3.3 Immissionsschutz
Zur Untersuchung der Geräuscheinwirkung durch Gewerbegeräusche in der Nachbarschaft des geplanten Gewerbegebietes und den Auswirkungen durch Straßen-verkehrsgeräuschimmissionen der Bundesautobahn 21 (A 21) und der Straße Kirchtor (K 43) auf das Plangebiet, wurde vom Büro ALN Akustik Labor Nord GmbH aus Kiel am 18. Dezember 2020 eine entsprechende Schalltechnische Untersuchung erstellt.
In der schalltechnischen Untersuchung wird zur Sicherstellung ausreichenden Schallschutzes in der Nachbarschaft bezüglich Gewerbegeräuschen auf das Instrument der Emissionskontingentierung aus der DIN 18005 mit Verweis auf die DIN 45691 zurückgegriffen. Für das geplante Gewerbegebiet erfolgt die Festsetzung von Emissionskontingenten LEK. Im späteren Genehmigungsverfahren für konkrete Bauvorhaben ist in einer detaillierten Untersuchung nach TA Lärm die Vereinbarkeit mit den getroffenen Festsetzungen nachzuweisen. Für die Festlegung der Emissionskontingente LEK des Plangebietes ist eine Berücksichtigung der Vorbelastung außerhalb des Plangebietes notwendig. In vorliegender Untersuchung werden die Regelungen der DIN 45691 zur Ausbreitungsrechnung angewandt und die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 zur Beurteilung herangezogen.
Für das geplante Gewerbegebiet erfolgt eine Unterteilung in Teilflächen (GE 1, GE 2, GE 3 und GE 4), um eine differenzierte Kontingentierung zu ermöglichen. Für die geplanten Gewerbeflächen innerhalb der 1. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 14 werden tagsüber Emissionskontingente von LEK = 60 dB(A)/m² (uneingeschränkte Gewerbegebiete nach DIN 18005) festgelegt. Tagsüber sind keine Überschreitungen der zugehörigen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 zu erwarten.
In der Nachtzeit ist bei uneingeschränkter Gewerbenutzung nach DIN 18005 mit Überschreitungen der zugehörigen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 zu rechnen. Es ist eine Einschränkung der nächtlichen Geräuschemission erforderlich. Für das weitere Vorgehen werden Regelungen der TA Lärm (Einwirkungsbereich einer Anlage) herangezogen. Für das geplante Gewerbegebiet (1. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 14) wird für die Nacht der flächenbezogene Schallleistungspegel LWA'' iterativ reduziert, sodass die von dem geplanten Gewerbegebiet ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der mindestens 10 dB unter dem entsprechenden Immissionsrichtwert liegt. Rechnerisch ergibt sich damit keine relevante Pegelerhöhung an den durch die Vorbelastung bereits ausgeschöpften Immissionsrichtwerten. Im Sinne der TA Lärm befinden sich die betrachteten Immissionsorte nicht mehr im Einwirkbereich der auf diese Weise kontingentierten Gewerbeflächen der 1. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 14.
Zulässig im Plangebiet sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle A 4.1 angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (6.00 bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).
Emissionskontingente LEK tags und nachts | ||
Teilfläche | LEK,tags dB(A)/m² | LEK,nachts dB(A)/m² |
GE 1 | 60 | 30 |
GE 2 | 60 | 38 |
GE 3 | 60 | 55 |
GE 4 | 60 | 47 |
Die Beurteilung der Geräuschimmissionen im Plangebiet erfolgt im Rahmen des Bauleitverfahrens nach der DIN 18005. Für die Prognose von Lärm durch Straßenverkehrslärm verweist die DIN 18005 auf die RLS-90.
Am Tage ist am östlichen Rand des Plangebiets (Teilgebiet 4) nahe der A 21 in einem Abstand von bis zu ca. 13 m zum Rand des Plangebiets mit Überschreitungen des Orientierungswertes von 65 dB(A) zu rechnen. In diesem Bereich betragen die Beurteilungspegel gerundet 66 - 68 dB(A). Die Überschreitungen betragen demnach bis zu 3 dB. Innerhalb der Baugrenzen des Plangebietes werden tags die Orientierungswerte von 65 dB(A) eingehalten.
In der Nacht ist am östlichen Rand des Plangebietes (Teilgebiet 4) nahe der A 21 in einem Abstand von bis zu ca. 100 m zum Rand des Plangebietes mit Überschreitungen des Orientierungswertes von 55 dB(A) zu rechnen. In diesem Bereich betragen die Beurteilungspegel gerundet bis zu 62 dB(A). Die Überschreitungen betragen demnach bis zu 7 dB. Innerhalb der Baugrenzen des Plangebietes werden nachts im Teilgebiet 4 in einem Abstand von ca. 50 m zur östlichen Baugrenze die Orientierungswerte von 55 dB(A) um bis zu 4 dB überschritten.
Demnach betragen die nächtlichen Beurteilungspegel in diesem Bereich 56 - 59 dB(A). Im restlichen Plangebiet wird der Orientierungswert von 55 dB(A) eingehalten. Die Rasterberechnungen bei freier Schallausbreitung zeigen weiterhin, dass die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 DIN 18005 für Gewerbegebiete (GE) von 65 / 55 dB(A) innerhalb der Baugrenzen tags gänzlich und nachts fast im gesamten Geltungsbereich unterschritten werden.
Vorliegende Untersuchung zeigt, dass im straßennahen Bereich der A 21 Überschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 zu erwarten sind. Auf Grund der verbleibenden Richtwertüberschreitungen ist die Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Werden schutzbedürftige Räume nach DIN 4109-1:2018 errichtet, umgebaut oder erweitert, sind Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R'w,ges der Außenbauteile unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten gemäß DIN 4109-1:2018 für die in der Planzeichnung dargestellten maßgeblichen resultierenden Außenlärmpegel La,res zu erfüllen.
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109:2018 | |
Raumart | Gesamt bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R'w,ges dB |
Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien | La - 25 |
Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches | La - 30 |
Büroräume und Ähnliches | La - 35 |
Mindestens einzuhalten sind R'w,ges von 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien und R'w,ges von 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches, sowie Büroräume und Ähnliches. |
Für zum Schlafen genutzte Räume sind im gesamten Plangebiet schallgedämpfte Lüftungselemente vorzusehen, wenn der notwendige Luftaustausch während der Nachtzeit nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Das Schalldämm-Maß des Außenbauteils darf durch Lüftungselemente nicht unzulässig beeinträchtigt werden. Das Schalldämm-Maß des gesamten Außenbauteils aus Wand/Dach, Fenster, Lüftungselement R'w,ges muss den Anforderungen nach der DIN 4109 entsprechen.
Für die von der Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis
- bei offener Bebauung um 5 dB(A),
- bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 10 dB(A) gemindert werden.
Wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung unter Berücksichtigung der Abschirmwirkung der zur Ausführung kommenden Baukörper geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren, kann von den Festsetzungen unter Punkt 06.b) bis c) abgewichen werden.