Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3 Schutzverordnungen

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des nach § 27 BNatSchG ausgewiesenen Naturparks 'Schlei'. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet und angrenzend dazu nicht vor.

Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems schließen südlich der Ortslage Neuberend an. Eine Betroffenheit durch die Planungen liegt nicht vor.

Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet ist das FFH-Gebiet 1324-391 'Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder', welches sich nördlich der Ortschaft Neuberend in mindestens ca. 800 m Entfernung zum Plangebiet erstreckt. Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der Entfernungen und der zu erwartenden, räumlich begrenzten Wirkfaktoren auszuschließen.

Wälder sind innerhalb des Plangebietes und angrenzend nicht anzutreffen.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Plangebiet in Form eines Knickes, der an der nordwestlichen Grenze des Gebietes verläuft, bekannt. Dieser Knick ist ebenfalls in der Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) erfasst.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt getrennt nach einzelnen Schutzgütern (gem. § 1 Abs 6 Nr. 7 a – d, i BauGB). Die Bestandsaufnahme basiert auf Ortsbegehungen mit Biotoptypenkartierung im Juni 2023 und im Februar 2025 sowie der Luftbildauswertung und unter Verwendung öffentlich zugänglicher Daten sowie einschlägiger Literatur. An die Bestandsaufnahme schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Vorhabens an. Die Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltbelange bei Durchführung der Planung erfolgt in verbal argumentativer Weise und unter Berücksichtigung vorhandener Fachgutachten. Folgende Gutachten wurden berücksichtigt:

  • Schalltechnische Untersuchung durch die AiR Ingenieurbüro GmbH, März 2025
  • Blendgutachten von SONNWINN Netzwerk unabhängiger Gutachter für Photovoltaik und Stromspeicher, 14.04.2025

In die Beurteilung der Erheblichkeit gehen der Grad der Veränderung, die Dauer und die räumliche Ausdehnung ein. Es werden fünf Erheblichkeitsstufen unterschieden:

  • erheblich nachteilig
  • unerheblich nachteilig
  • weder nachteilig noch vorteilhaft
  • unerheblich vorteilhaft
  • erheblich vorteilhaft.