Textliche Festsetzungen
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rendswühren hat in ihrer Sitzung am 4. November 2021 den Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet östlich 'Neuenrader Weg', südlich und westlich der 'Hollenbek',nördlich 'Neuenrader Weg 14' gefasst und in ihrer Sitzung am 08. März 2022 den Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Es findet das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB statt, so dass auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht verzichtet wird. Wesentliches Planungsziel ist die Ausweisung eines Mischgebietes und dieses nach der Art der zulässigen Nutzungen gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO zu gliedern, um die vorhandenen Nutzungen planungsrechtlich abzusichern, Erweiterungspotenziale zu schaffen und gleichzeitig absehbaren Konflikte durch das Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen zu vermeiden.
Marc Teegen
Amt Bokhorst-Wankendorf
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