Derzeitiger Zustand
Das Plangebiet umfasst einen Teil der Schlei, die als ca. 43 km langer Ostseearm als Küstengewässer einzustufen ist. Breite Becken wechseln sich mit Engstellen ab, die der Schlei einen Fließgewässercharakter geben. Im Bereich der Stadt Kappeln ist eine solche Engstelle vorhanden, die zeitweise eine starke Strömung bedingt. Die Schlei ist als Brackwassergebiet einzuordnen. Der Salzgehalt nimmt in zunehmender Entfernung zur Ostseemündung ab. Bedingt durch die intensive und großflächige landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Landschaftsräume Angeln und Schwansen sowie den geringen Wasseraustausch mit der offenen Ostsee ist die Schlei als eutroph einzustufen. Im Bereich des Plangebietes ist die Schlei von der Errichtung von Steganlagen für Sportboothäfen geprägt und vorbelastet. Die Wassertiefe weist hier ca. 0,5-2 m auf.
Die Landflächen, die unmittelbar westlich außerhalb des Plangebietes gelegen sind, befinden sich innerhalb des Hochwasserrisikogebietes an der Schlei. Die Schlei ist durch die Ostsee hochwassergefährdet. Auch die Steganlagen und die Plattformen im Bereich des Sportboothafens können bei einer Sturmflut überflutet werden.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die Planung würden die bereits errichteten Plattformen im Bereich der Schlei bestehen bleiben und als zusätzliche Anlegemöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Sportboothafen dienen. Eine Veränderung der hydrologischen Bedingungen ist nicht zu erwarten.
Auswirkung der Planung
Im kleinflächigen Planbereich anfallendes Niederschlagswasser wird direkt in die Schlei abgeleitet. Die Plattformen, auf denen die Gebäude errichtet werden sollen, sind bereits vorhanden, sodass keine Neuüberbauung der Wasserfläche verursacht wird. Auswirkungen auf den Wasserhaushalt ergeben sich durch die Planung nicht.
Die geplanten Gebäude sind vor Hochwasser zu schützen. Für das Hafenmeisterbüro liegt bereits eine küstenschutzrechtliche Genehmigung nach § 80 LWG vor. Für das Bistro werden folgende Auflagen und Bedingungen in Aussicht gestellt und berücksichtigt:
- Das Bistrogebäude ist auftriebssicher zu verankern.
- Sturmflutwarnungen für die deutsche Ostseeküste werden durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegeben und im Rundfunk bekannt gegeben, meistens in Verbindung mit dem Wetterbericht. Bei aktuellen Sturmflutwarnungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie sind unter www.sturmflutwarnunqen.de die zu erwartenden Wasserstände abzufragen.
- Das Bistrogebäude ist ab vorhergesagtem Wasserstand von 1,50 m über mittlerem Wasserstand mit steigender Tendenz (schwere Ostsee-Sturmflut) zu räumen und gegen Zutritt zu sichern.
- Eine Wohnbelegung, auch kurzfristig, ist nicht zulässig.
- Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist nur gestattet, wenn die Behälter gegen Auslaufen, Verrutschen und Aufschwimmen gesichert sind.
Darüber hinaus sollte jederzeit die rechtzeitige zentrale Alarmierung und Evakuierung von gefährdeten Personen durch organisatorische und technische Vorsorgemaßnahmen seitens der Stadt Kappeln und Dritter sichergestellt werden. Die Verfügbarkeit und der Einsatz von Geräten zur Räumung von Gefahrenzonen und gefährlichen oder gefährdeten Gütern sollte entsprechende Berücksichtigung finden.
Im Hinblick auf das Schutzgut Wasser sind die Auswirkungen der Bauleitplanung mit einer mittleren Erheblichkeit einzustufen. Anfallendes Niederschlagswasser wird weiter wie bisher in die Schlei abgeleitet. Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden berücksichtigt.