Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 93 "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Kappeln soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Bistros auf einem z.T. vorhandenen Steg schaffen werden. Hierbei sind die kompletten Steganlagen sowie die Plattform auf dem Steg und auch das Gebäude für den Hafenmeister bereits genehmigt, sodass das Bauleitplanverfahren lediglich für die Zulässigkeit der hochbaulichen Anlagen für das Bistro aufgestellt werden muss. Die genehmigten Anlagen (insbesondere die Plattform) werden als Grundlage mit in den Bebauungsplan aufgenommen und über diesen planungsrechtlich gesichert.

Der Yachthafen befindet sich 500 m südlich der Kappelner Schleibrücke am Westufer der Schlei. Er ist zentral gelegen im Gewerbegebiet im innerstädtischen Bereich von Kappeln. Unmittelbar südlich des Museumshafens Kappeln befinden sich die drei Bootsstege der Bootswerft Fin Marine Service. Die Steganlage liegt direkt an der grünen Flaniermeile von Kappeln nur wenige Gehminuten vom Zentrum entfernt.

Der Yachthafen FinMarineService Kappeln als zentraler Standort im Südhafen möchte Wassersportler aller Art sowie Radfahrer und Besucher in einem modernen Bistro willkommen heißen und zum Verweilen einladen.

Geplant ist die Anlage einer Plattform auf dem Wasser, die überwiegend als Terrasse für das zentral auf der gerundet ausgebildeten Plattform geplante Bistrogebäude dienen soll. Eine weitere, kleinere Plattform schließt unmittelbar an und soll ein kleineres Gebäude für den Hafenmeister bereitstellen, sodass dieser schneller für die Besucher des Hafens erreichbar sein wird.

Die Plattform selbst wird auf Pfählen gegründet und ist über vorhandene Stege an den Uferbereich angebunden. Sie bietet zur Wasserseite hin die Möglichkeit, dass kleinere Boote und Wassersportler direkt daran anlegen können.

Das Bistro soll ganzjährig geöffnet sein. Im Gebäude haben ca. 30 Gäste Platz. Die Terrasse kann je nach Wetter und Jahreszeit von jedem Gast genutzt werden. Die Stufen laden zum Sitzen, Beobachten und einfach nur zum Genießen ein.

Die Gebäudehöhe für das Bistro ist zwischen 3,5 und 4,5 m geplant, wodurch sich das Vorhaben neben seiner Kubatur, Transparenz und Schlichtheit in die Umgebung einfügt.

Die Baumaßnahmen sind im Inneren des Yachthafens geplant, sodass keine zusätzlichen Flächen überplant werden. Nördlich und südlich grenzen bestehende Steganlagen an, die Ausdehnung in die Schlei wird nicht weiter als die bestehenden Stege in der unmittelbaren Umgebung erfolgen. So ist eine optimale Einbindung in die Hafenanlage gewährleistet.

Der Rad-, und Wanderweg von Kappeln, entlang des Südhafens in Richtung Arnis wird derzeit ausgebaut. Gastronomie gibt es jedoch an der Strecke zu wenig. Hier möchte die Stadt durch das Bistro im Yachthafen, über der Schlei, geschützt in einem kleinen Gebäude oder auf einer Terrasse auf ein Ausflugsziel besonderer Art verweisen.

Die Planung richtet sich in erster Linie an Wassersportler und Bootsbesitzer, die in Kappeln eine kleine Rast einlegen, kurz verweilen und sich stärken möchten. Hierdurch wird das touristische Angebot im Kappelner Hafenbereich um ein weiteres Ausflugsziel ergänzt und zukunftsfähig erweitert.

1.3 Ziele der übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen

Folgende Ziele des Umweltschutzes sind in den bei der Aufstellung eines Bauleitplanes zu berücksichtigenden Fachgesetzen und Fachplanungen zu beachten.

1.3.1 Fachgesetze

Europa

EU-Vogelschutzrichtlinie vom 30.11.2009

Art. 1 Schutz, Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind.

EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 23.10.2000, zuletzt geändert am 28.12.2013

Erhaltung und Verbesserung der aquatischen Umwelt in der Gemeinschaft hinsichtlich der Wassergüte und -menge

Vermeidung einer Verschlechterung des Zustands der Gewässer auf Gemeinschaftsebene

Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20.11.2006

Art. 2 Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten

Bund

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017, zuletzt geändert am 10.09.2021

§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung - Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz und Entwicklung natürlicher Lebensgrundlagen, Berücksichtigung öffentlicher Belange

§ 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz - Einhaltung der Bodenschutzklausel, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, Erhalt und Beachtung von Schutzgebietsausweisungen, Klimaschutz

§ 2 Aufstellung der Bauleitpläne

§ 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

§ 9 Inhalt des Bebauungsplanes

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017, zuletzt geändert am 14.06.2021

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) i.d.F. vom 17.03.1998, zuletzt geändert am 25.02.2021

§ 1 Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen

§ 7 Vorsorgepflicht gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013, zuletzt geändert am 24.09.2021

§ 1 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorbeugung vor Entstehung von schädlichen Umwelteinwirkungen

§ 3 Immissionen im Sinne des Gesetzes sind einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sowie ähnliche Umwelteinwirkungen

Emissionen im Sinne des Gesetzes sind von einer Anlage ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sowie ähnliche Erscheinungen

§ 50 Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen auf die dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete

Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009, zuletzt geändert am 18.08.2021

§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt

§ 13 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch entsprechende Maßnahmen zu kompensieren

§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeiten von Eingriffen

§ 33 Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren Erhaltungszielen oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig

§ 39 Allgemeiner Artenschutz

§ 41a Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen

§ 44 Besonderer Artenschutz

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009, zuletzt geändert 18.08.2021

§ 1 Nachhaltige Gewässerbewirtschaftung, um Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, und als Lebensgrundlage des Menschen sowie als Lebensraum zu schützen

§ 72 Hochwasser

Land

Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG) i.d.F. vom 24.02.2010, zuletzt geändert am 13.11.2019

§ 1 Regelungsgegenstand; Verwirklichung der Ziele

§ 8 Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 9 Verursacherpflichten

§ 10 Bevorratung von Kompensationsflächen

§ 11 Verfahren

Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG) i.d.F. vom 13.11.2019, zuletzt geändert am 22.06.2020

§ 1 Geltungsbereich

§ 59 Hochwasserrisikogebiet

§ 82 Errichtung baulicher Anlagen an der Küste

Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 30.12.2014, zuletzt geändert am 01.09.2020

§ 1 Denkmalschutz und Denkmalpflege

§ 12 Genehmigungspflichtige Maßnahmen

§ 15 Funde

Gemeinsamer Runderlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, und ländliche Räume (Kompensationserlass) i.d.F. vom 09.12.2013.

Gemeinsamer Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein i.d.F. vom 10.10.2019.