Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Aus Gründen des auch städtebaulich erforderlichen Schutzes des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes werden im Text (Teil B) des Bebauungsplanes Festsetzungen bezüglich der Dachform und Dachneigung sowie der zulässigen Dacheindeckung getroffen.

Da für die Hauptanlagen keine baulichen Maßnahmen über den Bestand hinaus vorgesehen sind, orientieren sich die baugestalterischen Festsetzungen am Bestand, der eine für die Landschaft Schwansen ortstypische Hofstelle im Außenbereich darstellt und sich dementsprechend gut in die Landschaft einfügt.

Lediglich für die geplante Überdachung der Reitanlage in Teilbereich 3 werden entsprechende Festsetzungen getroffen, um eine übermäßige Außenwirkung zu vermeiden sowie zum Schutz der sensiblen Lage zur nach Norden offenen Landschaft hin.

3.5 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Ferienhofes erfolgt über die Gemeindestraße Eiskellerweg. Der Eiskellerweg ist aktuell für den bestehenden Verkehr nicht ganz ausreichend dimensioniert und ausgebaut. Die Begegnung von zwei Wohnmobilen zwischen dem Ortsausgang Schönhagen und der Zufahrt zum Plangebiet ist derzeit nicht möglich. Die Gemeinde Schönhagen arbeitet in Abstimmung mit den Vorhabenträgern an einer gemeinsamen Lösung bzgl. der Erschließungsstraße. Im Zeitraum des mehrjährigen Bestehens des Wohnmobilstellplatzes kam es jedoch noch nie zu Unfällen oder gefährlichen Situationen bzw. nicht lösbaren Problemen, sodass die Gemeinde davon ausgeht, dass sich bis zum erforderlichen Ausbau der Straße auch zukünftig keine Veränderung an dieser Situation ergibt.

Im Osten des Plangebietes ist ein Wohnmobilstellplatz vorhanden, für den auf Bauernhöfen in Schleswig-Holstein eine befristete Genehmigung bis Herbst 2022 vorliegt. Da sich dieser Betriebszweig in den letzten Jahren als rentabel, hoch nachgefragt und gemäß des Betreiberkonzeptes stimmig in das Ensemble des Ferienhofes einfügt, sollen die bestehenden 10 Stellplätze für Wohnmobile dauerhaft am Standort erhalten werden. Im Teilbereich 2 des Plangebietes sind demnach die o.g. 10 Wohnmobilstellplätze zulässig.

Im Plangebiet sind ausreichend Stellplätze für die Gäste des Reitbetriebes und der Ferienunterkünfte vorhanden.

3.6 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Elektrizität und Erdgas versorgt. Mittelfristig ist der Betrieb bestrebt, auf den vorhandenen Dachflächen des Hofes weitere Photovoltaikflächen zu erschließen und die bereits vorhandene Stromproduktion auszubauen. Ziel ist es, durch ausreichende Stromproduktion und die Schaffung von großzügigen Speichervorrichtungen den Hof komplett und nahezu autark mit Strom versorgen zu können.

Das Gebiet ist bzw. wird an das Trinkwasserversorgungsnetz des Wasserbeschaffungsverbandes Nordschwansen angeschlossen.

Das Schmutzwasser wird über Hauskläranlagen entsorgt. Für die Entsorgung der Abwässer der Wohnmobile wird im Planbereich innerhalb eines bestehenden Nebengebäudes eine Entsorgungsstation eingerichtet.

Bzgl. des anfallenden Niederschlagswassers wurde im März 2023 Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH aus Neumünster eine Berechnung gem. A-RW 1 durchgeführt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

Das Oberflächenwasser des größten Teils der Flächen wird nicht abgeleitet, sondern verbleibt im Gelände und versickert langsam. Teilweise wird das anfallende Oberflächenwasser der Gebäude für Viehtränken genutzt. Das Oberflächenwasser von Neubauten wird auch zukünftig nicht abgeleitet sondern über die Oberfläche versickert bzw. für Viehtränken genutzt. Das abgeleitete Oberflächenwasser (Bestandsbauten) wird in den Nachklärteich der SW-Entwässerung eingeleitet und gedrosselt über eine Ablaufleitung DN 150 mit geringem Gefälle abgeleitet. Der Nachklärteich dient somit als Rückhaltebecken für das Oberflächenwasser. Zukünftig ist die Entsiegelung weiterer Bestandsflächen avisiert, sodass sich der Abfluss weiter verringert. Das im Bereich der Wohnmobilstellplätze anfallende Niederschlagswasser kann innerhalb der dort vorhandenen Rasenflächen versickern. Die einzelnen Plätze wurden um eine ehemalige Silobetonfläche angelegt, die jetzt als Zufahrt zu den Plätzen dient. Auf den einzelnen Plätzen sind bewusst nur die Flächen, auf denen die Wohnmobile parken, mit Asphaltsplit befestigt, die 5 m dazwischen sind jeweils als Rasenflächen angelegt. Ein Problem mit Staunässe besteht seit dem Bestehen des Stellplatzes nicht.

In den Bebauungsplan wird die Festsetzung aufgenommen, dass die Stellplätze in Teilbereich 1 aus wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen sind. Die vorhandenen Zufahrten in diesem Bereich sind aufgrund der Nutzung durch schwere landwirtschaftliche Maschinen als Betonflächen befestigt und müssen auch in dieser Form erhalten bleiben. Weiterhin sind nicht befestigte Flächen in Teilbereich 2 als Rasenflächen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Diese Festsetzungen dienen der Erhöhung der im Plangebiet vorhandenen Versickerungs- und Verdunstungsrate.

Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen.

  • Gemäß § 25 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlassungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UW) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden können (auf die weiteren Bestimmungen in § 25 Abs. 6 und Abs. 8 bis 12 der AWS wird hingewiesen).
  • Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Straßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit.
  • Die DGUV-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsammlung grundsätzlich zu vermeiden ist.
  • Verwiesen wird ebenfalls auf die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmaße Straßen und Wendeanlagen haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen.
  • Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der beigefügten Broschüre „DGUV Information 214-033 Mai 2012 (aktualisierte Fassung April 2016) zu beachten.

Der Feuerschutz wird im Ortsteil Schönhagen der Gemeinde Brodersby durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr Schönhagen gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.