Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 93 "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Der Planbereich liegt im Bereich des bereits intensiv genutzten Sportboothafens am Westufer der Schlei. Die pfahlgegründeten Plattformen, auf denen das Hafenmeisterbüro sowie das Bistro entstehen sollen, sind bereits vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird das Hafenmeisterbüro auf Grundlage einer gültigen Baugenehmigung gebaut werden können. Die größere Plattform würde voraussichtlich als zusätzliche Anlegemöglichkeit für Sportboote bestehen bleiben.

Auswirkungen der Planung

Durch die Planung wird die Errichtung eines Bistros sowie eines Hafenmeisterbüros auf zwei eigens dafür errichteten Plattformen ermöglicht. Die Maßnahme erfolgt im Bereich eines Sportboothafens. Es werden keine Flächen aus der Nutzung genommen. Der Sportboothafen kann in seiner jetzigen Form weiter betrieben werden.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten, da durch die Überplanung zweier Plattformen im Zusammenhang mit der Steganlage keine Flächen aus der Nutzung genommen werden.

2.1.4 Schutzgut Boden

Die Schlei ist als durch das Abschmelzen einer Gletscherzunge nach der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit) entstanden. In den Randbereichen der Schlei dominieren Geschiebelehme und -mergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit (siehe Landwirtschafts- und Umweltatlas des LLUR). Die Stadt Kappeln befindet sich innerhalb des Naturraumes Östliches Hügelland.

Die Baumaßnahme erfolgt auf zwei vorhandenen, pfahlgegründeten Plattformen im Bereich der Schlei, die an eine vorhandene Steganlage anschließen und ca. 1,4 m über NHN liegen.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen innerhalb des Plangebietes bekannt. Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Stadt Kappeln zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung werden die Plattformen im Bereich des Sportboothafens bestehe bleiben. Bodenversiegelungen würden nicht erfolgen.

Auswirkung der Planung

Das Plangebiet wird als Sondergebiet ‚Hafenbistro‘ festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die maximal zulässige Grundfläche (GR) bestimmt. Hierbei werden entsprechend des konkreten Vorhabens einzelne Grundflächen für die unterschiedlichen Nutzungen festgesetzt. So darf die Grundfläche für das geplante Bistro max. 150 m² betragen, hierbei sind die Außenbewirtungsbereiche nicht mit einzuberechnen. Die zulässige Grundfläche für das Hafenmeistergebäude beträgt entsprechend des geplanten Vorhabens max.15 m². Für die gesamte Steganlage mit Plattform, auf der die Gebäude errichtet werden und wo auch die Außengastronomie untergebracht wird, wird eine Grundfläche von max. 370 m² festgesetzt.

Die Baumaßnahme erfolgt auf zwei vorhandenen, pfahlgegründeten Plattformen. Bodenversiegelungen erfolgen durch die Maßnahme nicht, sodass auch keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes erfolgen.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten. Bodenversiegelungen erfolgen durch die Bebauung zweier Plattformen im Bereich der Schlei nicht, sodass auch keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Das Plangebiet umfasst einen Teil der Schlei, die als ca. 43 km langer Ostseearm als Küstengewässer einzustufen ist. Breite Becken wechseln sich mit Engstellen ab, die der Schlei einen Fließgewässercharakter geben. Im Bereich der Stadt Kappeln ist eine solche Engstelle vorhanden, die zeitweise eine starke Strömung bedingt. Die Schlei ist als Brackwassergebiet einzuordnen. Der Salzgehalt nimmt in zunehmender Entfernung zur Ostseemündung ab. Bedingt durch die intensive und großflächige landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Landschaftsräume Angeln und Schwansen sowie den geringen Wasseraustausch mit der offenen Ostsee ist die Schlei als eutroph einzustufen. Im Bereich des Plangebietes ist die Schlei von der Errichtung von Steganlagen für Sportboothäfen geprägt und vorbelastet. Die Wassertiefe weist hier ca. 0,5-2 m auf.

Die Landflächen, die unmittelbar westlich außerhalb des Plangebietes gelegen sind, befinden sich innerhalb des Hochwasserrisikogebietes an der Schlei. Die Schlei ist durch die Ostsee hochwassergefährdet. Auch die Steganlagen und die Plattformen im Bereich des Sportboothafens können bei einer Sturmflut überflutet werden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würden die bereits errichteten Plattformen im Bereich der Schlei bestehen bleiben und als zusätzliche Anlegemöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Sportboothafen dienen. Eine Veränderung der hydrologischen Bedingungen ist nicht zu erwarten.

Auswirkung der Planung

Im kleinflächigen Planbereich anfallendes Niederschlagswasser wird direkt in die Schlei abgeleitet. Die Plattformen, auf denen die Gebäude errichtet werden sollen, sind bereits vorhanden, sodass keine Neuüberbauung der Wasserfläche verursacht wird. Auswirkungen auf den Wasserhaushalt ergeben sich durch die Planung nicht.

Die geplanten Gebäude sind vor Hochwasser zu schützen. Für das Hafenmeisterbüro liegt bereits eine küstenschutzrechtliche Genehmigung nach § 80 LWG vor. Für das Bistro werden folgende Auflagen und Bedingungen in Aussicht gestellt und berücksichtigt:

  • Das Bistrogebäude ist auftriebssicher zu verankern.
  • Sturmflutwarnungen für die deutsche Ostseeküste werden durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegeben und im Rundfunk bekannt gegeben, meistens in Verbindung mit dem Wetterbericht. Bei aktuellen Sturmflutwarnungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie sind unter www.sturmflutwarnunqen.de die zu erwartenden Wasserstände abzufragen.
  • Das Bistrogebäude ist ab vorhergesagtem Wasserstand von 1,50 m über mittlerem Wasserstand mit steigender Tendenz (schwere Ostsee-Sturmflut) zu räumen und gegen Zutritt zu sichern.
  • Eine Wohnbelegung, auch kurzfristig, ist nicht zulässig.
  • Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist nur gestattet, wenn die Behälter gegen Auslaufen, Verrutschen und Aufschwimmen gesichert sind.

Darüber hinaus sollte jederzeit die rechtzeitige zentrale Alarmierung und Evakuierung von gefährdeten Personen durch organisatorische und technische Vorsorgemaßnahmen seitens der Stadt Kappeln und Dritter sichergestellt werden. Die Verfügbarkeit und der Einsatz von Geräten zur Räumung von Gefahrenzonen und gefährlichen oder gefährdeten Gütern sollte entsprechende Berücksichtigung finden.

Im Hinblick auf das Schutzgut Wasser sind die Auswirkungen der Bauleitplanung mit einer mittleren Erheblichkeit einzustufen. Anfallendes Niederschlagswasser wird weiter wie bisher in die Schlei abgeleitet. Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden berücksichtigt.