1.3.3 Schutzverordnungen
Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete liegen ca. 850 m östlich im Bereich der Ostsee (FFH 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ und EU-VSG 1423-491 „Schlei“) sowie ca. 1,7 km südlich am Schwansener See (FFH/EU-VSG 1326-301 „NSG Schwansener See“). Aufgrund der großen Entfernungen und der zu erwartenden Wirkfaktoren ist nicht von Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete auszugehen.
Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ (Verordnung vom 21.06.2002) (§ 26 BNatSchG). Weiterhin liegt es innerhalb des großflächigen Naturparks „Schlei“ (§ 27 BNatSchG), welcher eine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung innehat. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet oder angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein sind ebenso wenig betroffen wie Waldflächen.
Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind innerhalb des Plangebietes nicht bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält keine Darstellungen im Bereich des Plangebietes.