12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Oststeinbek
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Gemeinde OststeinbekPlanungsanlass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oststeinbek hat in ihrer Sitzung am 20. Juni 2022 beschlossen, die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Oststeinbek für das Gebiet südlich Meessen, westlich Möbelmarkt und Kfz-Service-Point, nördlich Willinghusener Weg, östlich Kohlbergen aufzustellen. Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Anwendung. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Es wurden die folgenden Planungsziele festgelegt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der zulässigen Nutzfläche für das Sport- und Fitnesscenter im Obergeschoss, um die Angebotsvielfalt sowie Attraktivität des Ostkreuzcenters langfristig zu sichern.
- Um einen Anstieg des Verkehrsaufkommens zu vermeiden, sind Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger zu treffen, die eine Erhöhung der bestehenden Obergrenze zur Mitgliederzahl ausschließt.
Ansprechperson
Gemeinde Oststeinbek
Jannike Harder (FB III)
Tel. 040/713003-19; j.harder@oststeinbek.de