietes wird erhalten und dient weiterhin der Eingrünung. Auch die Straßenbäume im Norden der Fläche werden erhalten. Die Gemeinde wird bei der Durchführung des Vorhabens auf eine naturnahe Gestaltung der Fläche mit einer geeigneten Pflanzenauswahl achten. Hier können zum Beispiel heimische und gebietseigene Gehölze verwendet werden.
Die Planung dient der Schaffung eines Adventuregolfplatzes, der zum Gesamtkonzept der Aufwertung der Welterbestätte Danewerk als touristische Destination zählt. Somit weist das Plangebiet eine Bedeutung für die Erholung auf.
Die Nutzung der Fernradwege Ochsenweg und Wikinger-Friesenweg wird durch die Planung nicht eingeschränkt.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten, da innerhalb des kleinflächigen Plangebietes keine hochbaulichen Anlagen entstehen oder weithin sichtbare Veränderungen vorgenommen werden. Eine Einbindung erfolgt durch die vorhandenen und zu erhaltenden Gehölze.