1.3.3 Schutzverordnungen
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des nach § 27 BNatSchG ausgewiesenen Naturparks 'Schlei'. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet und angrenzend dazu nicht vor.
Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems schließen südlich der Ortslage Neuberend an. Eine Betroffenheit durch die Planungen liegt nicht vor.
Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet ist das FFH-Gebiet 1324-391 'Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder', welches sich nördlich der Ortschaft Neuberend in mindestens ca. 800 m Entfernung zum Plangebiet erstreckt. Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der Entfernungen und der zu erwartenden, räumlich begrenzten Wirkfaktoren auszuschließen.
Wälder sind innerhalb des Plangebietes und angrenzend nicht anzutreffen.
Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Plangebiet in Form eines Knickes, der an der nordwestlichen Grenze des Gebietes verläuft, bekannt. Dieser Knick ist ebenfalls in der Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) erfasst.