Bebauungsplan Nr. 46 der Gemeinde Oststeinbek

Oststeinbek

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 32 Tage  

Institution

Gemeinde Oststeinbek

Planungsanlass

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oststeinbek hat in ihrer Sitzung am 28. März 2024 beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 46 der Gemeinde Oststeinbek für das Gebiet südlich der Straße Lägerfeld, östlich der Straße Auengrund und gegenüber dem Friedhof aufzustellen.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Naturkita auf dem Flurstück 561, der Flur 4, Gemarkung Oststeinbek;

- Erhalt des und Einbindung der Naturkita in das naturnahe Umfeld;

- Berücksichtigung des Klimaschutzes gemäß des gemeindlichen integrierten Klimaschutzkonzeptes;

- Regelung des Ausgleichs innerhalb des Oststeinbeker Gemeindegebietes;

Ansprechperson

Gemeinde Oststeinbek
Jasmin Kreuer (FB III)
Tel. 040/713003-753; j.kreuer@oststeinbek.de

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