Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird der Planbereich weiterhin als Blühwiese genutzt werden. Der Knick würden nach den gesetzlichen Vorgaben gepflegt werden.

Eine Entwicklung regenerativer Energiequellen müsste an einem anderen Standort erfolgen und würde dort ebenfalls zu Bodenversiegelungen und einer Veränderung des Landschaftsbildes führen.

3 Schutz-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaẞnahmen

Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Verbleiben nach Ausschöpfung aller Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, so sind gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

Obwohl durch die Aufstellung des Bebauungsplanes selbst nicht in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eingegriffen werden kann, sondern nur durch dessen Realisierung, ist die Eingriffsregelung dennoch von Bedeutung, da nur bei ihrer Beachtung eine ordnungsgemäße Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange möglich ist.

Das geplante Vorhaben wird Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bezüglich der Versiegelungen von Boden sowie durch die Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes auslösen. Die einzelnen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für die Schutzgüter werden im Folgenden dargestellt. Einige der genannten Maßnahmen sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ohnehin durchzuführen und somit keine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Sie werden der Vollständigkeit halber und zum besseren Verständnis jedoch mit aufgeführt.

3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen. Der Sportplatz kann z.B. durch Anbringen von Sichtschutzmatten am Zaun vor potenziellen Blendwirkungen geschützt werden.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Der Knick im Westen wird als geschütztes Biotop erhalten. Zum Schutz des Knicks ist eine Maßnahmenfläche festgesetzt, die extensiv gepflegt werden soll, um eine zunehmende Verbuschung und damit Beschattung der Anlage zu vermeiden. Zudem erfolgt die Einfriedung des Sondergebiets außerhalb der festgesetzten Maßnahmenflächen in einem Abstand von mindestens 3 m zum Knickfuß. Die vorhandene Zufahrt wird genutzt, sodass Gehölzrodungen vermieden werden. Ebenso werden die randlichen Gehölzbestände erhalten und durch extensiv gepflegte Maßnahmenfläche geschützt.

Die Einfriedung des Sondergebietes erfolgt mit einem Zaun, der umlaufend einen Freihalteabstand von ca. 20 cm über der Geländeoberfläche einhält, um so die Durchlässigkeit für Kleinsäuger und Reptilien zu gewährleisten. Die Barrierewirkung des Plangebietes wird damit für diese Arten gemindert.

Schutzgut Fläche

Es erfolgt die Nachnutzung eines nicht mehr benötigten Sportplatzes. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht vorgesehen.

Schutzgut Boden

Durch die festgesetzte GRZ wird die zulässige Versiegelung minimiert. Die Solarmodule werden auf in den Boden eingebrachten Rammpfosten montiert. Die tatsächliche Versiegelung im Plangebiet fällt relativ gering aus. Es werden Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen erbracht.

Schutzgut Wasser

Anfallendes Niederschlagswasser kann aufgrund der sandigen Böden weiterhin im Plangebiet versickert werden.

Der zu erhaltende Knick sowie die extensiv gepflegten Maßnahmenflächen in den Randbereichen fördern weiterhin die Verdunstung.

Schutzgut Klima/Luft

Der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Neuberend berücksichtigt folgende Maßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen und der Klimaanpassung dienen:

  • Die Planung dient der Energieerzeugung mittels Photovoltaik und dient somit der Begrenzung von CO2-Emissionen.
  • Das anfallende Niederschlagswasser wird im Plangebiet versickert werden, wodurch Eingriffe in den Wasserhaushalt minimiert werden.
  • Der vorhandene Knick wird erhalten und wirkt sich mit den randlichen Gehölzbeständen positiv auf das Kleinklima aus.

Schutzgut Landschaft

Es wird eine Fläche überplant, die ehemals als Sportplatz genutzt wurde. Die Höhe der PV-Module wird auf max. 3,50 m über der Geländeoberkante beschränkt. Nebenanlage dürfen eine Höhe von 4,00 m über Gelände nicht überschreiten. Für Masten im Zusammenhang mit Überwachungsanlagen ist eine Höhe von max. 8,00 m über dem vorhandenen Gelände zulässig. Die Höhe der Großwärmespeicher und der Rückkühlwerke darf max. 20,00 m über der Geländeoberkante betragen.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.