Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild im Südosten der Stadt Kappeln ist durch die Schlei, die vorhandene Bebauung und die Bundesstraße 203 geprägt. Die Schlei ist ein Meeresarm der Ostsee, der insbesondere bei Kappeln schmal ausgeprägt ist und einen Fließgewässercharakter aufweist. Im Bereich der Stadt Kappeln steigt das Gelände vom Schleiufer aus deutlich an. Prägend für das Landschafts- und Stadtbild ist zudem die Klappbrücke, die das westliche und das östliche Schleiufer miteinander verbindet. Die Ufer der Schlei sind im Stadtbereich baulich genutzt. Das Stadtzentrum ist am westlichen Schleiufer entstanden. Hier befinden sich auch Hafenanlagen, die überwiegend durch Sport- und Fischerboote sowie Ausflugsschiffe genutzt werden. Das östliche Schleiufer, an dem sich auch der Planbereich befindet, ist ebenfalls - wenngleich auch weniger dicht - baulich genutzt. Neben Wohnhäusern der 1970er finden sich hier auch moderne Ferienwohnungen sowie Gewerbeflächen.

Der Planbereich selbst ist vor allem durch die umliegenden Gehölze geprägt. Die beiden starken Pappeln, die unmittelbar außerhalb des Planbereiches stocken, sind als landschaftsbestimmende Bäume einzuordnen und auch aus größerer Entfernung sichtbar. Eine Vorbelastung des Landschaftsbildes ist insbesondere durch die angrenzende Tankstelle und das Schnellrestaurant gegeben. Vom Plangebiet aus sind diese gewerblich genutzten Flächen offen einsehbar.

Die Planbereichsfläche hat aufgrund seiner bisherigen Nutzung keine Bewandtnis für die Erholungsnutzung. Der südwestlich angrenzende Radweg ist insbesondere in den Sommermonaten hoch frequentiert. Zum Teil mindern die straßenbegleitend gepflanzten Bäume die Einsehbarkeit des Planbereiches. Wohnmobilstellplätze sind bislang südöstlich angrenzend im Bereich der Tankstelle ausgewiesen.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung des Vorhabens bleibt das Landschaftsbild im Südosten der Stadt Kappeln unverändert. Die Fläche würde weiterhin als Grünland landwirtschaftlich bewirtschaftet und keinen Erholungsnutzen aufweisen.

Auswirkungen der Planung

Die geplante Baumaßnahme wird eine Veränderung des Landschaftsbildes im Südosten der Stadt Kappeln nach sich ziehen. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen. Das Landschaftsbild ist aufgrund der umliegenden (gewerblichen) Bebauung und der Bundesstraße 203 als vorbelastet zu bewerten. Daher ist die Erhaltung der vorhandenen Gehölzstrukturen am Rande der Planbereichsfläche von besonderer Wichtigkeit für die Einbindung des Vorhabens in die Landschaft. Eine Durchgrünung des Plangebietes kann darüber hinaus zur Verbesserung der Grünstrukturen im Gesamtbereich beitragen.

Innerhalb des Wohngebietes werden mehrgeschossige Gebäude mit einer Höhe von max. 15,00 m ab Erdgeschossfußbodenhöhe entstehen, die weithin sichtbar sein werden und das Landschaftsbild verändern. Im Sondergebiet ‚Wohnmobilstellplatz‘ werden Gebäude mit einer Firsthöhe von max. 5,50 m entstehen, die unter Berücksichtigung der zu erhaltenden Gehölze und der umliegenden Bebauung das Landschaftsbild kaum verändern werden. Für die Gebäude im Sondergebiet sind Gründächer vorgesehen.

Der Planbereich ist aufgrund der umliegenden Gehölze bislang vorwiegend von der angrenzenden Eckernförder Straße und den südöstlich und südwestlich angrenzenden Grundstücken aus einsehbar. Zu der angrenzenden Tankstelle und dem Schnellrestaurant liegt bislang keine Sichtminderung vor. Nach Südwesten zum angrenzenden Radweg binden die jungen, straßenbegleitenden Bäume den Planbereich ein. Die straßenbegleitenden Bäume werden abgesehen von einer einzelnen Kastanie erhalten. Die Gehölzfläche zwischen Plangebiet und der tiefer gelegenen B 203 verhindert eine Einsehbarkeit von der Bundesstraße aus. Auch diese Gehölzfläche wird erhalten und weiterhin der Eingrünung des Plangebietes dienen.

Die beiden landschaftsbestimmenden Pappeln werden als markante Grünstruktur die Auswirkungen der Planung mindern. Insbesondere durch die vorgesehene mehrgeschossige Wohnbebauung im nördlichen Plangebiet wird sich das Landschaftsbild östlich der Schlei verändern.

Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens weisen eine hohe Erheblichkeit auf das Schutzgut Landschaft auf. Die zu erwartenden Auswirkungen werden durch die grünordnerischen Festsetzungen und den Erhalt der Gehölzstrukturen an den Planbereichsgrenzen gemindert.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Kulturdenkmale sind auf der Planbereichsfläche und im angrenzenden Bereich entsprechend der Stellungnahme des ALSH vom 07.05.2020 derzeit nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich jedoch in einem archäologischen Interessengebiet, sodass mit archäologischer Substanz im Boden gerechnet werden kann.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt. Auswirkungen auf Kulturgüter sind derzeit nicht zu erwarten.

Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat keine erheblichen Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter im Umfeld des Geltungsbereiches.

2.1.9 Wechselwirkungen

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die so genannten Umweltbelange, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Umweltbelang negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen oder die Unterbrechung eines Kaltluftstromes bewirken.

UmweltbelangeMensch
ABBodenWasserKlimaTiere + PflanzenLandschaftKulturgüterWohnenErholungFläche
Boden-
Wasser
Klima-
Tiere + Pflanzen
Landschaft---
Kulturgüter----
Wohnen-
Erholung---
Fläche---

A beeinflusst B: stark ● mittel wenig - gar nicht

Der räumliche Wirkungsbereich der Umweltauswirkungen bleibt weitestgehend auf das Vorhabengebiet und dessen unmittelbare Randbereiche beschränkt. So führt der durch eine zusätzliche Versiegelung hervorgerufene Verlust von möglichen Lebensräumen im Plangebiet nicht zu einer Verschiebung oder Reduzierung des Artenspektrums im Gemeindegebiet. Auch die örtlichen Veränderungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu einer großflächigen Veränderung des Klimas einschließlich der Luftqualität. Über das Vorhabengebiet hinausgehende Beeinträchtigungen der Umwelt infolge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind daher nicht zu erwarten.