B-Plan Nr.2 der Stadt Arnis für den "Neubau eines Feuerwehrgerätehauses"; hier Beteiligung nach §3 (2) BauGB und §4 (2) BauGB
Arnis
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 27 Tage –Institution
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Die Stadt Arnis plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Bereich zwischen dem vorhandenen Feuerwehrgebäude und dem Großparkplatz. Hierfür wurde am 12.04.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr.2 beschlossen.
Ansprechperson
Frau Grätsch vom Planungsbüro GRZwo oder Elke von Hoff, Bauamt Kappeln
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Begründung
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